Kann man eine Teilungserklärung rückgängig machen?

2 Antworten

Ja, da könnte man. Es ist aufwending und kostet wieder mal viel Geld. Aus der anderen Seite hast Du durch die Teilung auch Pflichten, die überwiegen nicht auf Aufwand.

Du kannst einen Antrag auf Schließung der Wohnungsgrundbücher i.S. des § 9 (3) WEG stellen; danach ist keine Gemeinschaft i.S. des WEG mehr existent.

Welche praktische Bedeutung hätte dies denn für Dich?

chrisgabriel 
Beitragsersteller
 28.02.2012, 16:46

Das Haus soll verkauft werden und der Käufer möchte (wie er sagt aus steuerlichen Gründen und wegen des höheren Aufwands) die Teilung vorher rückgängig machen! Wo muss die Schließung beantragt werden?

geige  28.02.2012, 16:59
@chrisgabriel

Der Antrag ist an das zuständige Grundbuchamt zu richten und bedarf der Form des § 29 GBO.

Ruf einfach mal beim Amt an, die Rechtspfleger sind i.d.R. immer sehr nett und hilfsbereit.