Strafanzeige Paragraph 184 und 201a StGb, aber Kripo sagt "aussichtslos"?
Habe Anzeige erstattet gegen 2Personen die via FB und Whatsapp SexBilder von mir veröffentlicht. 2016 wurde das Bild erstmals veröffentlicht auf FB. Ich habe mich so geschämt, und gedemütigt gefühlt. Ich habe damals AIS Scham nichts dagegen unternommen. Es war mein EX. Jeder konnte es sehen. Screenshots machen usw. Es wurde wochenlang via Whatsapp versendet, Jetzt letzten Sonntag 1,5 Jahre später, wurde das Bild erneut auf FB gepostet. Von einem Fake Account. Ich war geschockt, alles fängt von vorne an. Diesmal bin ich zur Polizei. Habe meinen EX angezeigt (mehrfach Vorbestraft) weil er es 2016 erstmals veröffentlicht hatte. Dazu hab ich eine weitere Anzeige gegeben gegen dieses Fake Account. Und eine Anzeige gegen eine alte Bekannte, da diese es seit 1,5 Jahren ständig via Whatsapp weiter sendet. Habe ich auch beweise und zeugen für. So, nun komme ich von der Kripo. Die hat alles aufgenommen. Der eine Polizist sagte, es wird strafrechtlich als auch zivilrechtliche Konsequenzen haben. Der Kollege hin gegen sagt. Kaum Chancen, da man die IP vom fake account schwer nachweisen kann. Und die Täter werden es abstreiten. Aussage gegen Aussage.
Habt ihr Erfahrungen?
Es kann doch nicht sein das seit 1,5 Jahren Bilder von mir veröffentlicht werden und keiner bestraft wird?!?!
2 Antworten
Und die Täter werden es abstreiten. Aussage gegen Aussage.
Naja, das ist bei Straftaten eher die Regel als die Ausnahme. Dennoch kommt es regelmäßig zu Verurteilungen.
§ 33 KunstUrhG wäre auch noch ein möglicher Straftatbestand - der Personenkreis, der für die Anfertigung der Aufnahme in Frage kommt, wird ja überschaubar sein. Und demjenigen kann zumindest die Verbreitung des Bildes zur Last gelegt werden.
Zunächst mal hast Du eh grundsätzlich falsch gehandelt. Für die Zukunft:
1. Screenshot erstellen. Dazu gehst Du wie folgt vor:
A: Ein leeres Blatt einer Word-Datei öffnen
Mauszeiger irgendwo auf die Seite, welche veröffentlicht, dann
Strg + A drücken
Strg + C drücken
mit dem Mauszeiger auf das leere Word-Blatt
Strg + V drücken
Nun soltlest Du die Seite komplett auf dem Word-Blatt abgebildet haben.
Alternativ hat auch Dein digitales Gerät natürlich die Möglichkeit, über eine spezielle Taste die Seite im Zwischenspeicher festzuhalten. Da ich den aber eh regelmäßig lösche und etwas schlampig bin in solchen Situationen, habe ich mir die geschilderte Vorgehensweise angewöhnt. Zudem habe ich dann auch gleich in meinen Dateien den Beleg.
2. Den Support der Seite kontaktieren, eine Kopie der Seite mit anhängen. Der Support wird die Seite sofort löschen. Keine Bange.
Bitte den Support dann auch gleich um Feststellung der IP-Adresse und, wenn möglich, die Adresse des Nutzers.
3. ONLINE nach Kriminalpolizei Internet-Kriminalität schauen.
Jaaaa. Davon gibt es auch vor Ort mittlerweile immer mehr. Aber so kannst Du gleich Deine Kopien mit anhängen.
Ich erhalte in der Regel binnen Sekunden - selten dauert es länger - Rückmeldung, dass meine Nachricht angekommen ist.
Bis die Sache dann bearbeitet ist dauert es halt.
Je schneller reagiert wird, je höher die Chancen, einen Täter zu finden. So einfach.
Du aber hast offensichtlich viel zu lange gezögert. Was ich nicht nachvollziehen kann.
Denn es spielt absolut keine Rolle, welche Art von Bildern von Dir online gestellt werden. Ohne Deine ausdrückliche Genehmigung handelt es sich um eine Straftat. Punkt.
Also ich habe zwar beweise wer dies Bild 2016 hochgeladen hat. Und ich hab auch beweise welche Person bis Dato es stetig weiter verteilt. ABER diese Personen werden es abstreiten sagt Polizei. Und sagen das es ein anderer gewesen sein muss. Zack Aussage gegen Aussage. Trotz beweise! Und echt schade das die IP Adresse des fake accounts. Nicht nachweisbar ist. Das hätte geholfen
Wenn Du diese Straftat durch Dokumente und / oder Zeugen nachweisen kannst, dann lass Dich doch nicht wegen Geschwätz von einer Strafverfolgung abhalten!!!!
Nimm Dir einen Anwalt, der auf Persönlichkeitsrechte spezialisiert ist. Der soll der ermittelnden Staatsanwaltschaft dann Beine machen, wenn die Strafanzeige wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt wurde. Und dann bleibt Dir immer noch das Zivilprozessrecht. Dafür der Anwalt.
Hallo.
Polizisten nehmen lieber Unfälle auf, wie sowas, wo die auch immer wieder nachfragen müssen, sind ja auch Menschen. Nicht vertrösten lassen.
Screenshot etc PP liegt alles bei der Kripo. Der Account wurde auch gemeldet. Bilder sind zwar gelöscht inzwischen. Dennoch 2016 wurden davon soooo viele Kopien gemacht. Und verteilt es haben dutzende dieses Bild von mir via Whatsapp erhalten. Und nun 2017 rund 1,5 Jahre später wurde es erneut online gestellt bei FB. ... Das ist 4tage jetzt her. Ich bin direkt diesmal zur Polizei. ! Trotzdem sie sagen ID kaum bis garnicht nachvollziehbar!