Unzurechnungsfähigkeit ohne Wissen des Betroffenen?
Hallo Mein Freund war vor ca zwei Wochen auf dem Jugendamt um das geteilte Sorgerecht für unseren Sohn zu beantragen. Da hat er von einer Mitarbeiterin erfahren das seine Mutter ihn für unzurechnungsfähig erklären ließ, wie sie das geschafft hat wissen wir nicht. Somit können wir nicht heiraten, er kann keinen Mietvertrag unterschreiben, bekommt das geteilte Sorgerecht nicht usw. Mein Freund hat schon ein Kind das aber bei seiner Mutter lebt, da die Kindsmutter damals nicht mit dem Kind zurecht kam. Ich habe dies mit dem Jugendamt usw nun leider erst heute erfahren. So einfach geht das aber doch eigentlich garnicht ohne Gutachten oder? Wie können wir nun dagegen vorgehen?
7 Antworten
Da kann was nicht stimmen. Keiner wird ohne Anhörung und überprüfung einfach für Unzurechnungsfähig erklärt, so was geht nicht. Da könnte ja jeder kommen und jeden entmündigen lassen, weil einem die Ansicht desjenigen nicht passt. Hier ist wohl weit mehr vorgefallen, als dein Freund rausrücken will.
Wieso geht er denn alleine auf's Jugendamt, das gemeinsame Sorgerecht müsst ihr doch gemeinsam beantragen und daher gemeinsam vorm Jugendamt erscheinen. Alleine geht es nur gegen den Willen der Mutter, diese muss dann angehört werden und es geht dann zum Gericht.
Wollen beide das gemeinsame Sorgerecht, müssen beide da hin und dies dort erklären, dann wird es auch erteilt.
Ich denke eher, da ist was faul, was dein Freund dir nicht sagen will. Vielleicht will er keinen Mietvertrag unterschreiben oder heiraten? Wieso sagt er dir das erst jetzt? Weil er eine Ausrede brauchte?
Wenn das erste Kind wirklich bei der Mutter lebt, weil die Kindsmutter nicht damit klar kam, wieso lebt das Kind dann nicht bei ihm selbst oder wieso sieht er es dann nicht regelmäßig zumindest an den Wochenenden?
Ich denke, da ist weit mehr vorgefallen damals, als er zugibt. Ich würde mich erst mal (heimlich) mit der Mutter in Verbindung setzen und mit der sprechen, was da war. Und dann gemeinsam mit ihm zum Jugendamt, um sich über das gemeinsame Sorgerecht zu erkundigen. Da erfährst du mehr.
Das müsste ja von einem Richter angeordnet worden sein, so einfach ist das nicht. Wende dich ans Gericht.
das ist garnicht mgl. oder es hieße er hat dich die ganze zeit belogen.
wenn seine mutter hätte ihn entmündigen lassen wollen, dann wäre ein gericht involviert und dein freund hätte einen gerichtlichen betreuer an der seite. ohne diesen könnte er unter umständen keinen schritt allein treffen, keine entscheidungen treffen und hätte auch das kind garnicht anerkennen können. derartiges ist nicht mgl. also kläre mit deinem freund an welcher stelle er aufgehört hat, dir die wahrheit zu sagen. sowas passiert nicht von jetzt auf gleichl und schon garnicht ohne wissen deines freundes.
warum kümmert er sich eigentlich nicht mal um sein erstes kind?
ich vermute ehr, dass dein freund nicht unzurechnungsfähig erklärt wurde, sondern erziehungsunfähig und ihm das sorgerecht für das erste kind bereits gerichtlich entzogen wurde. nur so käme oma in den besitz des kindes nr. 1. du solltest hier ganz klar mit deinem freund tacheles reden und ihn auffordern die komplette vergangenheit abzuspulen. denn sollte oma in die spur kommen, weil dein freund erziehungsunfähg ist, dann könnte man überlegen ob kd. nr. 2 überhaupt in deiner obhut sicher ist. irgendwo ist da was an deinem freund gewaltig faul und stinkt.
hast du der sb eigentlich erklärt dass sie dir die behauptungen bitte schriftlich geben soll und dir bitte vorlegen soll, dass dein freund nicht in der lage ist rechtliche entscheidungen zu treffen? weiterhin möge sie dir den betreuungsausweis vorlegen und dir genau erklären wie sie auf diesen schwachsinn kommt. das wollt ihr schriftlich und wenn nix dran ist an der story eine stufe höher gehen zum fachbereichsleiter mit massiver beschwerde und anzeige
Wie bitte? Also die Mutter hat ihn sicher nicht für unzurechnungsfähig erklären lassen. Das geht überhaupt nicht. Da habt ihr mit Sicherheit etwas sehr missverstanden.
Dein Freund sollte sich einen Anwalt nehmen,der kann Akteneinsicht verlangen.
Wenn man einen Menschen einfach so für unzurechnungsfähig erklären lassen könnte,... da wüsste ich aber welche, bei denen ich das machen würde. LOL.
*hüstel*
Das timmt so definitiv nicht.....