Bewerbungsabsage gerechtfertigt aufgrund der Vorbeschäftigung?
Hallo ihr Lieben,
vor einiger Zeit habe ich mich auf eine Stelle bei der Agentur für Arbeit beworben. Ich war bereits einmal vom 01.09.2009 bis 31.12.2010 dort beschäftigt. Danach folgte eine Beschäftigung über die Kommune im Jobcenter. Nun habe ich eine Absage ohne Begründung auf meine Bewerbung erhalten. Da es sich um genau die Stelle handelte, die ich bereits vorher ausgeübt hatte, dachte ich mir, dass es ja wohl an der Qualifikation nicht liegen konnte und wollte eine Begründung. Heute kam dann das als Bild beigefügte. Es ist wohl auch noch interessant zu erwähnen, dass die ausgeschriebene Stelle mit einer komplett ungelernten Kraft besetzt wurde, die nie im öffentlichen Dienst tätig war und vorher als Sekretärin gearbeitet hat.
Meine Frage ist nun ob es rechtens ist mich als deutlich besser qualifizierte aufgrund meiner Vorbeschäftigung nicht einzustellen, da sie mich dann ja unbefristet einstellen müssten. Lohnt es sich zu einem Anwalt zu gehen und sich evtl. reinzuklagen, oder könnt ihr Fachleute bereits sagen dass es aussichtslos ist?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
9 Antworten
Tja, die wollen die nicht beschäftigen, weil die Stelle nur befristet ist, Du aber auf Grund Deiner vorherigen Befristung dann nicht mehr befristet, sondern fest angestellt wärst. Ich gehe mal davon aus, dass hier Klagen nicht wirklich Sinn macht, weil man kann ja leider niemanden dazu zwingen fest Personal einzustellen, wenn der Gesetzgeber diese befristeten Jobs leider zulässt. Sowas gab es als ich meine Ausbildung machte noch garnicht, da gab es nur Festangestellte und Leiharbeiter (für kurze Zeiten, eben zur Überbrückung von Engpässen), heute scheint das alles komplett aus dem Ruder gelaufen zu sein.....
Das ist richtig und mit der gegebenen Begründung auch berechtigt.
Die AfA möchte ausdrücklich ein befristetes Anstellungsverhältnis und sich die Option offen halten, anschließend über eine Weiterbeschäftigung zu entscheiden.
Da kann sie nicht sehenden Auges in das Messer einer unbefristeten Beschäftigung laufen.
Nichts anderes passiert tagtäglich in der Arbeitswelt: Menschen werden befristet eingesetzt, einmal verlängert und dann freigesetzt, um die Stelle mit jemand anderem zu besetzen.
Da steht doch ganz deutlich, dass sie dich aufgrund eines Gesetzes nicht wieder befristet einstellen können. Was willst du also daran rütteln?
Sie hätten dich auch mit einem nichtssagenden Grund ablehnen können. Du hast wenigstens mal einen richtigen bekommen...
die können doch selber entscheiden wen sie einstellen oder nicht. im grunde reicht es, daß ihnen dein gesicht nicht passt um dich nicht zu nehmen! und da die stelle befristet ist, sie dich aber nicht als befristet einstellen KÖNNEN, ist doch klar, daß du die dann nicht bekommst. Klagen bringt da garnichts. Bewirb dich halt noch auf andere Stellen
Lohnt es sich zu einem Anwalt zu gehen und sich evtl. reinzuklagen
Rausgeschmissenes Geld.
Die Ablehnung (die freundlicherweise begründet wurde) stützt sich auf geltendes Recht. Wenn dieser Arbeitsplatz nur befristet ohne Sachgrund besetzt werden soll, kann der AG Dich nicht einstellen.
Anders ginge es nur, wenn die Befristung mit Sachgrund wäre. Dann könntest Du rechtlich gesehen einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Das hilft Dir aber auch nicht weiter. Dem AG kann doch nicht vorgeschrieben werden wen er einzustellen hat und wen nicht.
Es ist wohl auch noch interessant zu erwähnen, dass die ausgeschriebene Stelle mit einer komplett ungelernten Kraft besetzt wurde, die nie im öffentlichen Dienst tätig war und vorher als Sekretärin gearbeitet hat.
Woher weißt Du das? Vermutung oder Tatsache? Datenschutz? Außerdem kannst Du die Qualifikation beurteilen?