Zahlt die Gebäudeversicherung , wenn mein Mieter den Brand grob fahrlässig verschuldet hat?
Hallo Zusammen , Seit ein paar Monaten habe ich eine Mieterin in meinem Haus, die vor zwei Jahren durch den Abbrand einer Zigarette im Bett, Ihr Haus fast komplett abgebrannt hat. Jetzt habe ich Angst dass das nochmals passieren könnte und frage mich, ob meine Gebäudeversicherung den Schaden bezahlt, wenn Sie wieder grob fahrlässig reagiert? Bitte keine Antworten wie, schmeiß Sie raus........ Lg. und Dank im Voraus
5 Antworten
und wenn deine mieterin einen waschmaschinenschaden hatte und dadurch das haus geflutet wurde, haste auch angst, dass das wieder passieren könnte?..
als vermieter biste verpflichtet rauchmelder in der der mietswohnung anzubringen. dass also nochmals das haus aufgrund einer "vergessenen zigarette" abbrennen könnte, ist vergleichsweise geringer als ein eventueller wasserschaden..
es ist ratsam, dass du die sache mit dem rauchmelder beherzigst, denn du stehst in der pflicht als vermieter..
lies mal.. http://www.rauchmelderpflicht.eu/
weißte, wenn du dermaßen angst hast, dass deine mieterin wieder einen brandschaden verursacht, dann frage ich mich, warum vermietest du überhaupt an raucher?..
übrigens, sicherheit ist relativ. und 100% sicherheit ist utopie..;-)
Bin selber Raucher , dann kann ich es meinen Mietern nicht verbieten (-; mach mir nur Sorgen , weil Sie damals so grob fahrlässig gehandelt hat , das die Versicherung nur einen Bruchteil (Pflichtanteil) des Schadens bezahlt hat und ich mich frage , ob das im Mietfall evtl. genau so wäre und ich dann vergebens meinem Geld hinter her renne , das Madam nicht hat )-;
ob ihr handeln grob fahrlässig war...das sei mal dahingestellt....das lässt sich so pauschal bestimmt nicht sagen..
die versicherung springt ein, hält sich dann aber an den schuldigen/verursacher, falls das dann so hervorgehen sollte..
das bedeutet, du bekommst dein geld von der versicherung..."madame" kann vermutlich den rest ihres lebens abbezahlen..
Danke für die Antworten , doch war es , ist beurkundet )-;
yo gerne..
wenn das so entschieden wurde (gerichtlich) gut, dann war es so. kann man aber so nicht immer pauschalisiert sagen. ist halt eine situative- und damit fallbezogene angelegenheit..
das bedeutet, du bekommst dein geld von der versicherung..."madame" kann vermutlich den rest ihres lebens abbezahlen..
Es sei denn, sie hätte eine Privathaftpflichtversicherung!
Ob und in welchem Umfang die Gebäudeversicherung bei grob fahrlässigem Verhalten die Leistung kürzt kann so pauschal nicht beantwortet werden.
Zum einen richtet sich das nach dem Tarif, der abgeschlossen wurde. Dort steht definiert, in welchem Umfang der Versicherer bei grob Fahrlässigem Verhalten zu leisten hat.
Zum anderen gibt es ein sogenanntes Regressverzichtsabkommen, dem Versicherer beitreten können. Das bedeutet, der Mieter wird nicht in jedem Fall in Regress genommen.
Zu beachten gilt zudem das BGH Urteil 12/95 VIII Z R, in dem der Regress bei leichter Fahrlässigkeit abgelehnt wird, wenn der Mieter per Mietvertrag anteilige Kosten zur Gebäudeversicherung leistet.
Zur Prüfung der Unterlagen wenden Sie sich gerne an www.immoassec.de
Du hast noch keine Rauchmelder installieren lassen?
In welchem Bundesland ist die Wohnung?
Erst mal zahlt natürlich Deine Gebäudeversicherung den Schaden.
Wird sich dann sicher an die Verursacherin wenden.
Eine Erhöhung der Versicherungs-Beiträge oder sogar eine Kündigung ist möglich. Das kommt u. a. auf die Schadenshöhe und die Häufigkeit von Schäden an die geltend gemacht werden.
In Bayern ist noch Übergangszeit und ein Rauchmelder hilft nicht, wenn das Haus schon in Flammen steht. Er rettet den Bewohnern evtl. das Leben, aber nicht unbedingt das Haus.
Das Haus steht in NRW ! hab es grade erst saniert und den Aspekt mit den Feuermeldern völlig vergessen (-:
Das hast Du aber Glück. In NRW gibt es eine Übergangsfrist für bestehende Gebäude bis 2017.
Du solltest das aber trotzdem so bald wie möglich nachholen.
Die Gebäudeversicherung würde nur dann nicht zahlen, wenn Du selbst die Hütte abfackelst. Mieter oder andere Menschen, die das Haus in Brand setzen, sind dafür aber nicht schädlich.
Dafür ist die Feuerversicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung ja da. Sie entschädigt den Eigentümer, holt sich aber ggf. das Geld vom Verursacher ganz oder teilweise wieder zurück, sofern überhaupt möglich.
Da brauchst Du keine Angst zu haben.
Die Gebäudeversicherung würde nur dann nicht zahlen, wenn Du selbst die Hütte abfackelst
Nein - nur bei Vorsatz des Hauseigentümers!
Ja, das hat noch gefehlt, aber es ging um die Angst, dass die Mieterin ein Feuerchen entzündet.
Ich denke, sie wird zahlen, aber die Lady zur Kasse bitten und dir eine freundliche Kündigung schicken.
freundliche Kündigung ......grins ......
Danke für den Tip mit den Rauchmeldern , das werde ich beherzigen (-;
Habe aber durch Ihren Fall gehört ,das die Versicherung nur einen Pflichtanteil bezahlt hat und befürchte , das mir das auch passiert und ich dann per 'Anwalt meinem Geld den Rest des Lebens hinter her renne )-;