Kann man einen Schuppen nachträglich genehmigen lassen?

2 Antworten

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Leider befindet es sich auch noch außerhalb des vorgesehenen Baufensters an einer Grundstücksgrenze...

Das ist grundsätzlich kein Problem, denn §23 BauNVO besagt

(5) Wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist, können auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 zugelassen werden.

aber

müssten wir für das Holzlager eine ,,isolierte Befreiung von der Festsetzungen des Bebauungsplanes" beantragen.

lässt vermuten, dass der Bebauungsplan etwas anderes festsetzt. Suche mal in den textlichen Festsetzungen nach einer entsprechenden Formulierung.

Kann es passieren, das wir es abreißen müssen?

Wenn es o.g. Formulierung gibt, ja.

Ich würde die Klappe halten und es bis zu einer (möglichen) Beschwerde stehen lassen - wer viel fragt, kriegt viel Antwort... Ich halte die Gefahr, dass ihr schon aus Prinzip abreißen müsst wegen fehlender Genehmigung, für nicht zu unterschätzen...

Seid ihr denn sicher, dass ihr für so ein Kleingebäude bei euch in der Gemeinde überhaupt eine Baugenehmigung braucht? Das ist nämlich von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich... Notfalls könntet ihr mal recherchieren welche Voraussetzungen eine Baugenehmigung für ein solches Häuschen hätte und die Baugenehmigung nachträglich beantragen - ohne explizit zu formulieren, dass das Häuschen schon steht...

T3Fahrer

Mandarine52 
Beitragsersteller
 02.08.2018, 15:32

Kann es eigentlich passieren, dass das Bauamt dann plötzlich vor der Tür steht und den Bauplatz sehen will? Das wäre dann kontraproduktiv...

T3Fahrer  02.08.2018, 15:37
@Mandarine52

Ich denke komplett auszuschließen ist es nicht, aber eher unwahrscheinlich - die werden ja nicht jeden Holzschuppen kontrollieren... Habe allerdings auch schon gehört, dass Bauämter angeblich tatsächlich zum Teil Satellitenbilder nach illegalen An-/Umbauten kontrollieren sollen... Ob da allerdings auch wirklich ein Gartenhaus zugehört...?

Mandarine52 
Beitragsersteller
 02.08.2018, 15:31

Naja, also so wie ich das auf der Gemeinde verstanden habe, müssten wir für das Holzlager eine ,,isolierte Befreiung von der Festsetzungen des Bebauungsplanes" beantragen. Ich denke, für das Häuschen gilt das gleiche...