Unterhalt ans Jugendamt zahlen und nicht an Kindesmutter wieso?
Hallo liebe Leute,
Ich habe vom Jugendamt einen Brieg bekommen, in dem steht, das ich ab sofort das Geld erst ans Jugendamt überweisen soll und diese es dann weiterleiten an die Kindesmutter.
Mein kleiner wird diesen Monat 3 Jahre alt und ich habe immer pünktlich an die Mutter bezahlt und auch immer den richtigen Bertrag. Sie bekam das gleiche Schreiben wie ich und weiß auch nicht wieso.
Was soll denn das jetzt? Wieso kann es nicht so laufen wie vorher? Es gab nie Probleme.
Kann mir jemand sagen wieso die auf solche eine Idee kommen? Kann ich mich dagegen wehren?
Gruß
6 Antworten
Sie bekam das gleiche Schreiben wie ich und weiß auch nicht wieso.
Das halte ich für ein Gerücht.
Vermutlich hat die Mutter eine Beistandschaft für das Kind eingerichtet.
Sie bekam das gleiche Schreiben wie ich und weiß auch nicht wieso.
Schau mal genau in das Schreiben, ob da etwas von Überleitung der Ansprüche etc. drin steht.
Falls ja, wirken die Unterhaltszahlungen für dich nur noch schuldbefreiend, wenn du an das Jugendamt zahlst.
Wehren musst du dich nicht. Der Unterhalt bleibt ja gleich und du muss doch nur die Kontonummer ändern.
Nein, das Jugendamt ist gesetzlich so verpflichtet. Sie zahlt ja auch weiter, wenn Du nicht mehr an die Mutter zahlen solltest und holt sich anschliessend dieses Geld von dir wieder. Es ist zum Schutz der Mutter und des Kindes gedacht. Dir kann es doch gleich sein, ob Du ans Amt oder an die Mutter zahlst.
Nein, das Jugendamt ist gesetzlich so verpflichtet. Sie zahlt ja auch weiter, wenn Du nicht mehr an die Mutter zahlen solltest und holt sich anschliessend dieses Geld von dir wieder.
Nee, das JA leitet nur das Geld weiter, das der Vater zahlt.
Falls der Vater nicht zahlt, dann leitet es auch kein 'Geld weiter.
Falls der Vater nicht zahlt, besteht für die Mutter unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Ob dieser vom Vater zurück gezahlt werden muss, steht jedoch wieder auf einem anderen Blatt. Dies unterliegt auch wieder bestimmten Voraussetzungen. Pauschal kann man das jedenfalls nicht sagen.
Es ist zum Schutz der Mutter und des Kindes gedacht.
Welcher Schutz?
Dir kann es doch gleich sein, ob Du ans Amt oder an die Mutter zahlst.
Dem stimme ich uneingeschränt zu!
nein du kannst dich nicht wehren und es ist auch besser so.
du schickst das geld zum JA und das JA zu ihr. wenn du nun plötzlich arbeitslos wirst oder einfach nicht zahlst oder sowas in der art dann zahlst das JA trotzdem weiter an sie und hetzt dir dann seine anwälte auf den hals.
bedeutet: das geld für dein kind fließt, egal was passiert und da das das wichtigste ist ist alles bestens. sollte dir in 8 jahren einfallen dass du keinen bock mehr hast zu zahlen dann kann die mutter sich evtl keinen anwalt leisten und steht blöd da - jetzt aber musst du dich mit dem JA streiten und nicht mit ihr - und das JA HAT anwälte :)
ist natürlich eine gewisse vorverurteilung - aber solange du immer zahlst ist ja alles ok :)
gute frage die nur das JA beantworten kann :)
nein du kannst dich nicht wehren und es ist auch besser so.
Was daran besser sein soll ist mir schleierhaft!
Die Mutter hat in Sachen Unterhalt die Beistandschaft des Jugendamtes angenommen D. h. sie hat in diesem einem Punkt die Vertretung der Kindesrechte an das Jugendamt abgegeben. Das ist gesetzlich und völlig legitim.
Das sie das gleiche Schreiben bekam und ebenso nicht weiß warum, ist höchst fraglich. Ohne ihre Unterschrift wird das Jugendamt nicht tätig. Auszuschließen ist natürlich nicht der -große Irrtum vom Amt-. Da einfach anrufen und nachfragen.
ich denke das kann dir sicher "jemand" sagen. Das Jugendamt z.B. Ruf einfach dort an!
Habe ich mir gedacht. Nur wieso auf einmal jetzt und nicht schon sofort oder sonst wann? Es gab nie ärger.