Baugenehmigung Abriss von Gartenhaus
hab ein gartenhäuschen das auf einer betonplatte von 4 auf 3 metern steht das häusschen wurde von meinem vorbesitzer vor etwa 20 jahren ohne baugenehmigung gebaut jetzt sagt die stadt zu mir ich muss das abreißen weil es ohne baugenehmigung gebaut wurde darf die stadt das machen? weil ich hab es ja nur gekauft und nicht gebaut
4 Antworten
Ruf doch mal da an, schildere die Situation und frag nach, ob Du nachträglich eine Baugenehmigung beantragen kannst.
Wenn man ein Haus kauft, sieht man auch auch immer die Flurkarte..da hättest Du doch schon stutzig werden müssen. Ist Dir das denn da nicht aufgefallen?
Aber Du hast das Haus ja mal irgendwann besichtigt..und das Gartenhaus "gesehen"...Du kannst jetzt natürlich sagen..ich hab das nicht gewußt, dass man dafür eine Genehmigung braucht...Aber mit diesem Satz wirst Du nichts in Deutschland...hier MUSST Du alles wissen, tust es nicht, hast Du das Nachsehen.
Mit dem Satz wirst Du auf der ganzen Welt nichts!
Ja, die Bauaufsicht hat recht. Als Eigentümer bist Du für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlicher Vorschriften zuständig. Wenn Du den "Schwarzbau" nicht selber gebaut hast kommst Du lediglich um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren herum.
Deshalb soll sich jeder, der ein "gebrauchtes" Haus kauft, die Baugenehmigungen vorlegen lassen!
Der Abriss kann aber nicht allein deshalb verlangt werden, weil es nicht genehmigt wurde. Es müssen auch noch Verstöße gegen "materielles" Baurecht bestehen. Wenn nicht, kannst Du nachträglich einen Bauantrag stellen.
Mit dem Kauf, hast du gleichzeitig das Problem erworben. Du musst das Haus auf deine Kosten abreißen.
Die Katasterverwaltung trägt auch Schwarzbauten ein und trägt genehmigte Gebäude nicht ein, wenn sie nach Katasterrecht nicht "eintragungswürdig" sind. Vermessungsbehörden und Bauaufsicht haben miteinander nichts zu tun.