Mietvertrag Lampe kaputt, wer zahlt?
Ich bin vor 3 wochen in meine Wohnung gezogen und meine deckenlampe ist andauernd überhitzt. sie ist noch vom vorgänger.
Gestern ist sie nun beim einschalten komplett durchgebrannt.
Ist das nun Aufgabe des vermieters, diese zu reparieren/ersetzen? bin ja erst 3 wochen hier.
4 Antworten
Wenn die Lampe quasi ein „Geschenk“ des Vormieters war ist das deine Sache.
Nur wenn du die Lampe mit gemietet hast wäre der Vermieter zuständig.
Das ist in dem Fall dein Bier. Vermutlich ist das Leuchtmittel nicht angepasst (zu stark, z.B. 60 Watt statt 20). Wechsle das defekte aus. Sollte es eine Halogenbirne sein (die werden grundsätzlich sehr heiß) tausche gegen LED, sind im Stromverbrauch günstiger und werden nicht so heiß.
Die Lampe ist Dein Eigentum. Warum soll der Vermieter bezahlen?
Das fällt unter den Begriff "Schönheitsreparaturen" ist also deine Sache.
Schönheitsreparatur nur bis Betrag x.
Aber selbst wenn der Mieter sich eine Lampe für 1000 € an die Decke hängt, hat der Vermieter da nichts mit zu tun, da nicht mitvermietet.
Du meinst Kleinreparatur?
Du hast natürlich Recht. Ich hab mich von dem falschen Begriff in der Antwort leiten lassen, auf die ich mich bezogen habe.
Eine kaputte Lampe, die dem Mieter gehört, ist weder eine Schönheitsreparatur, noch muss der Vermieter diese Lampe ersetzen, wenn der Wert die Obergrenze der Kleinreparatur überschreitet. Der Vermieter hat damit schlichtweg nichts zu tun. Er ersetzt ja auch keinen defekten Fernseher.
wir haben für 300 euro die einrichtung übernommen