Wie ist die Betriebszugehörigkeit beim Wechsel zum Tochteruntehmen?

2 Antworten

Selbstverständlich beträgt die Zeitdauer der Betriebszugehörigkeit in diesem Fall fünf Jahre, und demzufolge ist die dafür vereinbarte (längere) Kündigungsfrist einzuhalten.

Falls gewünscht, würde ich erst einmal die verkürzte Frist ansetzen, und die Kündigung wie folgt formulieren: Absender, Ort, Datum, Firmenanschrift usw., dann der Text:

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum xx.xx.xxxx und bitte gleichzeitig um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Ich bedanke mich an dieser Stelle recht herzlich für die jederzeit gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

 

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(Unterschrift)    

 

Sollte das Unternehmen die Frist nicht akzeptieren, meldest Du Dich in diesem Thread wieder. Dann sehen wir weiter und finden dafür eine Lösung.

Gruß

@Nightstick 

Genaueres kann Dir der Betriebsrat erklären.