Benötige ich die Schufa-Auskunft von dem Bürgenden UND mir?

2 Antworten

Wenn Dein Vater bürgt, reicht seine Schufa-Auskunft.

Aber noch ein Rat zur Vorgehensweise:

Bürgen Dein Vater und Vater oder Mutter Deiner Freundin freiwillig, so ist diese Bürgschaft unbegrenzt. Die Forderungen, die damit abgesichert werden, können irgendwann weit über das hinaus gehen, was normalerweise über eine Kaution abgesichert ist.

Wenn Du und Deine Freundin einen gemeinsam Mietvertrag machen, also zwei Hauptmieter, dann könnt ihr auch gleich heiraten. Eine Ehe zu scheiden geht leichter, als im Konfliktfall einen gemeinsamen Wohnungsmietvertrag zu beenden. Als Elternteil würde ich es keinesfalls akzeptieren, ein solches Mietverhältnis als Bürge abzusichern.

Was könnte passieren: Du gerätst in Streit mit Deiner Freundin. Sie wirft Dich aus der Wohnung oder Du gehst freiwillig und sie, weil nun Platz ist, holt neuen Freund, Freundin oder gar ihre Familie nach.

Du hättest allein keine Chance, aus dem Mietverhältnis auszusteigen, der Vermieter würde das auch nicht akzeptieren und Dein Vater bürgt weiterhin mit seinem ganzen Vermögen für alles was im Mietverhältnis mit der Wohnung angestellt wird. Angenommen, es ziehen Chaoten ein, die die Wohnung im Lauf der Zeit vermüllen, verwahrlosen lassen oder gar zerstören, haftet Dein Vater für alle diese Schäden. Gute Leben noch!

Als Vater würde ich nicht für Euch bürgen, sondern ich würde als Hauptmieter in einem gemeinsamen Mietvertrag mit Dir eine Wohnung suchen und anmieten, in die dann auch Deine Freundin einziehen kann, ohne im Mietvertrag zu stehen. Ich würde außerdem auf eine gegenseitige Bevollmächtigung Wert legen, die es erlaubt, dass jeder von Euch beiden, also Dein Vater und Du, zu jederzeit das Mietverhältnis kündigen können.

Das bedeutet für den Vermieter, dass er bei hinreichender Bonität eine normal gute Absicherung hat, aber bis max. Kautionsbetrag, wie es das Gesetz vorsieht und dass jeder von Euch das Mietverhältnis beenden kann. Beispielsweise, wenn Dir was passieren sollte und Du gar nicht mehr in der Lage bist, in der Wohnung zu wohnen, geschweige denn selbst irgendwelche Willenserklärungen abzugeben.

Übrigens: Genau so habe ich es als Vater selbst in gutem Einvernehmen mit meinem Sohn gemacht. Er bekam eine Wohnung, kann seine Freundin bei Bedarf mit aufnehmen und ich werde an dem Mietverhältnis nichts rühren, so lange alles ganz normal läuft. Das wurde vom Vermieter so problemlos akzeptiert. Nur in dem Fall, dass es nicht normal läuft und etwas Gravierendes passiert, habe ich die Möglichkeit, auszusteigen. Natürlich hat man als Bürge oder in dieser Rolle als Hauptmieter, der nicht selbst in der Wohnung wohnt, immer ein Restrisiko, das man als Vater für seinen zuverlässigen Sohn aber gerne eingeht.

mssjess 
Beitragsersteller
 15.10.2015, 20:18

Hallo, danke auf jeden Fall Ihre umfassende Antwort. Sie hat mir auch etwas geholfen... Ein paar Anmerkungen: Bei mir handelt es sich ebenso um eine weibliche Person - also wird das so gesehen eine Wohngemeinschaft. Jedoch treffen da die von Ih nenbeschriebenen Szenarien natürlich auch zu.. Des Weiteren meint mein Vater er würde das nur machen, wenn meine Freundin auch durch ihre Mutter abgesichert wird, das heißt so vorzugehen, wie Sie es getan haben, würde wohl für ihn nicht in Frage kommen.

LG Jessica

bwhoch2  15.10.2015, 22:11
@mssjess

Glaub mir und überzeug Deinen Vater davon: Er macht einen großen Fehler, wenn er "nur" bürgt und von der Mutter Deiner Freunding das gleiche verlangt. Es ist und bleibt so: Der Vermieter kann sich imer an beide zu 100 % halten. Er wird immer von dem Geld verlangen, wo er der Meinung ist, dass er es schneller bekommt und tatsächlich ist es so, dass Du schon längst ausgezogen sein kannst und Du bzw. Dein Vater haften immer noch für alles. Da ist es für ihn 10x besser, wenn er weiß, dass er allein bei Bedarf das Mietverhältnis kündigen kann und es so sehr weit selbst in der Hand hat, wieviel er irgendwann maximal zahlen muss.

der bürgende ist der vater , der sollte schuldenfrei sein , darum geht es .