Kann man das Jugendamt verklagen oder anzeigen?

11 Antworten

Dann geh zum Jugendamtsleiter und mache gegen den Mitarbeiter, der dich - deiner Meinung nach - falsch beraten hat, eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Allerdings wird der Kindesunterhalt nicht nach Gutdünken des Mitarbeiters berechnet und auch nicht nach dem, was du für gerecht empfindest. Es gibt da ganz objektive Vorschriften und Berechnungen. Düsseldorfer Liste, etc...

allerdings ist dieser Betrag enorm und lässt mich nun jeden Cent dreimal umdrehen

Das kann schon sein. Aber, wie gesagt, das hast du nicht zu entscheiden und das entscheidet auch nicht der Jugendamtsmitarbeiter. Er wird den Unterhalt vermutlich anhand deines Einkommens und der Düsseldorfer Tabelle berechnet haben. Und wenn du meinst, das ist zu hoch und du das nicht zahlen willst, dann folgt der nächste Amtsschritt.

Nein.

Das Jugendamt hat Dir nicht gedroht. Es hat Dir mitgeteilt, wie es weiter vorgehen wird, wenn Du nicht unterschreibst.

Das ist keine Drohung.

Wenn Dir nach Abzug des Unterhalts mindestens 1080€ bleiben, dann ist da nix falsch.

Da sollte dein Anwalt Auskunft geben können. Wenn nicht, solltest du dir einen anderen Anwalt zu suchen.

Das ist zu komplex, um ohne irgendwelche Hintergrundinformationen eine verlässliche Auskunft zu geben.

Menuett  14.02.2018, 16:44

Dazu kann man problemlos alle notwendigen Daten aus dem Netz ziehen.

In der Düsseldorfer Tabelle wird genau beschrieben, wie man das ausrechnen kann.

Mein Anwalt meinte, dass das so gar nicht sein kann.

Deine "Geschichte" für Außenstehende zumindest so formuliert nicht wirklich verständlich oder nachvollziehbar.

Du solltest einfach deinem Anwalt glauben und mit ihm besprechen, wie du weiter vorgehen solltest.

Was können wir dir als Laien denn noch mitteilen, wenn du darüber schon mit deinem Anwalt gesprochen hast?

Nur so viel: Das "Androhen" einer Klage ist sicher noch lange keine "Bedrohung".

Viele Grüße

Michael

Sei doch froh das du den Unterhaltstitel beim Jugendamt unterschreiben konntest, da geht es ohne Gebühr. Du kannst gerne fragen, was eine solche Beurkundung beim Notar kostet. Beispiel: 6 jähriges Kind Unterhalt pro Monat 400€ mal12 für Jahr und mal 12 Jahre, bis das Kind 18 ist, macht in Summe 57.600€ bei 3% Notargebühren sind das 1.728€ DIE DU GESPART HAST.

Oder bist du so ein (übelste Schimpfworte) Type, der seinen Kindern keinen Unterhalt zahlen möchte?