Kann man eine bewerbungsmaßnahme umgehen mit einem Minijobs?
Mache seit fast 1 Monat einen Minijob auf 450€ Basis. Die ARGE hat mir eine bewebungsmaßnahme für 2 Wochen aufgezwungen die ich schon mal absolviert habe. Habe auch die EGV schon unterschrieben.
Meine Beraterin hat mich vor einem Ultimatum gestellt: entweder ich gehe zu dieser Maßnahme oder ich kündige mein Arbeitslosengeld da die Maßnahme vor minijob geht.
Das Problem ist das die Zeiten an denen die Maßnahme stattfindet sich mit meinen Arbeitszeiten überschneidet. Kann ich i.was tun um diese Maßnahme zu umgehen da ich lieber arbeiten gehe als zu diesem Bewerbungstraining was ohnehin schon in meinen Augen sinnlos erscheint?
3 Antworten
Nein, definitiv nicht da der Minijob eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des Sozialgesetzbuchs IIV ist.
Außerdem mußt Du damit rechnen das für diesen einen Monat 235 € von deinem ALG abgezogen werden da der Verdienst die Freigrenze von 165 Euro übersteigt.
Ein Minijob, solange du Zuschuss bekommst, ist halt kein Vollzeitjob und du kannst damit dich selber nicht über die Runden bringen. Im Umkehrschluss heißt das auch, du musst an der Maßnahme trotzdem teilnehmen, so ungefähr habe ich das mal gehört. Natürlich alle Angaben ohne Garantie.
Sprich mal mit dem Job Center. Wenn du einen Mini-Job machst, kannst du den ja schlecht aufgeben für eine kurze Bewerbungsmaßnahme. Auch in einem Mini-Job hast du ja einen Arbeitsvertrag und Kündigungsfristen und dergleichen.