Kann man das Jugendamt verklagen oder anzeigen?
Hallo. Ich möchte gern wissen, ob und wie man gegen das Jugendamt vorgehen kann. Es geht darum, dass ich beim Jugendamt dazu gezwungen wurde einen Unterhaltstitel zu unterschreiben... angeblich wäre das freiwillig. Jedoch würde mir sofort damit gedroht, wenn ich es nicht gleich jetzt und hier unterschreibe, dass sie mich sofort verklagen und ich dann noch mehr Kosten tragen muss... sollte mich dann entscheiden was mir lieber ist. Ich zähle ja den Unterhalt und bin auch immer bereit dazu, allerdings ist dieser Betrag enorm und lässt mich nun jeden Cent dreimal umdrehen. In dieser Situation fühlte ich mich wirklich sehr unter Druck gesetzt und bedroht. Mein Anwalt meinte, dass das so gar nicht sein kann. Ja, man kann auf Unterhalt verklagt werden, aber dann wird alles nochmal genau geprüft und dann wird man sehen was dabei raus kommt. Nun ist der Titel aber da und bereitet mir große Schwierigkeiten. Eine Abänderung wäre möglich, kanm sich aber ewig hinziehen und ist sehr schwierig durchzusetzen. Aber kann ich irgendwie gegen das Jugendamt vorgehen, weil sie mir falsche Auskünfte gegeben haben und mich gezwungen und "bedroht" haben?
11 Antworten
Dann geh zum Jugendamtsleiter und mache gegen den Mitarbeiter, der dich - deiner Meinung nach - falsch beraten hat, eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Allerdings wird der Kindesunterhalt nicht nach Gutdünken des Mitarbeiters berechnet und auch nicht nach dem, was du für gerecht empfindest. Es gibt da ganz objektive Vorschriften und Berechnungen. Düsseldorfer Liste, etc...
allerdings ist dieser Betrag enorm und lässt mich nun jeden Cent dreimal umdrehen
Das kann schon sein. Aber, wie gesagt, das hast du nicht zu entscheiden und das entscheidet auch nicht der Jugendamtsmitarbeiter. Er wird den Unterhalt vermutlich anhand deines Einkommens und der Düsseldorfer Tabelle berechnet haben. Und wenn du meinst, das ist zu hoch und du das nicht zahlen willst, dann folgt der nächste Amtsschritt.
Nein.
Das Jugendamt hat Dir nicht gedroht. Es hat Dir mitgeteilt, wie es weiter vorgehen wird, wenn Du nicht unterschreibst.
Das ist keine Drohung.
Wenn Dir nach Abzug des Unterhalts mindestens 1080€ bleiben, dann ist da nix falsch.
Da sollte dein Anwalt Auskunft geben können. Wenn nicht, solltest du dir einen anderen Anwalt zu suchen.
Das ist zu komplex, um ohne irgendwelche Hintergrundinformationen eine verlässliche Auskunft zu geben.
Dazu kann man problemlos alle notwendigen Daten aus dem Netz ziehen.
In der Düsseldorfer Tabelle wird genau beschrieben, wie man das ausrechnen kann.
Mein Anwalt meinte, dass das so gar nicht sein kann.
Deine "Geschichte" für Außenstehende zumindest so formuliert nicht wirklich verständlich oder nachvollziehbar.
Du solltest einfach deinem Anwalt glauben und mit ihm besprechen, wie du weiter vorgehen solltest.
Was können wir dir als Laien denn noch mitteilen, wenn du darüber schon mit deinem Anwalt gesprochen hast?
Nur so viel: Das "Androhen" einer Klage ist sicher noch lange keine "Bedrohung".
Viele Grüße
Michael
Sei doch froh das du den Unterhaltstitel beim Jugendamt unterschreiben konntest, da geht es ohne Gebühr. Du kannst gerne fragen, was eine solche Beurkundung beim Notar kostet. Beispiel: 6 jähriges Kind Unterhalt pro Monat 400€ mal12 für Jahr und mal 12 Jahre, bis das Kind 18 ist, macht in Summe 57.600€ bei 3% Notargebühren sind das 1.728€ DIE DU GESPART HAST.
Oder bist du so ein (übelste Schimpfworte) Type, der seinen Kindern keinen Unterhalt zahlen möchte?