Vom Minijob und ALG 2 , zu Teilzeitjob 120 Std. keine Maßnahmen mehr?

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Zu Maßnahmen auf keinen Fall, aber wenn Du mit deinem anrechenbarem Einkommen deinen Bedarf nicht decken kannst und weiterhin auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen bist, dann wirst Du auch weiterhin deinen Mitwirkungspflichten nachkommen müssen und versuchen deine Bedürftigkeit zu verringern, oder besser noch ganz zu beenden.

Für eine Ablehnung oder Beendigung einer Maßnahme würde es schon ausreichen, dass die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist, also kein Minijob sein würde.

isomatte  30.09.2022, 15:10

Danke dir für deinen Stern !

Grundsätzlich gehört es trotz TZ-Job weiterhin zu Deinen Mitwirkungspflichten, Deinen Leistungsbezug zu verringern bzw. zu beenden, und infolgedessen kannst Du weiterhin Einladungen und Vermittlungsvorschläge erhalten.

Bei 120 Stunden à 10,35 € hast Du brutto 1242 € mtl..

Bei Steuerklasse I könnte theoretisch das Wohngeld dann höher sein als aufstockendes ALG 2. Dadurch wärst Du quasi vom Jobcenter weg.

Vor Maßnahmen wirst Du Ruhe haben, vor Vermittlungsvorschlägen sicher nicht.

Vielleicht kannst Du eine Bescheinigung erhalten, dass Du bei Eignung in Vollzeit übernommen wirst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du wirst dann vollständig in Ruhe gelassen. Es fragt höchstens regelmäßig jemand, ob du nicht noch mehr Stunden arbeiten kannst.

Solange du beschäftigt bist bekommst du keine Jobangebote vom Jobcenter.

Trizia  10.01.2022, 13:01

Das ist bei ergänzendem ALG2 nicht korrekt. Es soll versucht werden, einen Vollzeitjob zu vermitteln

isomatte  10.01.2022, 13:13
@Trizia

Auch das ist nicht zwingend korrekt !

Ob Voll - oder Teilzeit ist erst einmal nicht relevant, entscheidend ist, ob man mit seinem anrechenbarem Einkommen seinen Bedarf decken kann oder nicht und das ist unter Umständen auch mit dem Lohn eines Teilzeitjobs möglich, wenn der Bruttostundenlohn entsprechend hoch ist.