Lastschriftwiderspruch?
Hallo guten Abend zusammen.
ich habe jetzt viel bei Google gesucht und einiges gefunden, nur habe ich bisher immer noch nicht gefunden wann man eine Strafanzeige wegen Missbrauch von Scheck und Kreditkarte bekommt.
bekommt man diese wenn man einer Lastschrift wiedersprochen hat oder wenn eine Lastschrift mangels Deckung nicht erfolgen konnte?
beides wären doch eigentlich Betrugs fälle!?
Oder sehe ich das falsch?
liebe grüße
2 Antworten
Willst du eine Strafanzeige stellen oder möchtest du eine haben?
Wenn eine Lastschrift zurück gegeben wird, geht man zunächst von einem Irrtum oder von einem Versehen aus. Es kommen sehr schnell Mahnkosten und Rechtsanwalt und Inkassobüro. Wenn die Firma immer noch kein Geld sieht, denn die Rückllastschrift entbindet dich nicht von der Pflicht zur Bezahlung, und im Recht ist, dann beantragt sie einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen dich, das sind alles Kosten, und mit dem Vollstreckungsbescheid oder dem Urteil welches aus der Sache erwächst, können sie den Gerichtsvollzieher zu dir schicken. Dieser verlangt dann die Bezahlung der Hauptsache und aller Zusatzkosten. So werden schnell aus 20,- zweihundert Euro. Von dir zu bezahlen. Mit den Angaben die du dem Gerichtsvollzieher machst, kann dir Lohn und Konto, überhaupt alles was werthaltig ist, gepfändet werden. Dann wenn du das Vermögensverzeichnis beim Gvz. abgegeben hast, und weiter bestellst ohne zu bezahlen, dann kann man von Betrug gem Strafgesetzb. sprechen, und dann kann dich auch ein Strafantrag treffen.
Die Ec-Garantie 400,-DM pro Scheck gibt es nicht mehr. Es lohnt sich daß du zu einem Rechtsanwalt für Strafsachen gehst und dich beraten läßt. Normaler weise können sie von dir die Bezahlung fordern aber für einen Scheckbetrug reicht das normaler weise nicht. Frage aber lieber einen Anwalt, denn die Polizei ermittelt und die gibt es dann weiter an die Staatsanwaltschaft und die erkennen Öffentliches Interesse und klagen ohne Weiteres an. Da bist du gut beraten wenn du dich wehren kannst. Gut wäre es auch wenn du die Rechnung zwischenzeitlich bezahlst. Mfg,
Man bekommt so eine Anzeige wenn man die Karte eines Dritten (andere Person) missbraucht (ohne Wissen und Einverständnis). Aka du klaust die Karte deines Nachbarn und gehst auf eine Shoppingtour.
(Grundsätzlich ist mutwilliges Einkaufen ohne Kontodeckung zu haben auch Betrug, aber kein Kartenmissbrauch!)
Dann Frage ich mich warum wir eine Strafanzeige wegen Missbrauch von Scheck und Kreditkarte bekommen haben? denn es war unsere eigene Ec Karte mit der wir einkaufen waren.
Lg und einen schönen Abend
Das müsst ihr mit der Polizei /Staatsanwaltschaft klären. Wenn ihr ständig Lastschriften zurückgebt und ohne Kontodeckung kauft würdet ihr eigentlich eine Anzeige bezugnehmend auf Betrug bekommen (nicht Missbrauch). Aber vielleicht haben die sich da nur missverständlich ausgedrückt ODER der zuständige Laden hat die Strafanzeige so in Auftrag gegeben (weil sie vielleicht nicht wusste ob die tatsächlichen Kontoinhaber die Karte nutzen oder sie doch geklaut war. So werden Strafanzeigen oft formuliert um nicht am Ende selbst Probleme zu bekommen)
Nein nein das war einmal das wir 2 Lastschriften zurück gebucht haben,
Die Polizei sagte das Konto soll nicht gedeckt gewesen sein, das ich ohne Geld gehabt zu haben einkaufen gewesen bin, habe erst nach durchschauen der Kontoauszügen gesehen das, das Konto gedeckt war und es sich um die Wiedersprochene Lastschrift handelte.
dann habe ich bei Google geschaut und da stand das selbe wie du sagtest, das die eigentlich Betrug wäre.
Alles was kompliziert.
Vielen Dank trotzdem für deine Antwort.
ich habe eine Strafanzeige bekommen,
wegen Missbrauch von Scheck und Kreditkarte, weil ich mit Ec Karte Einkaufen war und der Lastschrift wiedersprochen habe,
da dies aber unter Betrug fällt,wundere ich mich warum es unter
Missbrauch von Scheck und Kredit karte angezeigt wurde.
Lg und einen schönen Abend noch