Privater Autoverkauf- Käufer will Geld zurück, geht das und gibt es ein neues Gesetz 2018?
Hallo, ich habe vor 3 Wochen mein Auto verkauft (audi a3) da ich ein neues gekauft habe. Der Käufer hat das Fahrzeug sofort gefallen und es direkt gekauft. Ich habe das Fahrzeug gut 3 Jahre gefahren und hatte KEINE Mängeln wie der Käufer sagt z.b Servo-Lenkung wäre kaputt, es würde Öl verlieren... das alles trat bei mir nicht auf. Ich sehe da keine Schuld an mir! Sicher bin ich mir aber nicht, deshalb wende ich mich an euch.
Fazit: Der Käufer will sein Geld zurück und gibt das Auto an uns zurück, er geht zum Anwalt und klärt es da.
Frage: Was muss ich als Verkäufer machen? Geld zurück? Ich habe es Privat verkauf, weder eine Garantie darauf gegeben , noch hatte ich Mängeln verschwiegen...
danke für eure Antwort
6 Antworten
lehn dich entspannt zurück, der Käufer will nachträglich Geld von dir, hat aber keinen triftigen Grund, soll er mit einen RA drohen, lass ich, er hat keine Chance
Hi,
Privater Autoverkauf- Käufer will Geld zurück, geht das
Kurzfassung des ganzen: Ja, geht.
gibt es ein neues Gesetz 2018?
Es gibt definitiv einige neue Gesetze 2018 - ob eines davon den Autokauf betrifft, weiß ich nicht...
Frage: Was muss ich als Verkäufer machen? Geld zurück? Ich habe es Privat verkauf, weder eine Garantie darauf gegeben , noch hatte ich Mängeln verschwiegen...
Es ist die Frage, was im Kaufvertrag vereinbart wurde - wurde kein schriftlicher Kaufvertrag gemacht, müsstest Du beweisen, dass die Schäden beim Verkauf nicht vorhanden waren; Durchführbarkeit schwierig bis unmöglich - die Rechtssprechung ist da eindeutig auf seiten der Käufer.
Auch ohne explizite Garantie besteht bei Privatverkäufen die Sachmängelhaftung des Verkäufers, sofern diese nicht explizit ausgeschlossen wird.
Mein Fazit: genauer schriftlicher Kaufvertrag, Mängelhaftung und Rücknahme ausschließen.
LG
wurde kein schriftlicher Kaufvertrag gemacht, müsstest Du beweisen, dass die Schäden beim Verkauf nicht vorhanden waren; Durchführbarkeit schwierig bis unmöglich - die Rechtssprechung ist da eindeutig auf seiten der Käufer.
Dies gilt bei einem Verbraucherkauf, bei Kauf zwischen zwei Privatleuten gilt zwar ebenfalls die Sachmängelhaftung -wenn nicht vertraglich ausgeschlossen-, aber da ist der Käufer vom ersten Tag in der Beweispflicht, dass die Mängel / Ursache der Mängel bei Übernahme vorhanden waren, nicht erst nach 6 Monaten wie bei einem Verbraucherkauf.
... müsstest Du beweisen, dass die Schäden beim Verkauf nicht vorhanden waren ...
Noe, beim "Privatverkauf" gibt es keine Beweislastumkehr. Da muss schon der Kaeufer beweisen, dass der Sachmangel schon zum Zeitpunkt der Uebergabe des Autos an ihn vorhanden waren. Aber wie er schreibt, wurde die Gewaehrleistung ja sowieso ausgeschlossen.
hast du im Vertrag irgendwo zu stehen... Privatkauf, keine Garantie o.ä.?
Wenn Sie einen vorformulierten Autokaufvertragbenutzen, sollten Sie diesen grundsätzlich prüfen. Dieser sollte unbedingt einen gültigen Haftungs- sowie Gewährleistungsausschluss enthalten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie diesen individuell aushandeln und einen Anwalt um Rat fragen. Der Haftungsausschluss sollte in etwa wie folgt formuliert werden: Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
vielen dank... hast mir echt weiter geholfen.. na dann, soll er doch gehen:D
Ja, habe ich
Hoffentlich einen Kaufvertrag gemacht wie man sie zu dutzenden im Internet herunterladen kann?
nein, den habe ich aus einem Schreibwaren Laden
hauptsache das wichtigste steht drin. Gekauft wie gesehen, Keine RÜcknahme, Garantie oder Gewährleistung.
Da wird nicht passieren. Meiner Meinung nach versucht der Käufer dich zu betrügeb,
Du musst es nicht zurück nehmen es muss dir nachgeweisen werden das du von den Fehlern wusstest...
Du kannst es aber aus mitleid zurück nehmen, freiwillig natürlich. Aber du musst es nicht!
danke dir! das würde heißen:Er hat keine Chance
Wenn deine Gesichte stimmt dann kann er nix gegen machen.
na dann.... bist du doch fein raus. nur weil er mit einem Anwalt droht, heißt es noch lange nicht, das er einen Anwalt hat oder dort hingeht. vielleicht möchte er dich nur einschüchtern.