Unterhaltsvorschuss gestrichen in Lebendgemeinschaft?

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Nein der Unterhalt für das Kind hat nichts damit zu tun, da dein Freund nicht unterhaltspflichtig ist für dein Kind. Das wäre nur der Fall, wenn du selbst Unterhalt bekommst, der könnte dann gekürzt werden oder ganz wegfallen. Also kein Angst, deinem Kind steht der Unterhalt weiter zu, ungekürzt.

nein, der unterhaltsvorschuß wird für das kind geleistet, weil der vater des kindes nicht zahlt. diese leistung wird auch in lebensgemeinschaft gezahlt.

Chianti  23.03.2010, 10:55

DH, allerdings nur bis zur Vollendung des 12.ten Lebensjahres des Kindes!

Die Voraussetzungen für die Leistung sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn

ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge erhält.

den unterhaltsvorschuß bekommt das kind wenn der leibliche vater nicht zahlt, egal in welcher gemeinschaft du lebst.

Du bekommst den Unterhaltsvorschuss nicht mehr, wenn du deinen Lebenspartner heiratest. Hatte das gleiche Problem. Mir wurde dann gesagt, dass das JA nicht mehr zuständig ist, da ich ja jetzt einen neuen "Ernährer" habe. Die berufen sich auf ein uraltes Gesetz. Wenn der Kindsvater jedoch einen Teil des Unterhalts an das JA bezahlt, so wird das an dich weitergeleitet, nur legt das JA nichts mehr drauf.

Der Unterhaltsvorschuss wird für das Kind gezahlt, Dein neuer Partner ist ihm gegnüber nicht unterhaltsverpflichtet.

Wenn Ihr zusammenzieht seid Ihr noch keine "eheähnliche Gemeinschaft", erst, wenn ihr gemeinsam wirtschaftet (gemeinsames Konto, oder wenn der Partner über das Konto des Anderen verfügen kann), Euch bereit erklärt, für den Anderen einzustehen, gemeinsamen Mietvertrag unterschreibt (statt Untermietvertag) etc...