Wirtschaftlicher Totalschaden bei unverschuldeten Unfall: inwiefern lohnt sich nun eine Reparatur?

7 Antworten

Da ich gerade selbst  geschädigter einer Auffahrunfalls bin  solltest du von der Neuen 130 % Regelung  wissen den unter bestimmten  Umständen  kann der Repararturbetrag bis zu 130 % des bezifferten  Fahrzeugwertes  vor dem Unfall gehen.

Das  währe bei deinen Zahlen  dann kein wirtschaftlicher Totalschaden..    Wenn du dann noch eine lückenlose Historie mit allen Reparaturen in einer Fachwerkstatt vorlegen kannst ( über einen Längeren  Zeitramen  versteht sich ) wird das noch besser  und du kannst dann ev auch auf eine Fachwerkstatt  zugreiffen die einige Euronen teurer ist  als vom Versicherer  ev freigegeben wird..

Aufgrund von anderen Berufsbedingten Belastungen  und  Stressfaktioren kann ich mich nicht  selbst um die Abwiklung kümmern und hab das dem Anwalt übergeben. hat nix mit der  schuldfrage zu tun sondern  rein mit e der abwiklung.. Ersattzfahrzeug  habe ich schon..   die Werkstatt ruft mich an wann ich meinem Wagen abholen kann..

Keine weitere Konversation , Streiterteien mit Versicherung  oder anderen erforderlich.. wird von der gegnerischen Versicherung getragen und die machen ann auch keine spielchen der Schaden herunterzuspielen  zu reduzieren oder sonst auf meine Kosten Geld sparen zu wollen.,.

Dazu solltest du das alles einem  Anwalt übergeben oder dich nochamals über Deine möglichkeiten und rechte  sowie Ansprüche informieren.. Ich hab das obwohl ich mich als erfahrenen Menschen  mit über einer million km Fahrleistung  ( und entsprechend auch einigen mehr oder weniger schweren  Unfallschäden..)  einschätzte auch nicht gewusst..

 Joachim


Aixclusivman  21.12.2015, 10:36

Frage: seit wann ist 130% Regelung neu? Diese gibt es schon seit Jahrzehnte...


jloethe  21.12.2015, 18:32
@Aixclusivman

ich hab auch schon lange keinen Unfall mehr gehabt... Grinns   mir war das neu  und  dazu stehe ich auch.. Man kann nicht alles wissen..  Joachim

Hallo bebick,

ob sich eine Reparatur für dich lohnt kann dir niemand beantworten. Das musst du für dich selbst entscheiden. Die Frage ist doch, ob du dir für das gezahlte Geld seitens der Versicherung ein neues und besseres Fahrzeug besorgen kannst.

Der Versicherer zahlt im Normalfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes oder die Reparatur, welche in deinem Fall unter dem Wiederbeschaffungswert liegt. Der Nutzungsausfall wird dir unabhängig davon ebenfalls erstattet. Es ist dabei allerdings zu bedenken, dass die Vorgehensweise mit dem Versicherer abgesprochen werden sollte. Eine unendliche Nutzungsausfallentschädigung steht dir nämlich nicht zu.

10.565,27 + Nutzungsausfallentschädigung stehen dir zu, wenn du das Fahrzeug reparieren lässt.

10.900 - 2799 = 8.101€ - Diese stehen dir zu, wenn du das Fahrzeug veräußerst. Allerdings muss der Versicherer dir nachweisen, dass der Restwert von jemandem in deiner Umgebung gezahlt wird. Hinzu kommt weiterhin die Nutzungsausfallentschädigung und eventuelle Kosten für An- und Abmeldungen.

bebick 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 17:19

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

okay da ich davon ausgehe das ich das Auto nicht reparieren lasse da es sich nach meiner Meinung nicht lohnt komme ich am Ende auf den Wiederbeschaffungswert.

Das heist 8101€ zahlt die Versicherung ohne zu Knurren und 2799€ bekomme ich von dem Händler aus dem Gutachten habe ich das soweit richtig verstanden?

BenLam  09.12.2015, 17:49
@bebick

Die reine Leistung für das Fahrzeug wird so berechnet. Du erhälst für dein Fahrzeug 8.101€.

Dass der Verursacher betrunken war und dass dein Auto geparkt war spielt für die Abgrechnung keine Rolle.

Die Reparaturkosten liegen knapp unterhalb des Zeitwertes, du kannst die Reparatur aus finanzieller Hinsicht also durchführen und bezahlen lassen.

Ob du das möchtest, oder dir lieber ein anderes Auto kaufen möchtest, ist deine Entscheidung, die dir Niemand abnehmen kann.

Fordern kannst du im Falle der Reparatur: Instandsetzungskosten + Wertminderung + Nutzungsausfallentschädigung während der Reparaturdauer + 30€ pauschale Kosten für Telefonate usw.

bebick 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 16:46

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

vielleicht nur eine kleine Anmerkung das Fahrzeug ist noch finanziert... hat die Versicherung ein Mitspracherecht was mit dem Fahrzeug passiert?

ronnyarmin  09.12.2015, 16:54
@bebick

Das weiss ich nicht.

Aus meinem Rechtsverständnis heraus antworte ich mit Nein, denn die Versicherung ist nicht an deinem Finanzierungsvertrag beteiligt und ist somit nicht befugt, in dieser Hinsicht Irgendwas zu verlangen.

bebick 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 17:06
@ronnyarmin

also wenn ich jetzt mal davon ausgehe das ich das Auto nicht mehr reparieren lassen möchte und das Fahrzeug verkaufen werde steht mir ein Betrag zu der sich wie folgt aufgliedert:

Wiederbeschaffungswert (10900) - Restwert (2799€) = 8101€ + der Nutzungsausfallentschädigung?

ist dieser Betrag von rund 8200€ an irgendwelche Bedingungen genknüpft oder wird der "anstandslos" von der Versicherung bezahlt?

FreierBerater  09.12.2015, 17:08
@ronnyarmin

Die Bank hat kein Mitspracherecht bezüglich des verunfallten Pkw - aber ein gewaltigtes Mitspracherecht, was die Auszahlung des Regulierungsbetragtes betrifft....

bebick 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 17:21
@FreierBerater

gut das ist mir bewusst das ich natürlich erstmal den Kredit auslösen muss bevor ich irgendwelche Ansprüche auf Auszahlung in meine privaten Hände stelllen kann

Da der Wiederanschaffungs Wert niedriger ist als die Reperatur und sich dadurch die Reparatur nicht lohnt 

Hallo sie kriegen nur den Wiederbeschaffungswert aber wenn Sie innerhalb dieser 10-15 Tage ein neues Fahrzeug besorgen muss die gegen Versicherung für die Anmeldekosten auch noch aufkommen oder wenn sie sich ein Fahrzeug mieten für die entsprechenden Tage muss die Versicherung das bezahlt selbst wenn es mehr als 50 € Euro kostet muss die Versicherung es trotzdem bezahlen natürlich wenn Sie eine Werkstatt haben die ihr Fahrzeug repariert und es war echt 10-15 % vom Wiederbeschaffungswert ab Musti gegen Versicherung trotzdem es bezahlen aber auch nur wenn wirklich 10-15 % vom Wiederbeschaffungswert mehr kosten sollte muss die Versicherung trotzdem die Reparatur bezahlen