Wirtschaftlicher Totalschaden bei unverschuldeten Unfall: inwiefern lohnt sich nun eine Reparatur?
Hallo, ich habe eine Frage zu einem Unfall bzw einem Schaden der meinem Auto zugefügt wurde. Ich weis es gibt schon ettliche Threads dazu aber irgendwie verwirrt mich das alles :-D. Am Donnerstag morgen ist mir jemand trunken(2,01Promille) in mein Parkendes Auto gefahren.
Folgende Kriterien sind mir jetzt nach dem Gutachten bekannt:
- Indstandsetzungskosten: 10.565,27€
- Restwert: 2799€
- Wiederbeschaffungswert: 10.900€
- Wertminderung: 850€
- Nutzungsausfallentschädigung: F=50€/Tag
- Reparaturdauer: 10 Tage
- Wiederbeschaffungsdauer: 14Tage
Inwiefern lohnt sich nun eine Reparatur bzw was kann ich nun von der Versicherung verlangen bzw wird sie mir bezahlen?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Grüße
7 Antworten
Da ich gerade selbst geschädigter einer Auffahrunfalls bin solltest du von der Neuen 130 % Regelung wissen den unter bestimmten Umständen kann der Repararturbetrag bis zu 130 % des bezifferten Fahrzeugwertes vor dem Unfall gehen.
Das währe bei deinen Zahlen dann kein wirtschaftlicher Totalschaden.. Wenn du dann noch eine lückenlose Historie mit allen Reparaturen in einer Fachwerkstatt vorlegen kannst ( über einen Längeren Zeitramen versteht sich ) wird das noch besser und du kannst dann ev auch auf eine Fachwerkstatt zugreiffen die einige Euronen teurer ist als vom Versicherer ev freigegeben wird..
Aufgrund von anderen Berufsbedingten Belastungen und Stressfaktioren kann ich mich nicht selbst um die Abwiklung kümmern und hab das dem Anwalt übergeben. hat nix mit der schuldfrage zu tun sondern rein mit e der abwiklung.. Ersattzfahrzeug habe ich schon.. die Werkstatt ruft mich an wann ich meinem Wagen abholen kann..
Keine weitere Konversation , Streiterteien mit Versicherung oder anderen erforderlich.. wird von der gegnerischen Versicherung getragen und die machen ann auch keine spielchen der Schaden herunterzuspielen zu reduzieren oder sonst auf meine Kosten Geld sparen zu wollen.,.
Dazu solltest du das alles einem Anwalt übergeben oder dich nochamals über Deine möglichkeiten und rechte sowie Ansprüche informieren.. Ich hab das obwohl ich mich als erfahrenen Menschen mit über einer million km Fahrleistung ( und entsprechend auch einigen mehr oder weniger schweren Unfallschäden..) einschätzte auch nicht gewusst..
Joachim
ich hab auch schon lange keinen Unfall mehr gehabt... Grinns mir war das neu und dazu stehe ich auch.. Man kann nicht alles wissen.. Joachim
Hallo bebick,
ob sich eine Reparatur für dich lohnt kann dir niemand beantworten. Das musst du für dich selbst entscheiden. Die Frage ist doch, ob du dir für das gezahlte Geld seitens der Versicherung ein neues und besseres Fahrzeug besorgen kannst.
Der Versicherer zahlt im Normalfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes oder die Reparatur, welche in deinem Fall unter dem Wiederbeschaffungswert liegt. Der Nutzungsausfall wird dir unabhängig davon ebenfalls erstattet. Es ist dabei allerdings zu bedenken, dass die Vorgehensweise mit dem Versicherer abgesprochen werden sollte. Eine unendliche Nutzungsausfallentschädigung steht dir nämlich nicht zu.
10.565,27 + Nutzungsausfallentschädigung stehen dir zu, wenn du das Fahrzeug reparieren lässt.
10.900 - 2799 = 8.101€ - Diese stehen dir zu, wenn du das Fahrzeug veräußerst. Allerdings muss der Versicherer dir nachweisen, dass der Restwert von jemandem in deiner Umgebung gezahlt wird. Hinzu kommt weiterhin die Nutzungsausfallentschädigung und eventuelle Kosten für An- und Abmeldungen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
okay da ich davon ausgehe das ich das Auto nicht reparieren lasse da es sich nach meiner Meinung nicht lohnt komme ich am Ende auf den Wiederbeschaffungswert.
Das heist 8101€ zahlt die Versicherung ohne zu Knurren und 2799€ bekomme ich von dem Händler aus dem Gutachten habe ich das soweit richtig verstanden?
Die reine Leistung für das Fahrzeug wird so berechnet. Du erhälst für dein Fahrzeug 8.101€.
Dass der Verursacher betrunken war und dass dein Auto geparkt war spielt für die Abgrechnung keine Rolle.
Die Reparaturkosten liegen knapp unterhalb des Zeitwertes, du kannst die Reparatur aus finanzieller Hinsicht also durchführen und bezahlen lassen.
Ob du das möchtest, oder dir lieber ein anderes Auto kaufen möchtest, ist deine Entscheidung, die dir Niemand abnehmen kann.
Fordern kannst du im Falle der Reparatur: Instandsetzungskosten + Wertminderung + Nutzungsausfallentschädigung während der Reparaturdauer + 30€ pauschale Kosten für Telefonate usw.
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
vielleicht nur eine kleine Anmerkung das Fahrzeug ist noch finanziert... hat die Versicherung ein Mitspracherecht was mit dem Fahrzeug passiert?
Das weiss ich nicht.
Aus meinem Rechtsverständnis heraus antworte ich mit Nein, denn die Versicherung ist nicht an deinem Finanzierungsvertrag beteiligt und ist somit nicht befugt, in dieser Hinsicht Irgendwas zu verlangen.
also wenn ich jetzt mal davon ausgehe das ich das Auto nicht mehr reparieren lassen möchte und das Fahrzeug verkaufen werde steht mir ein Betrag zu der sich wie folgt aufgliedert:
Wiederbeschaffungswert (10900) - Restwert (2799€) = 8101€ + der Nutzungsausfallentschädigung?
ist dieser Betrag von rund 8200€ an irgendwelche Bedingungen genknüpft oder wird der "anstandslos" von der Versicherung bezahlt?
Die Bank hat kein Mitspracherecht bezüglich des verunfallten Pkw - aber ein gewaltigtes Mitspracherecht, was die Auszahlung des Regulierungsbetragtes betrifft....
gut das ist mir bewusst das ich natürlich erstmal den Kredit auslösen muss bevor ich irgendwelche Ansprüche auf Auszahlung in meine privaten Hände stelllen kann
Da der Wiederanschaffungs Wert niedriger ist als die Reperatur und sich dadurch die Reparatur nicht lohnt
Hallo sie kriegen nur den Wiederbeschaffungswert aber wenn Sie innerhalb dieser 10-15 Tage ein neues Fahrzeug besorgen muss die gegen Versicherung für die Anmeldekosten auch noch aufkommen oder wenn sie sich ein Fahrzeug mieten für die entsprechenden Tage muss die Versicherung das bezahlt selbst wenn es mehr als 50 € Euro kostet muss die Versicherung es trotzdem bezahlen natürlich wenn Sie eine Werkstatt haben die ihr Fahrzeug repariert und es war echt 10-15 % vom Wiederbeschaffungswert ab Musti gegen Versicherung trotzdem es bezahlen aber auch nur wenn wirklich 10-15 % vom Wiederbeschaffungswert mehr kosten sollte muss die Versicherung trotzdem die Reparatur bezahlen
Frage: seit wann ist 130% Regelung neu? Diese gibt es schon seit Jahrzehnte...