McDonalds Kündigungsfrist? nur 3 Wochen?

4 Antworten

@wilees hat Dir schon eine richtige Antwort gegeben.

 Weil eigentlich beträgt die Kündigunsfrist doch deutschlandweit 4 Wochen oder nicht

Die Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats gilt, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB greift.

Hier gilt ein Tarifvertrag. Kündigungsfristen dürfen dann auch kürzer/anders als die gesetzlichen Fristen sein.

Zu welchem Datum willst Du denn kündigen? Wenn Du die Kündigung mit der Post schickst, musst Du auch die Postlaufzeit beachten. Schickst Du sie z.B. heute noch, kann es sein, dass sie erst am Montag oder gar Dienstag ankommt. Die Frist von 21 Tagen beginnt immer einen Tag, nachdem der AG die Kündigung bekommen hat an zu laufen.

Wenn Du die Kündigung nicht selbst abgibst (dann den Empfang auf einer Kopie bestätigen lassen) und mit der Post schickst, bitte immer mit Einwurfeinschreiben und nicht mit Einwurfeinschreiben mit Rückschein.

Solltest Du noch Urlaubsanspruch haben, kannst Du diesen im Kündigungsschreiben gleich als Freizeitausgleich beantragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

https://www.bundesverband-systemgastronomie.de/de/tarifvertraege.html

Siehe Manteltarifvertrag - Seite 21.

Nach diesem betragen die Kündigungsfristen so wie in Deinem Vertrag beschrieben die entsprechenden Zeiten.

Mithin beträgt Deine Kündigungsfrist derzeit 3 Wochen - kalendertäglich.

RdVier 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 15:24

also kann ich jederzeit kündigen also beispielsweise ich kündige morgen.. dann muss ich noch 3 Wochen oder? Und was ist wenn ich nach diesen 3 Wochen noch mal im Dienstplan stehe? Oder versteh ich das falsch alles

wilees  29.03.2019, 15:28
@RdVier

Wenn Du Deinem Arbeitgeber morgen deine schriftliche !! Kündigung übergibst, wäre der 20.4. Dein letzter Arbeitstag. Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muss zwingend in schriftlicher Form - mit eigener Unterschrift - erfolgen.

Und was ist wenn ich nach diesen 3 Wochen noch mal im Dienstplan stehe?

Das kann Dir dann schnuppe sein.

RdVier 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 15:31
@wilees

okay danke! schriftliches dann immer mit post einschreiben usw. am besten versenden oder?

wilees  29.03.2019, 15:40
@RdVier

Bedenke bitte - wenn Du Deine Kündigung per Post versendest: die 3-wöchige Frist beginnt erst ab Zugang des Schreiben zu laufen. Beispiel - Kündigungszugang beim AG am 3. April = letzter Arbeitstag 24.4.

Und bitte bei Versendung als Einwurfeinschreiben !

xxfistexx  29.03.2019, 15:41
@RdVier

reicht wenn du einen eingangsbescheid mit dessen unterschrift bekommst.

mach nen zweites schreiben fertig:

  • hiermit bestätige ich "arbeitgeber name" mit meiner unterschrift, den eingang der kündigung für "name des fragesteller" am DD.MM.YYYY
  • ...................unterschfrift..........datum.................
wilees  29.03.2019, 15:42
@wilees

Du kannst aber auch die Kündigung persönlich übergeben und auf einer mitgebrachten Kopie um Zugangsbestätigung bitten. Allerdings ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet Dir eine derartige Bestätigung zu unterschreiben.

jedes Betrieb hat eigene Regeln..Bei dir ist es so , wie es auch dort steht

die frist steht im vertrag, da gibt es keine globale regel soweit ich weis.

Du solltest die kündigung halt bald einreichen, offenbar gilt hier die kündigung nicht zum ende des monat, also nach 3 wochen. Ist aber nicht klar nach welchem "Tarif" du bezahlt wirst. Ich denke aber es wird der MTV sein.

RdVier 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 15:21

minijob 450€; das mit dem monatsende verwirrt mich auch. also heißt das 3 Wochen zum Monatsende oder 3 Wochen mittendrin? Herrje danke schon mal!

xxfistexx  29.03.2019, 15:30
@RdVier

na ich sehe da nur die 3 wochen. erst wenn du noch länger beschäftigt bist bekommst du das "monatsende", also feuer frei. Kannst dir also selber ausrechnen wann du keinen job mehr haben wirst ab kdg