Muss ich an der Jobcenter-Maßnahme teilnehmen oder darf ich den Minijob annehmen?

5 Antworten

Natürlich darfst Du die Arbeit annehmen, denn die verbessert Deine Situation und ausserdem durch Teilanrechnung des Einkommens auch die Leistungen an Dich.

verreisterNutzer  28.10.2015, 09:02

Nein das stimmt nicht

http://dejure.org/gesetze/SGB_III/4.html

Den § solltet du dir mal genauer anschauen. Natürlich ist es absurd, wenn das Jobcenter dir das Arbeiten verbietet, bloß damit du in eine Maßnahme gehen kannst. Arbeit hat stets Vorrang vor Maßnahmen. Es  gibt nur eine Ausnahme: Wenn der AG sich verpflichtet, dir nach der Maßnahme X einen Vollzeit-Arbeitsplatz anzubieten und der Kurs Voraussetzung ist.

 Ich kriege kein Geld dort.. das ist falsch, Du erhälst weiterhin H4 und zusätzlich die Chance Dich besser auf den Arbeitsmarkt einzubringen..

 Du darfst den kl. Job annehmen aber nur wenn Du es zeitlich so planst voll und ganz an der Maßnahme teil zu nehmen

die Maßnahme kannst Du nur absagen, wenn Du einen festen verbindlichen Arbeitsvertrag erlangen wirst, der Dir ein Einkommen sichert, welches Dich von staatlicher Fürsorgeleistungen weitgehend verschont.

Da fragst Du noch?

Wenn der Arbeitgeber Dich will: sofort Vertrag unterschreiben! Auch das Amt freut sich dann.

verreisterNutzer  28.10.2015, 09:01

wenn man keine Ahnung hat, bitte nicht kommentieren. Damit bringst du den Fragesteller eventuelle in eine sehr doofe Situation.

So dumm es auch klingt. Nein, darfst du nicht. Alles was auf geringfügiger Basis ist, passt dem jobcenter nicht. Es muss mindestens ein Teilzeitjob sein.

verreisterNutzer  30.10.2015, 18:15

Alles auf geringfügiger Basis geht leider nicht.

verreisterNutzer  30.10.2015, 18:14

Nein

eie2012 
Beitragsersteller
 28.10.2015, 21:46

Es ist ein 450€ Job 7 mal die Woche selbst dann nicht ?