Kann man das Startgebot einer Zwangsversteigerung bereits vorher erfragen?

4 Antworten

Wie lesterb42 schon völlig richtig bemerkte, kann Dir das zuständige Amtsgericht weiterhelfen.

Wenn die 5/10 und die 7/10 Grenzen schon gefallen sind, dann kannst Du die Immobilie zum sogenannten geringsten Gebot ersteigern. Das geringste  Gebot setzt sich im wesentlichen zusammensetzt aus den Gerichtskosten, den rückständigen öffentlichen Lasten, z. B. Grundsteuern, und (sofern vorhanden) den bestehenbleibenden Rechten und muß immer erreicht werden. Wenn es keine oder nur unwesentliche bestehenbleibenden Rechte gibt, sind das in der Regel nur zwei-, drei-, viertausend Euro.

Gebote darunter lehnt der Rechtspfleger von vorneherein als unzulässig ab. Insofern kannst Du das als "Startgebot" sehen.

Bei den meisten Rechtspfleger spukt nach einigen BGH-Urteilen im Hinterkopf 
der Gedanke an Verschleuderung herum, wenngleich dieser Begriff als Untergrenze nicht gesetzlich festgelegt, sondern eine Ermessensfrage des Rechtspflegers ist. Unter 25% des Verkehrswertes wird man selten an ein Haus kommen, und sei es noch so desolat.

habakuk63 hat übrigens unrecht. In Deutschland fangen Immobilien-Zwangsversteigerungen immer von unten, also mit dem geringsten Gebot, an und gehen nach oben. Sonst gäbe es ja nie ein Höchstgebot, das über dem Verkehrswert liegt, und das kommt schon hin und wieder vor.

Bei einer Zwangsversteigerung wird immer mit dem Verkehrswert begonnen, um dann schnell in Richtung halber Verkehrswert zu kommen.

Dann kommt es auf die Nerven und die Anzahl der Bieter an, bei welchem Angebot ÜBER dem halben Verkehrswert der Zuschlag erfolgt.

Meine Empfehlung VORHER mehrere Zwangsversteigerungen besuchen, ohne wirklich kaufen zu wollen. Einfach um die Abläufe und Gepflogenheiten kennen zu lernen.

ChristianLE  24.02.2017, 08:55

Bei einer Zwangsversteigerung wird immer mit dem Verkehrswert begonnen, um dann schnell in Richtung halber Verkehrswert zu kommen.

 

Das stimmt nicht. Das Mindestgebot besteht in der Regel erst einmal nur aus dem Barteil. Dieser Teil der Beinhaltet nur Verfahrenskosten, öffentliche Grundstückslasten und Zinsen.

Bei einer Versteigerung unterbietet sich man doch nicht.

Der Barteil ist der Startpunkt und dann wird im ersten Termin im Idealfall die 5/10 bzw. 07/10-Grenze des Verkehrswerts erreicht.

habakuk63  24.02.2017, 09:00
@ChristianLE

Ich habe es zweimal so erlebt wie von mir geschrieben. Zum Glück war ich jeweils nur zum Daumendrücken mitgegangen.

lesterb42  24.02.2017, 12:09
@habakuk63

"Ich habe es zweimal so erlebt wie von mir geschrieben."

Dann hast du da etwas falsch verstanden.

DieFee85 
Beitragsersteller
 24.02.2017, 09:18

Das Haus ist sehr runtergekommen...untere Etage unbewohnbar...im restlichen Haus Leitungen geplatzt usw. Mich persönlich interessiert auch mehr das Grundstück dazu, welches natürlich kräftig vermüllt ist. Die Folgekosten sind mir in etwa bekannt. Und ich weiß, dass das Haus nicht in den nächsten Monaten zum Wohnparadies wird.

ChristianLE  24.02.2017, 13:00
@DieFee85

Das Haus ist sehr runtergekommen...untere Etage unbewohnbar...im restlichen Haus Leitungen geplatzt usw. Mich persönlich interessiert auch mehr das Grundstück dazu, welches natürlich kräftig vermüllt ist.

 

Vorab aber trotzdem mal das Grundbuch prüfen. Selbst wenn das Haus heruntergekommen und das Grundstück vermüllt ist, hat es einen Grund, warum es keine Bieter gibt.

Kritisch könnte es beispielsweise werden, wenn ein Sanierungsvermerk festgehalten ist. Bitte vorab unbedingt einen Experten zu Rate ziehen.

kabbes69  24.02.2017, 17:09
@DieFee85

Neben den Ratschlägen von ChristianLE würde ich dir empfehlen, auch mit den Nachbarn zu reden, vielleicht liegt der Grund nicht am desolaten Zustand des Gebäudes, sondern im Grundstück. Wenn du das Gutachten eingesehen hast, kontrolliere, ob auch das Altlasten Kataster überprüft wurde, falls nicht würde ich das auch noch machen. 

DieFee85 
Beitragsersteller
 24.02.2017, 08:47

Das Objekt, um welches es geht, hatte schon mehrere Versteigerungstermine hinter sich. Es gilt keine 7/10 und keine 5/10 Grenze mehr. Wie ist das dann?

ChristianLE  24.02.2017, 08:57
@DieFee85

Es gilt keine 7/10 und keine 5/10 Grenze mehr. Wie ist das dann?

 

Dann kannst Du die Immobilie ggfs. zum Preis des Barteils kaufen.

Hier wäre ich aber schon vorsichtig. Es muss ja einen Grund geben, warum niemand die Immobilie haben möchte.

habakuk63  24.02.2017, 08:57
@DieFee85

Dann gilt: 

Dann kommt es auf die Nerven und die Anzahl der Bieter an. Wer zu schnell zuschlägt hat das Objekt aber teuer, wer zu lange wartet hat Geld gespart aber kein Haus.

ChristianLE  24.02.2017, 12:55
@habakuk63

Dann kommt es auf die Nerven und die Anzahl der Bieter an. Wer zu schnell zuschlägt hat das Objekt aber teuer, wer zu lange wartet hat Geld gespart aber kein Haus.

 

Wie meinst Du das? Man bietet doch nicht rückwärts. Die Versteigerung beginnt beim Mindestgebot und die Angebote steigern sich dann, bis im Idealfall die 7/10-Grenze erreicht ist.

Ruf in der Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts an und frag nach dem geringsten Gebot. Wenn bereits mehrere Termine erfolglos verstrichen sind, steht das geringste Gebot aus den vorherigen Terminen fest. Das geringste Gebot im kommenden Termin wird sich im Normalfall davon nicht wesendlich unterscheiden.

Dann hast du dein "Startgebot".

Wenn ja, an welche Stelle muss ich mich wenden?

 

An das Amtsgericht.

Letztendlich bringt Dir diese Info aber recht wenig, da erst beim Zwangsversteigerungstermin etwas über Lasten und Beschränkungen sowie den Zustand des Gebäudes erfährst.

Das Startgebot beinhaltet übrigens nur die Kosten der Zwangsversteigerung. So können aus 7.000 € Startgebot gern mal 200.000 € Kaufpreis werden.

DieFee85 
Beitragsersteller
 24.02.2017, 08:49

Ich kenne das Gebäude und dessen Zustand. Mehrere Versteigerungen sind gescheitert, da keine Bieter da waren.