Wie gut wäre ein Volljurist mit einem ,,vollbefriedigend"?
Wie gut wäre so ein Volljurist?
Und was könnte er mit so einer Note erreichen?
2 Antworten
Prädikat Vollbefriedigend ist regelmäßig die Voraussetzung für z.B. den Staatsdienst (Richter, Staatsanwalt, Notar usw). Große Kanzleien setzen das teilweise auch voraus, wobei man in der Wirtschaft auch durch andere Leistungen (Praktika, Spezialisierung, andere Fächer usw) weit kommt.
Über die tatsächlichen Fähigkeiten im Beruf sagt eine Note, wie auch in anderen Fächern, oft wenig aus. Bei Jura vlt. noch mehr als sonst, aber auch da.
Vollbefriedigend*
Bist du schon Jurastudent? Dann kennst du die Phrase "Es kommt darauf an" sicher schon :D
Ja, die Verdienstmöglichkeiten mit vollbefriedigend sind gut. Aber wenn du Richter wirst, verdienst du langfristig u.U. weniger als ein Jurist der es mit 4 Punkten in die Rechtsabteilung oder ins Management geschafft hat. Und es gibt Topjuristen, die aus ideellen Gründen in Bereichen landen, die weniger bezahlt werden. Ein Justiziar bei einer kleinen NGO verdient womöglich weniger, als ein schlechter Anwalt mit eigener Kanzlei.
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Note in Jura wichtiger ist als in anderen Fächern. Aber sie ist auch nicht alles.
"Vollbefriedigend" als Note im 2. Staatsexamen wäre ein Prädikatsexamen und insgesamt eine erfreuliche Note. Die Türe zu den traditionellen juristischen Berufen stünde relativ weit offen.
Würde man mit einem ,,vollnefriedigend" später gut bezahlt werden?
Jetzt mal von den anderen Sachen abgesehen.