Auto Reservierung im Chat verbindlich?
Hallo, ich verkaufe zurzeit ein Auto über Ebay Kleinanzeigen und habe jetzt das Problem, dass das Auto für einen Käufer reserviert ist, ich jedoch ein besseres Angebot bekommen habe.
Nun wollte ich den Käufer fragen, ob er damit einverstanden wäre, wenn ich das Fahrzeug für den besseren Preis verkaufen.
Darauf hin drohte er mir gleich mit seinem Rechtsanwalt, da ich die Reservierung nicht einfach aufheben darf.
Ich frage mich, ob es wirklich so bindend über den Chat ist.
Hier der genaue Chat verlauf:
Verkäufer (Ich):
Also für 300€ können sie ihn gerne haben, dann reserviere ich ihnen Auto auch.
Ich denke mit dem Preis sind wir beide zufrieden.
Käufer:
Ok, aber unter Vorbehalt, dass ich das Auto einmal gesehen haben muss.
Verkäufer:
ja das ist kein problem
Dann reserviere ich das Fahrzeug jetzt für sie ok?
Käufer:
Auf jeden Fall !
Schon mal danke im Voraus
4 Antworten
Hm, schwierig. Möglicherweise ist es für dich ein Ansatzpunkt, dass er nur unter Vorbehalt das Fahrzeug einmal gesehen zu haben zusagt, so dass eure Verabredung vielleicht als nicht letztendlich sicher bindend gilt? Aber das ist natürlich schon eine sehr juristische Frage, ob es so oder so auszulegen ist…
Du könntest höchstens – pro forma – einen Besichtigungstermin ausmachen und das Fahrzeug für deinen Interessenten in einem unattraktiven Licht erscheinen lassen. Dann lehnt er ab und du verkaufst das Auto ganz regulär an den anderen Interessenten.
T3Fahrer
Wenn du nachliest, gilt eine solche Reservierung grundsätzlich als bindend und als Vertrag. Nichtsdestotrotz frage ich mich, ob diese Einschränkung, die der Interessent gemacht hat bezüglich einer vorherigen Besichtigung als Voraussetzung, nicht ein Punkt ist, wo man einhaken kann... Vielleicht kann hier ein womöglich noch vorbeischauender Fachmann dazu mal was sagen.
Hallo,
das war das völlig verkehrte Herangehen an die Sache.
Wenn man etwas über Zeitungsanzeigem Ebay oder sonstwo unter KLeinanzeigen verkauft, "eiert" man nicht rum, sondern redet Tacheless.
Sprich nicht können hätten blala.......sondern
"300 € dafür verkaufe ich ihn, Besichtigung am xx um XX Uhr, haben Sie Zeit ? "
Kein weiteres rumgelabere.....und schon mal gar nicht "Ich reserviere Ihnen den Wagen".
Was dabei rum kommt siehst du ja.....
Wobei ich allerdings der Meinung bin, das auch ein RA ihm da nicht helfen wird, denn nach meiner privaten Ansicht ist noch kein Vertrag entstanden.
Ich würde sagen das es nicht unbedingt bindend ist. Ich kann als Privat Verkäufer ja entscheiden ob ich die Sache jetzt zu dem Preis verkaufe oder nicht. Ok auch wenn der Käufer zum Besichtigungstermin kommt, kann ich als Verkäufer immer noch nein sagen und die Sache nicht verkaufen. Bin da ja zu nichts verpflichtet. Sogar der Handel kann einem Käufer die Sache verweigern und nicht verkaufen, auch wenn sie zum Verkauf steht. Anders sieht das Bei Auktionen aus .
Aber das ist nur meine Meinung
Solltest dir merken für Kleinanzeigen: Es wird nicht reserviert.
Was ihr das ausgemacht habt ist sowas wie ein Kauf auf Probe oder nach Probe. Sehr verbraucherfreundlich. Ist leider bindend. Hast dich ja drauf eingelassen.
Sieh zu dass ihr n schnellen Besichtigungstermin ausmacht