Bürgschaft, ihre gültigkeit und der 2. Hauptmieter?

3 Antworten

Wenn beide Studenten im Vertrag stehen sind auch beide haftbar. Der Vermieter kann es sich aussuchen von wem er eventuelle Forderungen verlangt.

Diese,denke ich,gilt auch für eine Bürgschaft eines Mieters.

beide Hauptmieter sind gesamtschuldnerisch für die Miete verantwortlich. Das bedeutet dass der Gläubiger, hier der Vermieter, in jedem einzelnen Partner des Mietvertrages die volle Miete verlangen kann. Sind die Partner des Mietvertrages durch einen Bürgen gegen Miet Ausfall gesichert, haftet selbstverständlich dieser Bürger für die Verbindlichkeiten seines Schützlings. Dieser wiederum ist jedoch für die gesamte Miete zuständig also auch der entsprechende Bürge. Es heißt nicht umsonst: Bürgen heißt würgen. ich kann nur jedem raten: niemals, unter keinen Umständen und egal wofür bürgen. Das kann man auch anders lösen, zum Beispiel durch eine Bankbürgschaft.

Wenn der Mietvertrag auf beide Studenten läuft und beide eine Bürgschaft abschließen, dann bedeutet das z.B. wenn die Miete 1000€ beträgt und nicht gezahlt wird, dann kann der Vermieter sich einen Bürgen "greifen" kann und dieser muß dann die 1000€ bezahlen. Wenn Du dann die 1000€ nicht zahlen kannst, dann kommt leider der Gerichtsvollzieher. Der Vermieter muß Dich auch nicht loslassen, d.h. Du musst bei einer Bürgschaft dann leider einstehen.

Darum: Unterschreibt nie eine Bürgschaft!

Vielleicht könnt ihr eure Eltern ja dazu bewegen, die Bürgschaft zu unterzeichnen?

mischkatze 
Beitragsersteller
 22.02.2012, 22:17

dankeschön!