Gewohnheitswohnrecht ohne Mietvertag und Grundbucheintrag?
Folgender Sachverhalt: Meine Eltern leben auf einem Grundstück von ca. 2300 m². Auf diesem Grundstück befinden sich noch 2 weitere Häuser. In dem einen wohnt meine werwitwete Tante (Schwester meiner Mutter) und in dem 3. Haus mein Bruder. Diese 3 Häuser gehören geweils zu einem Drittel meiner Tante meiner Mutter und meinem Vater.
Nun sind sich die 3 Eingentümer einig das Grundstück zu verkaufen. Mein Bruder weigert sich auszuziehen da er sich auf ein Gewohnheitswohnrecht beruft. Er wohnt seit ca. 10 Jahren in diesem Haus mietfrei mit seiner Lebensgefährtin und Tochter. (ohne Grundbucheintragung)
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
4 Antworten
Vieleicht hilft dir dieser Link:
Ansonsten bei dem Eigentümerverband "Haus&Grund nachfragen, dort können Juristen dir immer Auskunft geben.
hat er dort "Gewohnheitsrecht" oder eingetragenes Wohnrecht denn im zweiten Fall bekommste ihn nur raus wenn ihm das abgekauft wird sprich vergleichbare Miete für z.B. 20 Jahre im Voraus bezahlen
Sowas wie ein Gewohnheitswohnrecht gibt es nicht. Und einen "Mietvertrag" bei dem er keine Miete zahlt, wird wohl kaum von irgendeinem neuen Eigentümer übernommen. Entweder er einigt sich mit den jetzigen Eigentümern auf eine angemessene Miete, oder er muss ausziehen. Sein Mietvertrag würde dann auch nach dem Verkauf noch weiterlaufen, falls er sich für Ersteres entscheidet.
wenn ihr verkauft dann muß er doch nicht ausziehen- warum auch! Der Eigentümerwechsel beeinflußt doch das Mietverhältnis nicht!
Die Häuser sind alt und in einem schlechten Zustand. Das Grundstück wird ein Bauträger kaufen parcellieren und mind. 4 neuen Häuser darauf bauen. Die drei Häuser werden abgerissen.