Reicht das für eine Anzeige als wegen Bedrohung?

6 Antworten

Älter als 12 seit ihr bestimmt nicht wenn ich das Geschreibe so Lese, da wird nicht viel bei rumkommen.

Und "Du wirst schon sehen was du davon hast" reicht nicht aus, das kann sonst was heißen. Hätte er die direkt angedroht dich zusammenzuschlagen oder umzubringen wäre das was anderes.

Problem ist nur, wenn er das nun sieht kann er dich anzeigen da du den Chat unzensiert gerade öffentlich zeigst, ohne seine zustimmung

Tanjaeben 
Beitragsersteller
 02.01.2018, 07:58

Gdanb kösch due

Wie wäre es mit folgender Alternative. Schmeiß dein Smatrphone ins Klo und betätige die Spülung! Problem doppelt gelöst: Du wirst in Ruhe gelassen und uns bleibt eurer Geschreibsel erspart :-)

Ignoriere ihn und sag Nichts mehr was ihn aufregen anspornen könnte

§ 241 Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Es wird nie mit einem Verbrechen gedroht, also nein, es liegt keine Bedrohung vor.

Im Übrigen: Kindergarten und jetzt gehe ich mich mit einem rostigen Löffel blenden, diese Rechtschreibung ist ja nicht zum aushalten...