Kann man eine Kautionsrückzahlung mit einem Urkundenmahnbescheid versuchen?

2 Antworten

Die Vermieterin ist unter Fristsetzung aufzufordern über die Mietsicherheit abzurechnen. Verstreicht die Frist ergebnislos, dann beginnt das Mahnverfahren.  

Ein ganz normaler gerichtlicher Mahnbescheid über das Mahngericht deines Bundeslandes an die Vermieterin reicht aus. Sollte die Mieterin dem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen, musst du innerhalb von 6 Monaten nach dem Widerspruch Klage auf Herausgabe der verzinsten Mietsicherheit (Kaution) beim Amtsgericht deines Wohnortes einreichen.

Jegliche Post ist der Vermieterin durch Einwurfeinschreiben zuzustellen.

Das wäre der rechtliche Weg in Deutschland.

slowpo2 
Beitragsersteller
 03.01.2017, 20:06

Aber Wohnungsübergabe war schon 31.06.2016 und dachte ich 6 monate schon vorbei. oder gibt es noch eine frist für die Abrechnung? meinen Sie?

bwhoch2  04.01.2017, 08:45
@slowpo2

Es gibt keine weitere Frist. Der Vermieter hätte unaufgefordert den größten Teil der Kaution zurück zahlen müssen. Insofern ist der Mahnbescheid schon richtig.

Der Vermieter kann sich aber noch einen Teil der Kaution einbehalten, falls Nachzahlungen für Betriebskosten zu erwarten sind.

Gerhart  04.01.2017, 10:31
@bwhoch2

Ohne Kenntnis der Abrechnung der Kaution kann der Mahnbescheid nicht verfasst werden, denn die per Mahnbescheid zu fordernde Summe der Kaution wäre nicht bekannt. In einer daraus folgenden möglichen Zahlungsklage infolge eines Widerspruches der Vermieterin kann die gesamte Kaution nicht eingeklagt werden. Also bitte kein Stückwerk.

Gerhart  04.01.2017, 10:44
@slowpo2

Die Übergabe war am 30.06.2016. Innerhalb der darauf folgenden 6 Monate, also bis zum 31.12.2016, hätte der Vermieter entweder die volle Kaution verzinst zurückgeben müssen oder eine Teilkaution nach einer Kautionsabrechnung.

Beides ist hier nicht erfolgt. Wenn du bereits eine gerichtliche Mahnung eingeleitet hast, kann der Kautionsnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Mahnung widersprechen. Wenn Forderungen des Vermieters aus dem beendeten Mietverhältnis besehen, dann würden diese in der Kautionsabrechnung zu dokumentieren sein. Eine Forderung wäre vermutlich ein Einbehalt einer Teilkaution, der als Sicherheit für ein Betriebskostenabrechnung des Jahres 2016 zurück gehalten werden kann. 

slowpo2 
Beitragsersteller
 03.01.2017, 19:52

also nachdem widerspruch habe ich auch 6 monaten frist um zu zivilklaren. danke für die informaiton!

Du schreibst doch, dass du einen Anwalt hast. Wieso setzt du den nicht ein, um deine Forderung einzutreiben?

Da die Vermieter ja wohl Hausbesitzer sind, bekommst du (und auch dein Anwalt) irgendwann auf jeden Fall das Geld.

slowpo2 
Beitragsersteller
 03.01.2017, 19:39

Das war nur einmal und er hat kostenlos geratet. unsere Paar bekommen ca 1500 euro von südkorea und ungefahr 500 euro ist nutzbar pro monat. 

Deswegen bin ich nicht sicher ob kann ich mein kaution zuruck bekommen und anwaltskosten auch bekommen. deswegen diesesmal habe ich selbst mahnbescheid geschickt.

DerHans  03.01.2017, 19:40
@slowpo2

Bei einem Wohnungseigentümer ist immer etwas zu holen. Zur Not lässt ein Anwalt eben die Immobilie pfänden.