Gewohnheitswohnrecht ohne Mietvertag und Grundbucheintrag?

4 Antworten

hat er dort "Gewohnheitsrecht" oder eingetragenes Wohnrecht denn im zweiten Fall bekommste ihn nur raus wenn ihm das abgekauft wird sprich vergleichbare Miete für z.B. 20 Jahre im Voraus bezahlen

Sowas wie ein Gewohnheitswohnrecht gibt es nicht.  Und einen "Mietvertrag" bei dem er keine Miete zahlt, wird wohl kaum von irgendeinem neuen Eigentümer übernommen. Entweder er einigt sich mit den jetzigen Eigentümern auf eine angemessene Miete, oder er muss ausziehen. Sein Mietvertrag würde dann auch nach dem Verkauf noch weiterlaufen, falls er sich für Ersteres entscheidet.

wenn ihr verkauft dann muß er doch nicht ausziehen- warum auch! Der Eigentümerwechsel beeinflußt doch das Mietverhältnis nicht!

Sitoba 
Beitragsersteller
 18.08.2015, 19:18

Die Häuser sind alt und in einem schlechten Zustand. Das Grundstück wird ein Bauträger kaufen parcellieren und mind. 4 neuen Häuser darauf bauen. Die drei Häuser werden abgerissen.