Ich soll eine Unterhaltsurkunde unterschreiben

5 Antworten

Leider bist du verpflichtet diese Urkunde zu unterschreiben, außer du hast einen guten Grund ab zu lehnen. Die Urkunde ist weder ein Vor- noch ein Nachteil. Achte nur darauf, ob die Forderungen auch berechtigt sind und ob dies "dynamischer" oder "statischer" Titel ist. Ansonsten kann man glaub ich "Wiederspruch" erheben - wenn ich mich noch recht entsinne.

Ich hab dir mal einen Link rausgesucht wo es genauer erklärt ist=D

http://www.landkreis-ravensburg.de/servlet/PB/menu/1102115/index.html

odin2213 
Beitragsersteller
 29.10.2012, 10:12

Danke füer dich hilfreiche Antwort

Was ist eine Unterhaltsurkunde genau?

Die Urkunde stellt einen vollstreckbaren Titel dar, mit dem ggfls. sofort zwangsvollstreckt werden kann.

Was wird dort festgelegt?

Wann und wieviel Unterhalt gezahlt werden muss.

Habe ich Vor oder Nachteile wenn ich die Unterschreibe?

Vorteile kenne ich keine.
Nachteile: Wenn du nicht zahlst laufen Schulden auf und es kann vollstreckt werden.

Wie lange gilt die?

Wenn die Laufzeit nicht befristet wird (darauf solltest du unbedingt bestehen) gilt die Urkunde unbefristet so lange bis sie durch Abänderungsklage oder durch Verzicht des Berechtigten ungültig wird.

Was sollte ich beachten?

Befristung und keinesfalls über der Leistungsfähigkeit titulieren.
Wenn JA darauf eingeht nicht dynamisch, sondern statisch titulieren.
Falls das JA rumzickt ggfls. bei einem Notar titulieren.

Muss ich sie Unterschreiben?

Nein, kannst du kannst auch bei einem Notar titulieren.
Grundsätzlich hat das Kind ein Recht auf die Titulierung.
Lässt du nicht titulieren läuftst du die Gefahr verklagt zu werden, was im Einzelfall jedoch von Vorteil sein kann.
Pauschal ist hier eine Antwort schwierig.

Was wenn ich sie nicht unterschreibe?

s.o.

Zahle schon immer brav Unterhalt,warum jetzt sowas?

Frag die Mutter!

In der Unterhaltsurkunde ist die Höhe des Unterhaltes festgelegt, den Du für Dein Kind zahlen musst. Du solltest also erstmal überprüfen, ob die Höhe des Unterhaltes korrekt ist.

Zweck dieser Urkunde ist es, dass damit der Unterhalt (seitens der Kindsmutter) einklagbar/ pfändbar wird, wenn Du ihn nicht zahlen solltest ...

Solltest Du diese Urkunde nicht unterzeichnen, so könnte ein Titel vom Gericht erwirkt werden.

Solange Du den Unterhalt eh in der festgelegten Höhe zahlst, spricht auch nichts dagegen, zu unterschreiben.

Allerdings müsstest Du diese Urkunde/ den Titel sofort "abändern" lassen (Neuberechnung...), wenn Du nicht mehr ausreichend "leistungsfähig" wärst (z.B. durch andere/keine Arbeit oder weitere Kinder...), da sonst in der festgelegten Höhe weiterbezahlt werden müsste.

Wie lange der Titel/ die Urkunde gilt, wird darin vermerkt sein. Allerdings kann Dein Einkommen in "regelmäßigen Abständen" (i.d.R. alle zwei Jahre) überprüft werden und (bei gestiegenem Einkommender Unterhalt entspr. erhöht werden).

Allein unterhaltspflichtig bist Du auf jeden Fall bis zum 18. Geburtstag des Kindes (danach, falls noch "Bedarf" besteht, beide Elternteile...)

Mache es.Die Mutter kann das auch gerichtlich machen lassen.An den Titel haben sich dann alle zu halten.