ALG 1 - Maßnahme abgebrochen, kommt Automatisch die 2 Wochen Sperrzeit? (noch keine Meldung)?
Hallo miteinander.
Ich beziehe seit kurzen ALG 1 und übe seit meiner Arbeitslosigkeit einen Minijob aus und habe durch den Abzug genau 400€ Gehalt + 595€ ALG 1.
Ich sollte nun eine Maßnahme machen (Coaching Plus), ich war 1x dort und 1x Telefonisch um mir alles anzuhören.
Da dies überhaupt nichts für mich ist, habe ich dies abgebrochen und dem Maßnahmenträger auch dies mitgeteilt.
In der Belehrung stand damals beim ersten Vergehen 2 Wochen Sperrzeit.
Nun sind fast 2 Wochen vergangen, Ich habe bis dato keine Mail, keinen Brief, keinen Anruf erhalten, auch noch nichts vom Sachbearbeiter.
Erhalte ich die 2 Wochen Sperrzeit, also 50% weniger beim nächsten mal, einfach Automatisch?
Nachdem ich diese Maßnahme abgebrochen und abgelehnt habe, kann das Amt mich zur gleichen Maßnahme wieder auffordern?
Es hieß in der Belehrung :
"beim ersten Vergehen 2 Wochen Sperrzeit,
beim zweiten Vergehen 4 Wochen Sperrzeit,
beim dritten vergehen 3 Monate Sperrzeit".
Danke für Hilfe und Aufklärung.
4 Antworten
Solltest du mit einem evtl. eingereichten Widerspruch keinen Erfolg haben, dann wird dir eine Sperrzeit schriftlich in einem Bescheid mitgeteilt und diese beginnt meines Wissens im Monat nachdem das Fehlverhalten stattgefunden hat.
Außerdem kann bei deinen Angaben etwas nicht stimmen, da hier der § 159 SGB - lll die Sperrzeiten regelt.
Beim ersten Fehlverhalten würde es 3 Wochen Sperre geben, beim zweiten kämen 6 Wochen dazu und fürs dritte würde es 12 Wochen geben, kommt man insgesamt auf 21 Wochen Sperre, dann würde der gesamte Restanspruch an ALG - 1 verwirkt sein.
Und ja, man kann auch mehrmals zur selben Maßnahme verpflichtet werden.
Dann such dir aus dem Internet bitte einmal den § 159 SGB - lll und lese dir die Sperrzeiten für Fehlverhalten selber durch.
Sollte das bei dir tatsächlich der Fall sein, dann wäre das eine Ausnahmeregelung, die du ggf. mit deinem SB - schriftlich vereinbart hast, normal gelten die von mir genannten Sperrzeiten.
Bitteschön
Du wirst dazu eine Stellungnahme abgeben müssen, je nachdem ob du einen wichtigen Grund hattest oder nicht tritt eine Sperrzeit ein. Auf die Rechtsfolgen wurdest du ja offensichtlich hingewiesen, somit ist es auch rechtens wenn kein wichtiger Grund vorliegt.
Nein. Du bekommst dazu einen Bescheid und könntest sogar dagegen vor gehen.
Automatisch bekommt man keine Sperrzeit.
Da du die Maßnahme abgebrochen und zugleich abgelehnt hast und dafür "bestraft" wirst, ist diese Maßnahme für dich damit erledigt.
Wenn du einen "guten" Sachbearbeiter hast, mit Ihm da drüber redest, könnte es auch sein das du solche Maßnahmen in Zukunft nicht mehr machen musst und auch nicht direkt eine Sperre erhältst.
In 2018 habe ich Maßnahme abgebrochen, weil ich arbeit gefunden habe.
Ca 1 Monat später kam die Rechnung von 527€.
Insgesamt 12 Jahren H4 bezogen oder aufgestockt
Respekt.
Jap. Ich stand 12 Stunden lang unter Schnee und Regen für 6,35€/Stunde, 200 Stunden pro Monat, damit man 300€ mehr bekommt.
Sowas kann nicht jeder.
Danke für deine Antwort.
Nein, habe die Belehrung hier liegen.
Die Sperrzeiten sind genau so wie oben beschrieben.
erste mal: 2 Wochen
zweite mal: 4 Wochen
dritte mal: 12 Wochen