Gegenanzeige bzw. Anzeige wegen falscher Verdächtigung - gibt es eine Frist?

2 Antworten

Die Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung kommt doch normalerweise von der Polizei oder auch von der Staatsanwaltschaft. Wenn bei einem Verkehrsunfall jemand auch nur den Verdacht hat, verletzt zu sein, reicht das doch dafür. Stellt sich das hinterher als IRRTUM heraus, ist das ja keine vorsätzliche falsche Anschuldigung.

Lizee 
Beitragsersteller
 04.03.2021, 11:48

Okay, super vielen Dank - dann weiß ich bescheid!

Solange die Sache an sich noch nicht "verjährt" ist, kanns du Anzeigen wen du willst.

Aber welcher Schaden ist dir denn entstanden? Bzw kannst du nachweisen, dass die Person einen Vorteil von der Anzeige gegen dich hatte? Ohne solche Grundlagen ist die Sache nämlich Zeitverschwendung.

Lizee 
Beitragsersteller
 04.03.2021, 11:46

Die Person versucht nun auf dem zivilrechtlichen Weg Schmerzensgeld usw. einzufordern. Ist das ein Vorteil den die Person hat? Sie saß auf dem Fahrrad, ich im Auto. Vielen Dank für deine Hilfe!

MaryLynn87  04.03.2021, 11:49
@Lizee

Also gab es tatsächlich einen Vorfall. Was willst du dann mit "falscher Verdächtigung"?

Lizee 
Beitragsersteller
 04.03.2021, 11:54
@MaryLynn87

Ja, das stimmt. Sie fuhr bei Dunkelheit den Autoreifen meines stehenden Autos an, als ich mich gerade in den Verkehr einordnen wollte. Sie befuhr den Radweg auch noch verbotswidrig entgegengesetzt der Fahrtrichtung und verletzte sich, wenn überhaupt, somit selbst. Sie behauptet aber ich hätte den Unfall verursacht indem ich sie angefahren hätte. Sie macht auf starken Schmerzfall am Knie obwohl sie nicht mal gestürzt ist. Ich stand einfach nur da mit meinem Auto und sie krachte dort rein und versucht jetzt Geld daraus zu machen.