Kann man einen Unterhaltsvorschuss bekommen, obwohl man zusammen lebt?
Hallo,
meine Freundin und ich erwarten demnächst ein Kind. wir sind beide Studenten und wohnen bei ihren Eltern, da wir uns keine eigene Wohnung leisten können. Ich finanziere meinen Lebensunterhalt duch einen Studienkredit und durch Nebenjobs. Meine Freundin wird von ihren Eltern unterhalten. Meine Freundin hat ein Urlaubssemester jetzt genommen, ALG II beantragt, da wir uns Geld für die Babyerstausstattung erhofft haben und bekam es nun sogar bewilligt und bekommt bis April 2013 jetzt den Regelbedarf von 374€, was uns überrascht hat. In dem Schreiben steht nun, dass der Unterhalt vom Vater geklärt werden muss etc. Ich muss noch dazu sagen, dass ich erst jetzt bei ihren Eltern eingezogen bin. Dem Kind gegenüber bin ich somit insofern unterhaltspflichtig, dass ich ihn mitbetreue und ihn mitverpflege, soweit ich das mit meinem Geld schaffe. Nun ist noch meine Frage, ob ich meiner Freundin bis zum 3. Lebensjahr des Kindes auch Unterhaltspflichtig bin, da sie ja gar kein Einkommen hat und da bei mir selber nichts zu holen ist, sie Unterhaltsvorschuss bekommen kann und ob ich dies später einmal zurückzahlen muss, obwohl ich ja eigentlich zahlungswillig bin, aber nicht kann?
Ich danke euch schonmal im Voraus für eure Antworten
3 Antworten
Nun ist noch meine Frage, ob ich meiner Freundin bis zum 3. Lebensjahr des Kindes auch Unterhaltspflichtig bin
Ohne Leistungsfähigkeit besteht keine Unterhaltspflicht (§ 1603 Abs. 1 BGB)
sie Unterhaltsvorschuss bekommen kann und ob ich dies später einmal zurückzahlen muss
nein, wenn ihr zusammenlebt, leistest du deinen Anteil am Unterhalt wie festgestellt durch Betreuung und Erziehung (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB).
Unterhaltsvorschuss ist immer eine Ersatzleistung, die hier ja nicht gewährt werden muss.
Selbst wenn sie gewährt werden würde, müsstest du nichts zurückzahlen, da die Vorschusskasse nur vorhandene Unterhaltsansprüche auf sich überleiten und geltend machen kann.
Die sind bei einem Studenten ohne Einkommen über dem Selbstbehalt eben nicht vorhanden.
Sie bekäme Unterhaltsvorschuss bis zum6. Lebensjahr, so lange si nicht mit dem Kindsvater in einem Haushalt wohnt. Wohnt ihr abe zusammen,kriegt sie nichts. Selbst bei Hartz IV wird die Frage sein, dass bei gemeinsamen Haushalt Dein Einkommen auch anerechnet wird, sie daher viellicht weniger Geld bekomen könnte.
Aber wenn sie Hartz IV beantragt hat und auch bewilligt, dann spielt das mit em Unterhaltsvorschuss eh keine Rolle, denn sobald sie darauf Anspruch hat, muss sie ihn ja beantragen, wenn das kind auf der Welt ist und dann wird ihr der gleiche Betrag auch wieder bei Hartz IV abgezogen.
Du bist Deiner Freundin nicht mehr bis zum 3. Lebenjahr unterhaltspflichtig, sondern, da eheliche und uneheliche Kinder inzwischen weitgehenst gleichgestellt sind, auch darüber hinaus, so lange sie nicht arbeiten kann. Und wenn ihr zusammen wohnt und Hartz IV kriegt, dann sowieso, denn da wird das Einkommen des Haushalts zusammen gerechnet.
Wichtig gegenüber den Ämtern ist es, dass Du dich mitwirkungbereit zeigst und immer Deine Einkünfte offen legst. Der Unterhalt für dein Kind, das die Arge bzw. das Jugendamt vorlegen, da Du nicht zahlungsfähig bist, das musst du nicht zurückzahlen später,sofern Du eben auf Aufforderung der Ämter alle Nachweise vorlegst und Du in der ersten Ausbildung (inkl. Studium) stehst. Denn so lange bist Du begründet nicht leistungsfähig. Spassstudieren geht allerdings nicht und bei 2. Ausbildung auch nicht unbedingt. Erst bei entsprechendem Einkommen musst Du regelmäßig Unterhalt zahlen. Also lege im Moment bei der Arge Deine Unterlagen vor, sage ihnen (bzw. Deine Freundin) dass Du der Vater bist, aber derzeit noch studierst, dann geht das schon klar.
Und wenn sie wieder weiter studieren will, dann wird man sehen,
Wenn ihr zusammenwohnt bekommt sie keinen Unterhaltsvorschuss.