Wie kann ich eine "selbstschuldnerische Bürgschaft" bekommen?

4 Antworten

Deine Eltern sind tatsächlich gut beraten diese Bürgwchaft nicht zu übernehmen. Wenn Du mit den beiden Kumpels gemeinsam im Mietvertrag stehst, haftet jeder Mieter und jeder Bürge für die Gesamtmiete.

Somit bürgen Deine Eltern auch für die Kumpels. Ich hab so eine Bürgschaft mal unterschrieben für eine zweier-WG, würde es aber nicht nochmal machen. Am Ende gab es großen Knatsch. Es ging dann doch gut, aber erst in solchen Situationen wird einem klar, welche Risiken man eingeht.

Hallo Tayfe,

du wirfst da 2 Sachen durcheinander, die du aber getrennt anschauen musst.

Die Bürgschaft ist nicht in erster Linie für Schäden, sofern die Kaution am Ende der Mietzeit nicht ausreichen sollte, sondern vorrangig für die Zahlung der Miete. Solltest du die Miete nicht zahlen, kann der Vermieter zum Bürgen gehen, und von ihm die Miete verlangen.

Die Kaution ist auf 3 Monatsmieten begrenzt. Das bleibt. Und da es bei der Bürgschaft um die Zahlung der Miete geht, kannst du das nicht als Erweiterung der Kaution ansehen.

Ganz abgesehen davon, die Kaution bedeutet nicht, dass entstandene Schäden nur bis zur Höhe der Kaution zu zahlen sind. Falls Schäden entstehen, die noch höher sind, kann diese der Vermeiter zusätzlich fordern. Das nur kurz zum Verständnis.

Du sagst selber, dass du die Miete zuverlässig zahlen kannst und wirst. Und das sollten auch deine Eltern wissen, dass du zuverlässig bist. Aus diesem Grund müssen sie ja auch nicht befürchten, dass sie etwas zu zahlen haben. Der Vermieter kommt nur dann auf deine Eltern zu, wenn du die Miete nicht zahlst, ansonsten nie. Vielleicht solltest du ihnen das nochmal so erklären.

Es gibt auch Bankbürgschaften, aber die ind noch schwerer zu bekommen.

Und nein, nicht alle Vermeiter verlangen eine Bürgschaft. Das ist unterschiedlich. Dass ein Vermieter aber irgend etwas als Sicherheit sehen möchte, ist ja auch nachvollziehbar.

Tayfe 
Beitragsersteller
 09.09.2017, 16:24

Das klingt ja zumindest etwas anders, als mein Vater die Sache interpretiert. Er möchte nämlich primär keine Bürgschaft unterschreiben, die es dem Vermieter erlaubt, jeder Zeit beliebig viel Geld einzufordern. Natürlich kann der Vermieter kein unrechtmäßiges Geld behalten, aber mein Vater sieht wohl die Schwierigkeit darin, dass es dann seine Aufgabe wäre, dem Geld hinterherzulaufen.

Renick  09.09.2017, 16:43
@Tayfe

Nein, nein, so ist es keineswegs. Da hat dein Vater was falsch verstanden. Erklär es ihm nochmal. Auch wenn die maximale Höhe der Bürgschaft nicht begrenzt ist, darf der Vermieter nichts nach Belieben fordern. Anders herum ausgedrückt bedeutet das, der Vermieter würde nur dann zu deinem Vater kommen, wenn du deine Verpflichtungen nicht einhälst und die Miete nicht mehr bezahlst. Es ist nur eine reine Absicherung für diesen Fall.

1. nein, wenn ich einen bürgen will, will ich auch, dass er unbegrenzt haftet

2. nein

Die Sache ist für den Vermieter ganz einfach:

Wenn Dein Vater Dir nicht vertraut, wieso sollte er Dir vertrauen?

Was ist mit den Eltern der anderen WG-Mitglieder?

Eines dürfte Dir klar sein und auch Deinen Eltern: Du stehst bei der Wohnungssuche im Wettbewerb zu vielen anderen, deren Eltern sich voll rein hängen, um ihren Nachwuchs zu unterstützen. Das macht die Sache für nicht einfacher, wenn Eure Eltern so zurückhaltend sind.