Unterhalt von Eltern mit Kind und Partner?
Hallo,
ich und meine Freundin haben ein Kind und sie hat noch keine Ausbildung beenden. Momentan ist sie 23 Jahre alt. Ich selbst bin 27 Jahre alt. Wir sind im Moment auf mein Gehalt angewiesen und sie arbeitet in Teilzeit. Jetzt zu meiner Frage:
Sind ihre Eltern nicht auch noch verpflichtet, ihr Unterhalt zu zahlen?
6 Antworten
Die Ausbildung von ihr beginnt erst nächstes Jahr im September
Und dann sind die Eltern ggf. auch zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihre Ausbildungsvergütung nicht ausreicht zusammen mit dem Kindergeld, welches sie dann ja auch bis 25 bekommt.
Zur Zeit sind die Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet, da sie sich nicht in der Erstausbildung befindet und von einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (in der Regel 4 Monate) ja auch nicht die Rede sein kann.
Solltet ihr allerdings heiraten, dann sind die Eltern in der Regel auch raus, da du als Ehemann dann vorrangig zum Unterhalt ihr gegenüber verpflichtet ist.
Da ich annehme, dass ihr zusammen wohnt, würde ihr Anspruch bei 860 Euro inkl. Kindergeld liegen. Von ihrer Ausbildungsvergütung würden bis 100 Euro alles angerechnet, sowie das komplette Kindergeld.
ist sie nicht in ausbildung oder vollzeit schule, sind die eltern raus. unterhaltsverpflichtet für sie und das kind bist nun du.
da sie mit 23 noch immer nix auf die kette bekommen hat, wird auch nächstes jahr nix mehr mit unterhalt
Deine Freundin arbeitet ja Teilzeit und hat doch als vollverdienenden Partner.
Sie könnte auch Vollzeit arbeiten und das Kind ganztags in Betreuung geben.
Ja unter gewissen Umständen sind auch Erwachsene unterhaltsberechtigt gegenüber der Eltern, das sehe ich aber bei euch sowas von nicht gegeben.
Das weiß ich, ich habe selber Kinder und arbeite Teilzeit. Ich habe dir die Sache aus der Sicht des Gesetzes erklärt, nicht aus meiner.
Und nein du liegst falsch. Sie sind eben nicht unterhaltspflichtig, weil deine Freundin ganztags arbeiten könnte.
Desweiteren lebt sie mit dir in einer Lebensgemeinschaft in einem Haushalt.
Wozu braucht ihr überhaupt Unterstützung der Eltern? Mein Mann arbeitet auch Vollzeit, ich Teilzeit, wir haben 2 Kinder. Wir kommen locker klar mit unserem Geld.
Wir leben wohl in einer Gegend, wo die Lebenskosten deutlich höher sind als bei euch. Anders kann ich mir das auch nicht erklären. Ok dann ist die Sache ja einfach. Ausbildung anfangen und in zwei unterschiedlichen Wohnungen wohnen. Dann wird die Wohnung bezahlt und Unterhalt gibt es auch noch von ihren Eltern. Der Gesetzgeber will wohl verarscht werden. Unfassbar
Puhh jetzt wirds wild. Eine Lebensgemeinschaft hat wohl kaum etwas mit der Unterhaltspflicht der Eltern zu tun. Ansonsten dürfte kein Student der Welt in einer Wg leben, da auch hier von einer Lebensgemeinschaft ausgegangen wird. Da liegst du falsch...
Na ne Studentenwg ist aber deutlich was anderes als ne Lebensgemeinschaft.
Nein das ist nicht richtig. Eine Lebensgemeinschaft ist alles was in einen topf wirtschaftet und das ist bereits bei einer wg gegeben. Es spielt überhaupt keine Rolle ob Verwandt/Paar/Verheiratet/WgPartner Ein gemeinsamer Haushalt ist ist auch gleichzeitig eine Lebensgemeinschaft.
Im Umkehrschluss würde deiner Aussage nach kein Mensch in einer Lebensgemeinschaft Unterhalt von seinen Eltern bekommen, da bei einem Vollverdiener wohl fast immer von der Überschreitung des Höchstverdienstes auszugehen ist.
Wie du unten lesen kannst, definiert sich eine Lebensgemeinschaft ganz anders als du denkst. Des weiteren kannst du unten lesen, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass deine Freundin Unterhalt von den Eltern bekommt. In einer Lebensgemeinschaft wird dahingehend das gleiche Recht wie in der Ehe angewandt und bei aufrechter Ehe wird davon aus gegangen, dass in erster Linie der Partner für den Unterhalt Sorge trägt.
Also auch wenn du dich hier wie Rumpelstilzchen benimmst und es nicht glauben willst: Sieht schlecht aus die Eltern deiner Freundin zu schröpfen. ;)
RechtssatzDie Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind ist gegenüber der Ehegattenunterhaltspflicht nur subsidiär, kommt also nur dann und soweit zum Tragen, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nicht in der Lage ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen (6 Ob 504/93 = EFSlg 70.751), haftet doch selbst der unterhaltsverpflichtete geschiedene Ehegatte vor den Verwandten des Berechtigten (§ 71 Abs 1 EheG).
RechtssatzDie Unterhaltsansprüche eines in Lebensgemeinschaft lebenden Kindes, der seinen Unterhalt aus der Lebensgemeinschaft tatsächlich erhält - wofür der Anschein einer aufrechten Lebensgemeinschaft spricht - gegenüber seinen Eltern sind auf jenes Ausmaß zu beschränken, wie sie einem verheirateten Kind zustünden.
Definition Lebensgemeinschaft
Von einer Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn zwei Personen länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben.
Die häufigste Form einer Lebensgemeinschaft ist die Ehe. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der gesetzlich geregelt ist (Eherecht). Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben keine gesetzliche Grundlage, können ihre Form des Zusammenlebens jedoch durch Partnerschaftsverträge regeln.
Okay aber deshalb ist sie doch trotzdem noch unter 25 und ein Partner hat doch nichts mit Unterhalt der Eltern zu tun oder? Sonst wäre ja kein Jugendlicher/ Erwachsener unter 25 in Partnerschaft unterhaltsberechtigt. Die Ausbildung von ihr beginnt erst nächstes Jahr im September
Wenn sie es bis jetzt nicht geschafft hat eine Ausbildung zu machen, kannst nicht die Eltern in die Pflicht nehmen... Die Eltern sind nur unterhaltspflichtig, wenn sie sich bisher um eine Ausbildung bemüht hat, aber schlichtweg keine Möglichkeit bekommen hat dazu. Was bei 23 Jahren ziemlich schwierig nachzuweisen sein wird, dass sie sich redlich bemüht hat...
ihr alter spielt keine rolle. sie hat die ausbildung schnell zu absolvieren und nicht ertmal jahrelang zu warten
Wenn sie arbeitet und nicht in Schul- oder Berufsausbildung ist oder studiert, hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt der Eltern.
Wenn sie sich nicht in Erstausbildung oder Studium befindet, besteht auch erst einmal kein Anspruch auf Unterhalt von den Eltern.
Und nein ein Kind einfach in Vollzeitbetreuung zu geben ist nicht so einfach wie sie es schildern liebe Erika. Seien sie froh, dass sie anscheinend nie darauf angewiesen waren Vollzeit zu arbeiten und ein Kleinkind vollzeit in Betreuung zu geben. Das ist zeitlich nicht möglich... Die Eltern bleiben unterhaltspflichtig auch wenn sie nur Teilzeit arbeitet. Jedoch mit Abzügen.. habe mich schlau gemacht danke für ihre Antwort