Wie ist die Betriebszugehörigkeit beim Wechsel zum Tochteruntehmen?
Hi,
ich habe eine Ausbildung in der Holding AG des Unternehmens in 2 Jahren absolviert und wurde anschließend in die Tochter AG eingestellt und arbeite nun seit 3 Jahren dort. Nun möchte ich kündigen. Meine Frage ist allerdings wie sich genau meine Betriebszugehörtigkeit zusammensetzt, bzgl. der Kündigungsfrist.
Werden die 2 Jahre von der Holding AG mit übernommen was die Betriebszugehörigkeit angeht oder zählen nur die der Tochter AG? Im Vertrag ist dazu nichts beschrieben. Somit hätte ich 5 Jahre (2 Holding + 3 Tochter) und eine längere Kündigungsfrist, als wenn ich nur die Betriebszugehörigkeit der Tochter AG betrachte.
Der Ausbildungsvertrag bestand zwischen der Holding AG und mir, der Anstellungsvertrag zwischen der Tochter AG und mir, also jeweils zwei eigenständige Firmen laut Vertrag.
Dankeschön
2 Antworten
Selbstverständlich beträgt die Zeitdauer der Betriebszugehörigkeit in diesem Fall fünf Jahre, und demzufolge ist die dafür vereinbarte (längere) Kündigungsfrist einzuhalten.
Falls gewünscht, würde ich erst einmal die verkürzte Frist ansetzen, und die Kündigung wie folgt formulieren: Absender, Ort, Datum, Firmenanschrift usw., dann der Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum xx.xx.xxxx und bitte gleichzeitig um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Ich bedanke mich an dieser Stelle recht herzlich für die jederzeit gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
.........................................
(Unterschrift)
Sollte das Unternehmen die Frist nicht akzeptieren, meldest Du Dich in diesem Thread wieder. Dann sehen wir weiter und finden dafür eine Lösung.
Gruß
@Nightstick
Genaueres kann Dir der Betriebsrat erklären.