Kann man als Geringverdiener bürgen?
Hallo, da ich ein Studentenzimmer suche und fast jeder die Bürgschaft der Eltern fordert, wollte ich mal wissen ob das rechtlich als Geringverdiener überhaupt möglich ist. Es wird in keinem Fall dazu kommen, dass der Bürge wirklich haften müsse, dagegen bin ich eigentlich relativ gut abgesichert. Es geht nur um die Theorie, weil halt eben viele einen Bürgen haben wollen.
6 Antworten
Klar kann jeder unabhängig von seinem Einkommen bürgen. Die Frage ist nur was diese Bürgschaft dann wert ist.
Der Bürge haftet ja gegenüber dem Gläubiger, falls der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann.
Wenn der Bürge aber selber kein Geld hat, kann auch er der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen und die Bürgschaft ist für den Bürgschaftsnehmer (Vermieter) nichts wert.
Daher wird sich der Bürgschaftsnehmer auch immer vergewissern, dass der Bürge ausreichend solvent ist, also die Zahlung notfalls auch leisten kann.
Das entscheidet derjenige, der die Bürgschaft haben möchte.
Wenn dein Einkommen nahe/unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, ist die Bürgschaft keinen Cent wert.
Wie sollte dies praktisch möglich sein - bei geringverdienenden Personen, könnte doch im Bedarfsfall nichts gepfändet werden.
Das "Aberwitzige" ist eigentlich, dass ein Vermieter neben einer schon geforderten Mietsicherheit /-Kaution überhaupt keine Bürgschaft fordern darf.
Würde hier nach einer solchen Aufforderung zu einer Bürgschaft der Bürge im Nachhinein seine Bürgschaft widerrufen - wäre er raus.
Allerdings was viele nicht bedenken - auch Bürgschaften werden i.d.R. der Schufa gemeldet und verringern so die Bonität.
Theoretisch ja, praktisch ist das sinnlos. Die Haftung eines solchen Bürgen würde ins Leere laufen.
Natürlich "kann" man das, aber niemand würde so eine Bürgschaft akzeptieren, da sie nichts wert ist.
Wovon sollte denn so ein Bürge seinen Verpflichtungen nachkommen, wenn er mal in Anspruch genommen würde?