vorbestrafter Zeuge unglaubwürdig?

8 Antworten

Das kommt auf das Delikt an zugelassen wird er immer, ob ihm geglaubt wird das entscheidet sich dann. 

.Wenn nun die Vorstrafe auf die falsche uneidliche Aussage oder sogar eine unter Eid hinausläuft, dann wird man hier wohl vorsichtig sein.

Es kommt also sehr auf das Delikt an. Glaubwürdigkeit wird durch den Richter nach seinem Ermessen beurteilt.

Er wird behandelt wie jeder andere auch.

Nein, nur weil ein Zeuge vorbestraft ist, ergibt sich daraus keine Unglaubwürdigkeit.

Ob ein Zeuge glaubwürdig oder nicht ist, ergibt sich aus der Zeugenvernehmung. Vorstrafen bleiben da unberücksichtigt.

Milla0815 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 17:41

Vielen Dank :-)

Liebe grüße

Die Vorstrafen haben nix darüber auszusagen. Gerade wenn er vorbestraft ist, dann sollte der Zeuge wissen was bei einer Falschaussage auf dem Spiel steht.

Milla0815 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 17:34

Danke !

Das hab ich mir auch gedacht :-) 

Liebe Grüße

Das kann man so nicht sagen.

Vorbestraft ist nicht automatisch=unglaubwürdig.

Milla0815 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 17:41

Dachte ich mir auch so,

Liebe grüße