Kann ich bei einer Zwangsversteigerung ein kleineres Angebot machen als der Startpreis ist?
Ich möchte zu einer Versteigerung beim Amtsgericht. Es ist schon der dritte oder vierte Termin und die Grenzen sind gefallen. Das Haus wird für 30000 Startpreis angeboten. Ich finde es ist weniger wert, aber ich würde es gerne haben. Ein Angebot von 20000 habe ich der Bank (Sparkasse) schon gemacht, was sie aber angelehnt haben. Ich bin mir sicher das ich der Einzige bin der bei der Versteigerung auftaucht. Kann ich das Startgebot unterbieten in dem ich nicht biete und dann der Bank vor Ort ein Angebot mache ?
6 Antworten
Als Teil der Versteigerungsbedingungen wird immer das geringste Bargebot festgestellt. Dies beträgt meistens 1.000 € bis 3.000 €. Darin enthalten sind die Verfahrenskosten, wobei der größte Teil auf die Erstellung des Gutachtens entfällt. Ein Gebot in dieser Höhe ist zulässig, wird aber meistens vom betreibenden Gläubiger als nicht zuschlagsfähig angesehen. Ein Gebot unter dem geringsten Bargebot wird schon vom Gericht als unzulässig zurückgewiesen.
Nein, deswegen heißt es ja Mindestgebot. Wenn es in der Versteigerung nicht zum Mindestgebot verkauft wird kommt es in die nächste Versteigerung mit einem geringeren oder ganz ohne Mindestgebot. Eventuell kannst du dem Vertreter der Bank nach der vergeblichen Versteigerung ein geringeres Angebot machen oder muß ebend auf die nächste warten. Nerven behalten und das Risiko eingehen das es jemand anderes ersteigert wenn du nicht zuviel bezahlen willst.
Zwnagsversteigerungen ohne Mindestgebot gibt es nicht. Nach dem Deckungsprinzip sind immer die Verfahrenskosten zu zahlen.
hallo, Du kannst natürlich hingehen und Dein Startpreis sagen (wir waren auch mal auf einer Versteigerung angesetzt war das Objekt für 50.000, gestartet haben die Leute bei 20.000, wurde von Bankseite her nicht akzeptiert, war aber egal ging bis 110.000 hoch), ob dieser von der Bank akzeptiert wird muss sich zeigen, wenn es schon so oft aufgerufen wurde hat die Bank vielleicht ein einsehen, wenn nicht warte auf die nächste Versteigerung, schließlich sinkt im Normalfall der Preis
Das Gebot wäre unzulässig, wenn es unter dem Mindestbargebot liegt. Klar kannst du der betreibenden Bank auch außergerichtlich ein Angebot machen, aber die Bank kann das Grundstück nicht an dich verkaufen, da sie nicht Eigentümerin ist.
Kannst du, das wird aber nicht aufgerufen. Mindestgebot ist bindend.