Zwangsversteigerung trotz Abwesenheit des Schuldners?
Hallo!
Ich habe ein rechtlich drängendes Problem bzw. eine Frage: Ein Bekannter (arbeitslos aber kein Hartz4) hat einen enormen Schuldenberg angehäuft. Es sind diverse Schulden an Privatgläubiger übrig, auch hat er sein Hausgeld seit über 1 Jahr nicht bezahlt (Wohnungseigentümer, Wohnung ist abbezahlt). Die Schulden wird er auch auf längere Zeit nicht zurückzahlen können (hat keine Lust zu arbeiten).
Die Wohnungseigentümergemeinschaft betreibt daher aktuell die Zwangsversteigerung der Wohnung. Der Wert der Wohnung wurde im April bereits durch das Amtsgericht durch Beschluss festgesetzt und steht, ich gehe daher adavon aus, dass der Termin bald stattfindet (oder?).
Die Türe öffnet der Schuldner wie bei solchen Menschen oft üblich niemandem, auch ist er postalisch im Prinzip nicht erreichbar. Seit kurzem befindet er sich zudem im Ausland. Nun meine Frage:
Kann die Zwangsversteigerung, welche vermutlich in den nächsten zwei Monaten stattfindet, auch in dessen Abwesenheit erfolgen? Gibt es keine Probleme wegen Zustellung usw.? Und was passiert mit dem "Erlös" der Versteigerung?
Wäre klasse wenn sich ein Jurist/Anwalt zu Wort melden könnte!
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
- Wenn seine Anwesenheit erforderlich wäre, könnte er die Zwangsversteigerung ja auf einfachste Weise bis zum St. Nimmerleinstag hinauszögern. Da wird er nicht lange gefragt. Wenn er denn eines Tages vor der Tür steht, gibt es dort ein anderes Namensschild. Aus dem Versteigerungserlös werden sämtliche Schulden beglichen. Ein evtl. Guthaben wird dann auf einem Anderkonto des Notars liegen bleiben.
Natürlich kann das auch ohne Anwesenheit des Schuldners stattfinden.
Ist ja auch irgendwie logisch. Da hat einer Schulden, eine Zwangsversteigerung findet statt und wenn er einfach immer nicht kommt, geht das nicht?
Kann ja nicht sein.
Der Termin wird anberaumt, wenn er da ist, dann ist ja gut, wenn nicht, macht auch nichts, geht auch ohne ihn.
Der Erlös wird zur Deckung der Schulden herhalten müssen, welche in diesem Verfahren anerkannt wurden. Was übrig bleibt, bekommt er natürlich ausbezahlt.
Die Versteigerung wird OHNE den Eigentümer stattfinden.
ABER, bei einer BEZAHLTEN Wohnung sollte der Kollege sich überlegen, ob er NICHT SELBST die Wohnung ersteigert. Frage ist doch, ob nicht weitere Gläubiger eine Sicherungshypothek im Grundbuch eintragen lassen haben.
Das Verhalten des Bekannten versteht hier wohl keiner. ER schmeist GELD AUS DEM FENSTER!!!
Ein Vorabverkauf vorm Termin ist ebenfalls denkbar. Er wäre zumindest die Schulden oder einen Teil davon los.
Also, er soll seinen Ar... in Bewegung setzen und sich darum kümmern. Den Kopf kann er danach immer noch hängen lassen.
Zwangsvollstreckung erfolgt auch in Abwesendheit.
Zustellungen, da Einwurf in Briefkasten auch kein Problem.
Räumung erfolgt mit Zuschlagsbeschluss.
Also zuschlagen, mitsteigern
MFG Feurigel
das wär noch schöner. Die Anwesenheit ist nicht zwingend erforderlich. Selbst Schuld wenn er so verantwortungslos ist un duaf Kosten der übrigen Eigentümer lebt. Son Schätzelein.
Hoffentlich hat er seine Klamotten daraus, sonst ist er die auch noch los. Und auf postalische Erreichbarkeit kann er auch pfeifen. Die Gerichte kennen ihre Pappenheimer. Er waäre nicht der 1. der meint er wär schlauer als unser Rechtssystem.