Kann man dazu gezwungen werden, Grundstücke zu verkaufen?
Wir haben zwei Bauplätze, wo rund herum Häuser stehen und sie sind halt nie verkauft worden und deswegen ist da halt Wiese.
Ich finds eigentlich ganz gut, dass da Wiese ist, wie so ein kleiner Park. Mir gehören Grundstücke natürlich nicht, aber ich würde sie nicht verkaufen.
Nur in letzter Zeit gibt es manche, die meinen, wir sollten lieber verkaufen, solange wir es uns noch aussuchen könnten, an wen es geht. Denn in Berlin wurde schonmal drüber diskutiert, ob man Leuten, die ihre Bauplätze nicht verkaufen wollen, diese nicht einfach wegnehmen kann, um so gegen die Wohnungsnot zu kämpfen.
Manche Leute haben halt Grundstücke mitten in der Natur, da juckt es niemanden, ob die verkaufen. Unsere Grundstücke sind halt mittlerweile rund herum bebaut und deswegen sehen es andere oft als verpflichtend an, dass da auch Häuser hinkommen.
Aber wie ist das juristisch? Kann man wirklich zur Herausgabe seines Grundstückes gezwungen werden? (Ausgenommen Pfändung)
6 Antworten
Das geht, solange es dem "Gemeinwohl" dient. Das passiert durchaus immer wieder z.B. für den Braunkohleabbau, Straßen, Gleise, Wasserförderung, usw.
Auch für den sozialen Wohnungsbau wäre das absolut möglich.
Voraussetzung für eine Enteignung ist immer, dass der Staat das Grundstück nicht normal erwerben konnte. Dementsprechend machen die zuerst ein Angebot zu üblichen Preisen. Lehnt man das vehement ab und verhandelt nicht, dann kann der Staat enteignen und zahlt dann das, was die jeweilige Entschädigungsklausel in dem Gesetz, das zur Anwendung kommt, vorsieht. Das ist in der Regel weniger, als du ohne Enteignung bekommen hättest.
Eine Enteignung ist dementsprechend kein Wegnehmen, sondern ein Zwangsverkauf.
Jein. Es gibt die Möglichkeit, dass im Zuge von Planungen zur Verbesserung des Allgemeinwohl die Grundstücke in den Planungsbereich fallen. Sofern der Einrede während der Offenlegung dieser Pläne nicht abgeholfen werden kann- besteht die Möglichkeit der Enteignung.
Was - außerhalb vom Wahlprogramm der Grünen - bereits länger in Diskussion steht- ist eine Möglichkeit für die Gemeinde die Bebauung solcher "alten" Baulücken zu erzwingen.
Angesichts der steigenden Preise und der Wohnungsnot- .... Wer weiß was hier noch kommt.
Nur bei einer sog. Flurbereinigung. Das betrifft aber nicht die ganzen Grundstücke, sondern nur der Teil der benötigt wird um neue Wege anzulegen.
Kann man dazu gezwungen werden, Grundstücke zu verkaufen?
Ja das ist möglich.
Soweit ich weiß kann das passieren wenn es zum Gemeinwohl ist.
Direkt geht das aus dem von dir genannten Grund noch nicht, bzw. eigentlich wurde die Möglichkeit des Art. 15 GG bislang nicht angewendet. Würde wohl ein jahrelanger Rechtsstreit bis zum BGH als Präzidenzfall folgen. Das sogenannte sonstige Gemeinwohl z.B. beim Bau von Straßen usw. trifft ja hier nicht zu.
Allerdings kann man durch die "Hintertüre" auch in anderer Form (Fehlabgabe, Steuer, Gewinnabschöpfung) schon jetzt deutlich Druck machen. Viel Baugrund bleibt halt liegen, weil er von Jahr zu Jahr viel mehr wert wird als wenn du das Geld ggfls. sogar mit Risiko anlegen würdest.
Hier mal ein guter Artikel zu 176 Baugesetzbuch:
Direkt geht das aus dem von dir genannten Grund noch nicht, bzw. eigentlich wurde die Möglichkeit des Art. 15 GG bislang nicht angewendet
Doch, das geht. Passiert regelmäßig, nur über Art.14 III GG.
Oh je. Du solltest dich wirklich über den Unterschied zwischen Enteignung und Vergemeinschaftung informieren. Das alltägliche, was es regelmäßig gibt, sind nämlich nun einmal Enteignungen, namentlich nach §§ 85 ff. BauGB. Und die Grundlage dafür ist Art.14 III GG, nicht Art.15 GG.
Warum? Unter welchen Umständen ?