Kann man andere wegen versuchten Mordes anzeigen, weil sie Jura interessiert waren?
Wenn man eine Person hat die sich mit Jura beschäftigt, online in Foren sich Beispielfälle ausdenkt und was für Konsquenzen die haben können aber eben solch einer Person dann der folgenden Tage darauf eben genau dann was fahrlässiges oder grob fahrlässiges passiert, zum Beispiel:
A fragt in Onlineforen welche Konsquenzen es haben könnte wenn wer das kochende Essen vergisst und dann ein Wohnungsbrand entsteht und Leute vom Brand sterben, was das für Konsequenzen hätte wie fahrlässige Tötung oder so. Dann aber in der echten Welt Tage darauf A zum Beispiel Zigaretten nicht sicher genug in den Müll schmeißt und B meint das A das mit Absicht gemacht hätte in der Hoffnung das ein Brand entsteht und den C durch den Brand zu töten aber A hat es ausversehen gemacht, nicht mit böswilliger Absicht.
Hat A jetzt aber dennoch die A**ch Karte gezogen wegen der ganzen Jura Sachen online und Konsquenzen von Fantasiefällen die auch mit Brandsachen zu tun hatten, müssen Leute wie A jetzt ein leben lang krass darauf achten, dass sie bloß nichts fahrlässiges oder grob fahrlässiges tun weil man sie sonst wegen versuchtem Mordes anzeigen könnte ?? hoffe ihr kommt mit xDD
2 Antworten
Nur weil man die Konsequenzen kennt heißt es ja nicht automatisch, dass man sofort alles verhindern kann.
Also es kann natürlich durchaus sein, dass dann unangenehme Rückfragen kommen wie so ein Zufall möglich ist. Das muss aber im Einzelfall beurteilt werden.
Anders wäre es wieder wenn A googelt wie man möglichst unerkannt Verbrechen X begeht und es dann auch so macht. Dann wäre es deutlich schwerer das zu erklären.
Gegenbeispiel: wenn ein Feuerwehrmann fahrlässig ein Feuer verursacht fände ich es durchaus berechtigt nachzuhaken wie es sein kann, dass so eine Brandgefahr übersehen wurde.
a ist aber kein feuerwehrmann oder irgendwer der mit feuer zu tun hat
Nein.
genauere erklärung ?? xDD