Vermieter zwingt zur kompletten renovierung?

11 Antworten

Rechtens wäre, wie bekommen so zurück, für das Wohnen wird Miete bezahlt, für das Abwohnen nicht.

Aber, bist du vor Gericht oder bist du krank, dann ist dein Schicksal in Gotteshand.

Und was steht/stand im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen? Habt ihr (hoffentlich nicht) im Übergabeprotokoll unterschrieben, dass ihr die euch verpflichtet, Schönheitsreparaturen zu bezahlen? Was steht dazu überhaupt im Protokoll?

Aller Wahrscheinlichkeit nach wäret ihr womöglich überhaupt nicht verpflichtet, irgend was zu machen. In alten Formularmietverträgen steht Vieles, was längst nicht mehr rechtskonform und damit unwirksam ist.

Also, bitte den exakten Wortlaut (Foto) hier reinstellen, was im MV tatsächlich im Wortlaut zu SR während und zum Ende der Mietzeit vereinbart war. Auch bitte Info ob die Wohnung bei Mietbeginn renoviert war.

Ich habe den Eindruck, der BV will euch gewaltig abzocken.

Geht zum Mieterbund und laßt Euch beraten. Die können Euch genau sagen, zu was ihr tatsächlich verpflichtet seid und auch fachkundige Anwälte vermitteln.

Euer Onkel hat beim Einzug Kaution bezahlt, von der Euch der Vermieter sicher auch nichts erzählt hat. Diese dürfte sicher für die Malerarbeiten ausreichen. 

Lassr Euch nicht über den Tisch ziehen. Was dieser Vermieter versucht ist im höchsten Maß unseriös. 

Vielleicht habt ihr nach der Räumung der Wohnung Fotos gemacht, um den Zustand zu dokumentieren. Das wäre als Beweis zulässig.

Giwalato 

Bring die Rechnung zum Vermieter und drück ihm einen Scheck über den Betrag fürs streichen in die Hand. Aber mit Zeuge.

Salue

Ihr habt bei Euch in Bayern bestimmt eine IG oder sowas, die sich mit Mietfragen auseinandersetzt. Da fragt ihr mal an.

Die Abnützung bei einem normalen Gebrauch einer Mietwohnung fällt dem Vermieter zu. Bei uns in der Schweiz gibt es daher "Abschreibungstabellen".

Wohnte der Mieter z.B. länger als 10 Jahre in einer Wohnung, ist alles abgeschrieben und es liegt am Vermieter, die Wohnung wieder zu renovieren.

Bei kürzerer Mietzeit, z.B. nur 5 Jahre, gilt eine 50/50 Teilung der Renovation, falls diese nötig ist.

Ich bin selber Vermieter und es ist für mich klar, dass ich für den langfristigen Unterhalt einer Mietwohnung selber verantwortlich bin.

Im vergangenen Jahr musste ich für einen verstorbenen Kollegen die Abgabe der Wohnung übernehmen. Er hatte nur 3 Jahre darin gewohnt. Eine Renovation war nicht nötig, die Wohnung wurde blitzblank sauber so zurückgegeben, wie er sie übernommen hatte.

Der Vermieter kann seine Unterhaltskosten nicht einfach an die Mieter abschieben, die regelmässigen Renovationen sind ja bereits im Mietzins eingeschlossen (oder sollten es sein).

Es grüsst aus der Schweiz

Tellensohn