Kann ein Richter die Anklage fallen lassen wenn dem opfer nichts passiert ist und der Täter den Eindruck macht das er es nie mehr tut?

8 Antworten

Kein Richter wird ein Verfahren fallen lassen, aber unter bestimmten Voraussetzungen kann er ein Verfahren einstellen (meist gegen Auflagen / Geldbuße). Das ist aber abhängig von der Straftat selbst, von der Schwere der Tat, dem Einverständnis der Staatsanwaltschaft, und anderen Faktoren.

Hallo. Wenn ein Täter - Opfer stattgefunden hat, ja.
Es reicht auch eine Entschuldigung, als Grund für den Richter.

Bei Geldstrafen bis 180 Tagessätze gibt es sowas, findest Du hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__59.html

In Allen anderen Sachen gibt es höchstens eine Einstellung oder eben eine Verurteilung.

Ob eine Einstellung (bei gegebener Versuchsstrafbarkeit und "durchgeführtem" Versuch) rechtlich möglich und wahrscheinlich ist, kommt zunächst mal auf das Delikt an. Grob unterscheidet man zwischen Vergehen und Verbrechen (§ 12 StGB). Bei Verbrechen ist eine Einstellung (wegen Geringfügigkeit oder mangels öffentl. Interesse, was hier wohl gemeint ist, §§ 153, 153a StPO) rechtlich nicht möglich.

Bei Vergehen KANN eingestellt werden, ob es auch WIRD kommt auf viele Umstände des konkreten Falles an.

Das kommt darauf an.

Es gibt Taten, die nur verfolgt werden, wenn das Opfer Anzeige erstattet hat (z. B. Sachbeschädigung, Beleidigung).
Da gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Es gibt aber auch Taten, die von Amts wegen verfolgt werden müssen (Körperverletzung, Mord, schwerer Raub). Das wird dann nicht so einfach wieder eingestellt.

Rika1998 
Beitragsersteller
 17.07.2017, 15:14

Ja schon klar, aber der Richter entscheidet ja am ende, kann er es denn fallen lassen wenn dem opfer nichts passierte?

Seeheldin  17.07.2017, 15:21
@Rika1998

bei schweren Straftaten sicher nicht.

Außerdem sollte man die psychischen Folgen einer Straftat nicht außer Acht lassen. Auch wenn jemandem körperlich nichts passiert ist, kann er doch unter Schock stehen oder traumatisiert sein.