Auto vor 2 Wochen gekauft, Zündschlosszylinder bereits kaputt, übernimmt der Käufer oder Verkäufer?
Guten Tag
Vor 2 Wochen habe ich ein Auto gekauft. Es ist kein Neuwagen, hat bereits 170'000km. Jedoch ist heute, genau 2 Wochen nach dem Kauf das Zündschlosszylinder kaputt gegangen, das Auto steht momentan in der Tiefgarage und kann weder die Zündung noch den Motor anschalten. Garantie hat der Verkäufer keine gegeben jedoch einen Kaufvertrag und versichert, das Auto sei in Topzustand. Zudem hat er mir nur einen Autoschlüssel gegeben, einen Ersatzschlüssel hat er angeblich nicht. Wer übernimmt nun die Ersetzung eines Zündschlosszylinders sowie den zweiten Autoschlüssel?
8 Antworten
Das nennt sich Sachmangelhaftung und ist gesetzlich geregelt. Da es ein Händler war, muss er für den Schaden aufkommen.
Bei Übergabe war´s ja offensichtlich in Ordnung. Wenn die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen wurde, ist das jetzt das "Problem" des Käufers.
Von "gewerblichem Händler" steht nichts in der Fragestellung.
Und im Zweifelsfall ist ein Schließzylinder bei 170.000km auch ein Verschleißteil.
Weiter unten gibt der Fragesteller an, dass es es sich um einen gewerblichen Händler handele.
Und innerhalb der ersten 6 Monate ist ein defektes Zündschloss definitiv ein Fall für die Sachmängelhaftung.
Hab´s grad gefunden:
"Weil schon zum Zeitpunkt des Verkaufes ich gemerkt habe, dass bereits das Zündschlosszylinder nicht klemmt, man aber bisschen mehr Kraft braucht um den Motor anzustarten. Ausserdem hat der Wagen hinten eine Beule"
Da hat er das Auto doch MIT den Schäden gekauft. Also doch ein Fall für die eigene Tasche.
Hallo.
Du hast das Auto so übernommen, also dein Bier.
Kann je nach Auto mal 400-1200€ kosten oder auf dem Schrottplatz suchen.
Mit Gruß
Bley 1914
Der Händler hat auf den Wagen keine Garantie gegeben, also muss er auch nichts kostenlos reparieren.
***** und versichert, das Auto sei in Topzustand******
Das sagen alle ;)
Er muss auch keine "Garantie" geben.
Ein gewerblicher Händler kann die Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) bei gebrauchten Artikeln zwar auf ein Jahr verkürzen, völlig ausschließen kann er sie dagegen NICHT.
Schliesst denn die Garantie überhaupt ein defektes Zünschloss mit ein?
Ich meine, dann könnte ich ja mit Allem kommen, auch weil z.B im Fahrersitz ein Brandloch ist, oder die Tür etwas klemmt
Nochmal:
Es geht hier nicht um "Garantie" sondern um die Sachmängelhaftung:
Und ein nach 14 Tagen defektes Zündschloss ist eindeutig ein Sachmangel, ein Brandloch dagegen nicht.
Das Zündschloss fällt unter die Sachmangelhaftung des Händlers.
Der 2.Schlüssel ist dein Problem wenn du das Auto so abgenommen hast. Die kleine Beule ist auch dein Problem, denn sie war beim Kauf ja sichtbar.
Aber nicht wie hier beim Kauf bei einem gewerblichen Händler.
Der kann die Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) bei gebrauchten Artikeln zwar auf ein Jahr verkürzen, völlig ausschließen kann er sie dagegen NICHT.