Haus gekauft,war aber in Zwangsversteigerung,Bank möchte nicht freihändig vor ZV Termin verkaufen
Also wir haben ein Haus gekauft, mit dem Verkäufer Haben waren wir auch beim Notar. Das Haus ist jetzt in Zwangsversteigerung, die Bank möchte uns das Haus nicht freihändig verkaufen obwohl wir auch hier schon Verkehrswert angeboten haben, die Sachbearbeiterin möchte auf Zwangsversteigerungstermin bis März 2015 warten.
Habe ich ein Recht, dass die Bank vorher freihändig verkaufen muss?
Ich habe auch schon die Finanzierung muss bald das Geld auch schon abheben sonst muss ich hier auch noch meine ich was zahlen, weil ich Vertragsgemäß nicht den Kredit abgehoben habe.
Kann mir bitte jemand helfen, ob ich Und welche Rechte ich habe ???
Vielen dank Rdurak
4 Antworten
Achtung Wen ein Haus in der Zwangsversteigerung Ist kann entweder nur das Gericht es verkaufen oder vielleicht auch die Bank Aber dem Verkäufer kann man vielleicht haftbar machen Aber niemals der Eigentümer (Noch) Es Kan auch sein das man es bei der Zwangsversteigerung günstiger bekommt als von der Bank .Aber Man sollte sich lieber auch beim Anwalt informieren
Nein, auch der Eigentümer kann das Haus verkaufen und übereignen. Die Veräußerungen ist dem betreibenden Gläubiger gegenüber jedoch relativ unwirksam. Das Gericht verkauft übrigens nichts. Ebenso wenig die Bank.
Sie haben kein Recht aus dem Kaufvertrag, da die Bank aus einem vorrangigen Recht heraus Forderungen geltend macht, die wohl der Höhe des vereinbarten Kaufpreises nicht entsprechen!?! Ihr ebenfalls wohl nachgeschobenes Angebot in Höhe des Verkehrswertes scheint die Bank nicht zu überzeugen. Sie können das Objekt folglich im Termin besonders Preiswert und dass sogar ohne Notarkosten erwerben! - Wo bitte ist denn da ein Problem für Sie, wenn sie vorher nicht versucht haben, die Bank mit einem getürkten Kaufpreis im Kaufvertrag zu linken!?! Im Übrigen kann der Verkäufer im Termin die von Bank angemeldete Forderung ablösen und der Termin wird dann vom ZV-Gericht aufgehoben.
Bieten Sie nicht hoch genug oder der Verkäüfer bringt die geforderte Summe nicht im Termin, dann steigert jemand anders das Objekt an.
Wie kann der Verkäufer den im Termin die Forderung ablösen, Er hat dafür kein Geld oder verstehe ich das falsch ?
Darüber hat der Notar aufgeklärt! Im Übrigen sollte mein Hinweis auf die Lösugnsmöglichkeit doch ausreichend sein! - Da führt kein Weg dran vorbei!
Da habt Ihr leider Pech gehabt. Die Bank muss dem geschlossenen Vertrag nicht zustimmen und kann auf den anstehenden Termin im März verweisen. Ich empfehle dringend ein Gespräch mit der Rechtsabteilung der Bank bzw. mit dem Filialleiter. Nur so könnt Ihr noch eine Lösung finden.
Dir steht ein Ablöserecht zu. D.h. du kannst den Gläubiger befriedigen und somit die Zwangsversteigerung verhindern. Jedoch müsstest du in diesem Fall alle angemeldeten Forderungen befriedigen, welche neben dem Kapitalbetrag des Grundpfandrechts auch die Zinsen und Kosten umfassen. Wann wurde der Kaufvertrag zeitlich geschlossen? Vor der Anordnung der Zwangsversteigerung? Wurde eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen?
Die Eintragung der Vormerkung schützt den Kaufvertrag nur vor nachrangigen Gläubigern die sich nach der Unterzeichnung des Kaufvertages einstellen würden. Die Zwagnsversteigerung aus dem der Auflassungsvormerkung vorgehenden Recht der Bank kann nur durch die von "Ronox" bereits genannte umfängliche Zahlung gestoppt werden!
Ihr neuer Hinweis bestätigt meine Vermtung mit dem getürkten Kaufpreis, auf den die Bank sich nicht einläßt!
Zunächst vielen Dank für deine Antwort.
Angemeldete Forderung ist ca 280.000€ Verkehrswert von dem Haus ist 207.000€ ich bin bereit die 207.000€ zu zahlen vor dem Termin noch, aber die Bank möchte auf Versteigerung warten, als ich das Haus hatte weiß ich nicht ob das schon in Zwangsversteigerung war also der Termin stand noch nicht das weiß ich aber jetzt steht der Termin fest.
Eine Vormerkung im Grundbuch wurde für uns eingetragen, Sogar das Finanzamt fordert jetzt schon Grunderwerbssteuer, brauche echt Hilfe .
Sie sehen den Fall so, dass der notarielle Kaufvertrag getürkt ist ? Notarkosten und Grunderwerbsteuer fallen an und der "Erwerber" hat den Vorteil dass die Bank auf den "niedrigeren" Kaufpreis hereinfällt ?
Der Verkäufer kann** im Termin** die Forderung der Bank ablösen.
Das mag irgendwann einmal vorgekommen sein, ist wirtschaftlich aber alles andere als klug.
Die goße Geafahr besteht hier doch darin, dass der Käufer auf den Notarkosten sitzen bleibt und ein anderer die Immobilie ersteigert. Falsch war es den notariellen Vertrag zu schließen, ohne zu klären, was mit der Grundschuld der Bank passiert.