Strafanzeige Paragraph 184 und 201a StGb, aber Kripo sagt "aussichtslos"?

2 Antworten

Und die Täter werden es abstreiten. Aussage gegen Aussage.

Naja, das ist bei Straftaten eher die Regel als die Ausnahme. Dennoch kommt es regelmäßig zu Verurteilungen.

§ 33 KunstUrhG wäre auch noch ein möglicher Straftatbestand - der Personenkreis, der für die Anfertigung der Aufnahme in Frage kommt, wird ja überschaubar sein. Und demjenigen kann zumindest die Verbreitung des Bildes zur Last gelegt werden.

Zunächst mal hast Du eh grundsätzlich falsch gehandelt. Für die Zukunft:

1. Screenshot erstellen. Dazu gehst Du wie folgt vor:

A: Ein leeres Blatt einer Word-Datei öffnen

Mauszeiger irgendwo auf die Seite, welche veröffentlicht, dann 

Strg + A drücken

Strg + C drücken

mit dem Mauszeiger auf das leere Word-Blatt 

Strg + V drücken

Nun soltlest Du die Seite komplett auf dem Word-Blatt abgebildet haben. 

Alternativ hat auch Dein digitales Gerät natürlich die Möglichkeit, über eine spezielle Taste die Seite im Zwischenspeicher festzuhalten. Da ich den aber eh regelmäßig lösche und etwas schlampig bin in solchen Situationen, habe ich mir die geschilderte Vorgehensweise angewöhnt. Zudem habe ich dann auch gleich in meinen Dateien den Beleg. 

2. Den Support der Seite kontaktieren, eine Kopie der Seite mit anhängen. Der Support wird die Seite sofort löschen. Keine Bange. 

Bitte den Support dann auch gleich um Feststellung der IP-Adresse und, wenn möglich, die Adresse des Nutzers. 

3. ONLINE nach Kriminalpolizei Internet-Kriminalität schauen. 

Jaaaa. Davon gibt es auch vor Ort mittlerweile immer mehr. Aber so kannst Du gleich Deine Kopien mit anhängen. 

Ich erhalte in der Regel binnen Sekunden - selten dauert es länger - Rückmeldung, dass meine Nachricht angekommen ist. 

Bis die Sache dann bearbeitet ist dauert es halt. 

Je schneller reagiert wird, je höher die Chancen, einen Täter zu finden. So einfach. 

Du aber hast offensichtlich viel zu lange gezögert. Was ich nicht nachvollziehen kann. 

Denn es spielt absolut keine Rolle, welche Art von Bildern von Dir online gestellt werden. Ohne Deine ausdrückliche Genehmigung handelt es sich um eine Straftat. Punkt. 

carrybradshaw 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 15:21

Screenshot etc PP liegt alles bei der Kripo.  Der Account wurde auch gemeldet.  Bilder sind zwar gelöscht inzwischen. Dennoch 2016 wurden davon soooo viele Kopien gemacht. Und verteilt es haben dutzende dieses Bild von mir via Whatsapp erhalten. Und nun 2017 rund 1,5 Jahre später wurde es erneut online gestellt bei FB. ... Das ist 4tage jetzt her. Ich bin direkt diesmal zur Polizei. !  Trotzdem sie sagen ID kaum bis garnicht nachvollziehbar! 

carrybradshaw 
Beitragsersteller
 20.09.2017, 15:24
@carrybradshaw

Also ich habe zwar beweise wer dies Bild 2016 hochgeladen hat. Und ich hab auch beweise welche Person bis Dato es stetig weiter verteilt. ABER diese Personen werden es abstreiten sagt Polizei. Und sagen das es ein anderer gewesen sein muss.  Zack Aussage gegen Aussage.  Trotz beweise!   Und echt schade das die IP Adresse des fake accounts. Nicht nachweisbar ist. Das hätte geholfen

teafferman  21.09.2017, 01:33
@carrybradshaw

Wenn Du diese Straftat durch Dokumente und / oder Zeugen nachweisen kannst, dann lass Dich doch nicht wegen Geschwätz von einer Strafverfolgung abhalten!!!!

Nimm Dir einen Anwalt, der auf Persönlichkeitsrechte spezialisiert ist. Der soll der ermittelnden Staatsanwaltschaft dann Beine machen, wenn die Strafanzeige wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt wurde. Und dann bleibt Dir immer noch das Zivilprozessrecht. Dafür der Anwalt. 

Bley1914  21.09.2017, 20:00
@carrybradshaw

Hallo.

Polizisten nehmen lieber Unfälle auf, wie sowas, wo die auch immer wieder nachfragen müssen, sind ja auch Menschen. Nicht vertrösten lassen.