Kann man einen Schuppen nachträglich genehmigen lassen?
Eigentlich wollten wir auf unserem Grundstück nur ein Holzlager bauen und vorher von der Gemeinde (wir wohnen in Bayern) genehmigen lassen.
Dabei haben wir allerdings gemerkt, dass unser bereits stehendes Gartenhaus (das nur als Abstellraum genutzt wird, kein Aufenthaltsraum oder Feuerstelle) nicht genehmigt worden ist. Einer der Vorbesitzer hat es eben vor Jahren einfach aufgestellt und dann haben wir es beim Kauf des Grundstücks mit übernommen.
Leider befindet es sich auch noch außerhalb des vorgesehenen Baufensters an einer Grundstücksgrenze...
Jetzt wüsste ich gerne, welche Probleme da auf uns zukommen könnten, wenn wir nachträglich eine Baugenehmigung für das Häuschen bekommen wollen.
Kann es passieren, das wir es abreißen müssen? Wie hoch wären eventuelle Bußgelder oder Genehmigungsgebühren?
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen...
2 Antworten
Leider befindet es sich auch noch außerhalb des vorgesehenen Baufensters an einer Grundstücksgrenze...
Das ist grundsätzlich kein Problem, denn §23 BauNVO besagt
(5) Wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist, können auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 zugelassen werden.
aber
müssten wir für das Holzlager eine ,,isolierte Befreiung von der Festsetzungen des Bebauungsplanes" beantragen.
lässt vermuten, dass der Bebauungsplan etwas anderes festsetzt. Suche mal in den textlichen Festsetzungen nach einer entsprechenden Formulierung.
Kann es passieren, das wir es abreißen müssen?
Wenn es o.g. Formulierung gibt, ja.
Ich würde die Klappe halten und es bis zu einer (möglichen) Beschwerde stehen lassen - wer viel fragt, kriegt viel Antwort... Ich halte die Gefahr, dass ihr schon aus Prinzip abreißen müsst wegen fehlender Genehmigung, für nicht zu unterschätzen...
Seid ihr denn sicher, dass ihr für so ein Kleingebäude bei euch in der Gemeinde überhaupt eine Baugenehmigung braucht? Das ist nämlich von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich... Notfalls könntet ihr mal recherchieren welche Voraussetzungen eine Baugenehmigung für ein solches Häuschen hätte und die Baugenehmigung nachträglich beantragen - ohne explizit zu formulieren, dass das Häuschen schon steht...
T3Fahrer
Ich denke komplett auszuschließen ist es nicht, aber eher unwahrscheinlich - die werden ja nicht jeden Holzschuppen kontrollieren... Habe allerdings auch schon gehört, dass Bauämter angeblich tatsächlich zum Teil Satellitenbilder nach illegalen An-/Umbauten kontrollieren sollen... Ob da allerdings auch wirklich ein Gartenhaus zugehört...?
Naja, also so wie ich das auf der Gemeinde verstanden habe, müssten wir für das Holzlager eine ,,isolierte Befreiung von der Festsetzungen des Bebauungsplanes" beantragen. Ich denke, für das Häuschen gilt das gleiche...
Kann es eigentlich passieren, dass das Bauamt dann plötzlich vor der Tür steht und den Bauplatz sehen will? Das wäre dann kontraproduktiv...