Kann Mitbewohner ohne zu fragen Leute einziehen lassen?

6 Antworten

nein, kann er nicht. durch sie steigt für alle der verbrauch an nebenkosten, so dass es letztlich für euch alle teurer wird und sie nichts bezahlt. ernstes gespräch mit ihm suchen, dass ihr seine freundin zwar mögt (wenn auch nur so tun, als ob) die situation nicht so bleiben kann. wenn er nicht bereit ist, etwas zu ändern, dass ihr zum vermieter geht. der kann das mietverhältnis mit ihm auflösen (gegebenenfalls würde er mit euch einen neuen mietvertrag schließen, so dass er in 3 monaten - wegen der kündigungsfrist - draußen wäre). er kann möglicherweise (!) sogar ankündigen, dass das mietverhältnis außerordentlich/fristlos beendet wird, wenn euer mitbewohner die störung nicht innerhalb eines bestimmten zeitfensters selbst beseitigt.

zwei gegen einen... wenn er so das wg-leben stört, soll er sich was eigenes suchen mit seiner uschi.

caliglov 
Beitragsersteller
 26.05.2020, 14:20

Vielen Dank! Wir haben ihm bereits in einem Gespräch mitgeteilt, dass wir Verständnis haben, dass man mit seinem Partner zusammen wohnen will, dass das dauerhaft aber nicht mehr bei uns möglich ist.

Aber für die beiden ist es natürlich billiger, bei uns zu wohnen, weil sie ja keine Miete zahlen muss.

Er kann ohne zu fragen Besuch empfangen. Eine Auflösung des Problems wird an der Uneinsichtigkeit des Mieters scheitern, dauerhaft unerwünschten Besuch zu empfangen. Vermutlich habt Ihr keine Regeln für das Problem zu Beginn des Mietvertrages aufgestellt. Die Lösung kann nur sein, den Mieter zu überzeugen bei seiner Häsin in deren Wohnung zu schlafen oder den Mietvertrag gemeinsam zu kündigen. Stellt den Mieter vor die Wahl und erklärt ihm, dass er auf der Straße steht, wenn er eure Meinung nicht respektiert.

caliglov 
Beitragsersteller
 26.05.2020, 14:10

Vielen Dank! Habe ich denn eine rechtliche Grundlage dafür? Wir sind alle gleichberechtigte Hauptmieter und haben aber alle einen seperaten Mietvertrag mit dem Vermieter (für unser Zimmer und die Mitnutzung der Gemeinschaftsräume). Wenn also einer auszieht, dann betrifft das die anderen nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein MB zu überzeugen ist, bei seiner Freundin einzuziehen. Die wohnt laut meinem aktuellen Stand bei ihren Eltern in einer anderen Stadt. Er hat sich schon mehrere Dinge geleistet (es gab schon mehrmals Ärger mit ihm wegen den NK, er bietet unsere Wohnung ungefragt auf einer CouchSurfing Plattform an und lässt ohne Zustimmung Wildfremde bei uns duschen/kochen/wäsche waschen) und eigentlich wäre es das Entspannteste, wenn er sich was eigenes suchen würde...

Gerhart  27.05.2020, 06:42
@caliglov

Dein klarstellender Kommentar stellt die Sachlage in ein neues Licht. Deine Auffassung, ihr seid alle "HAUPT"-Mieter ist falsch, denn Hauptmiete impliziert auch die Möglichkeit der klassischen Untervermietung (Vermietung von Wohnraum in der eigenen gemieteten Wohnung). Das trifft hier also nicht zu.

Durch die Einzelvermietung der Zimmer in der Wohnung wird jeder Einzelmieter und steht in keinem Vertragsverhältnis zu den anderen Einzelmietern. Die vertragliche Nutzung der gemeinschaftlichen Räume wie Flur, Küche, Bad in der Wohnung schließt nicht den Mietvertrag im Sinne einer alleinigen Nutzung ein. Damit sind diese Räume nicht Bestandteil der Mietsache, wie hier das Zimmer. Selbst der Vermieter hätte jederzeit das Recht, diese Räume zu betreten genauso wie jeder Besucher der Einzelmieter.

Daher kann es auch nur Einzelkündigungen geben, wenn Einzelmieter mit diesen Zustand sich nicht abfinden wollen. Euch als Benachteiligte bliebe es vorbehalten, den Vermieter über die unberechtigte Gebrauchsüberlassung von Wohnraum an Dritte zu informieren. Der Vermieter könnte diese Information nutzen um den mißliebigen Mieter fristlos zu kündigen.

caliglov 
Beitragsersteller
 27.05.2020, 09:56
@Gerhart

Vielen Dank, das hilft sehr weiter.

Gerhart  27.05.2020, 10:02
@caliglov

Das couchsurfing ist in eurer Wohnung kein Gewerbe aber auch kein Besuch. Der Mieter betreibt es teilweise auf eure Betriebskosten. Der Vermieter kann das das genehmigen und gleichzeitig die Miete erhöhen. Aber eure BK werden dann nicht abgesenkt. Wie wird denn der BK-Anteil jedes Einzelnen berechnet?

Wenn der Mieter dieses couchsurfing ungenehmigt betreibt, leifert er einen Grund zur fristlosen Kündigung des MV ! >>> Ungenehmigte Gebrauchüberlassung der Mietsache an Dritte.

caliglov 
Beitragsersteller
 27.05.2020, 19:35
@Gerhart

Kannst du das mit der Mieterhöhung bitte genauer erklären? Der Vermieter hätte das Recht, durch das nicht mit ihm abgesprochene CouchSurfing die Miete meines MB zu erhöhen oder ihm gegebenenfalls deswegen kündigen kann? Das sind ja schon mal sehr gute Neuigkeiten! Ich weiß ja nicht, ob es mit dem Vermieter abgeklärt ist, aber da mit uns auch nichts abgeklärt ist und meinem MB das sicher ein zu großer Stress war, sich damit zu befassen, denke ich eher, er wirds halt einfach so machen. Außerdem ist unser Vermieter viel zu nett, einfach sowas ohne Absprache mit uns anderen MB zu erlauben.

Bezüglich der Nebenkosten: Einberechnet werden Müll, Wasser, Strom und Internet. Müll und Wasserkosten werden durch die Anzahl aller Mieter des Hauses geteilt, Strom wird pro Wohnung abgerechnet (wir teilen die Kosten durch 3). Die Internetkosten teilen wir auch durch 3.

Gerhart  27.05.2020, 20:10
@caliglov

Der Vermieter kann auf Anfrage des Mieters die Untervermietung gestatten und damit verbunden einen Untermieteraufschlag zur Miete verlangen. Das wirkt sich aber nicht auf deinen Mietvertrag aus.

Im § 553 BGB ist die Gebrauchsüberlassung an Dritte dargestellt.

Der § 543 (2) 2. weist aus, dass der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt ist, wenn der Mieter hier Dritten die Mietsache unbefugt zur Nutzung überlässt.

Besuch ist da nicht eingeschlossen. Aber ununterbrochener Besuch von mehr als 6 Wochen würde als Untervermietung/Gebrauchsüberlassung angesehen werden .

In deiner BK-Aufzählung fehlen die Heizkosten, die zwingend nach Verbrauch (nicht Personenzahl) abzurechnen sind > siehe Heizkostenvrordnung !

caliglov 
Beitragsersteller
 27.05.2020, 22:41
@Gerhart

Okay also wenn ich das richtig verstehe, dann kann aber der Vermieter auch nichts gegen die Freundin machen, außer sie bleibt 6 Wochen am Stück? Weil sie ist jetzt von 8 Wochen 6 Wochen da gewesen, leider nicht am Stück.

Aber gegen die CouchSurfer kann wegen Gebrauchsüberlassung an Dritte was unternommen werden.

Ich hoffe, dass mein Vermieter bereit ist, da was zu machen. Es ist einfach schon viel passiert und es wäre wirklich am besten, wenn er sich was mit seiner Freundin suchen würde. Glaube nur, dass da aus Eigeninitiative nix passieren wird, da es bei uns ja recht bequem für die beiden ist und seine Freundin ja keine Miete zahlen muss...

Gerhart  28.05.2020, 08:57
@caliglov

Dann müsste sie aber ihren Wohnsitz bei euch nehmen, das wäre überprüfbar und damit kann der Vermieter kündigen. Außerdem, hat die Freundin nicht eine eigene Bleibe, wo sie auch Miete bezahlen muss?

caliglov 
Beitragsersteller
 28.05.2020, 11:25
@Gerhart

Wenn sie länger als 6 Wochen bleibt? Ich denke, das mit dem Wohnsitz wird sie nicht machen, sie bleibt ja nicht 6 Wochen am Stück. Gibts da keine Regelung, wie lange pro Monat jemand bei uns wohnen darf?

Sie wohnt bei Mama und Papa in einer anderen Stadt, soweit ich weiß, deswegen muss sie keine Miete zahlen. Und deswegen ist es auch kein Problem für sie, bei uns zu wohnen, sie hat dadurch ja keine Verluste durch ihre Miete und wohnt zusätzlich auf unsere Kosten hier. Find ich nicht in Ordnung, niemand wurde je gefragt...

Gerhart  28.05.2020, 13:34
@caliglov

Nur der Vermieter kann hier regulativ einwirken. Beschwere dich, du fühlst dich durch den ständigen Besuch in deinen Nutzungsrechten der Allgemeinräume eingeschränkt und verlange eine Reduzierung deiner Gesamtmiete. Der Andere Mieter hat zwar die gleichen Rechte wie du, ist aber nicht dein Vertragspartner.

Selbst wenn du mit einer Unterlassungsklage gegen den Mieter drohen würdest, käme vermutlich keine Einigung zustande. Was ist mit rausekeln?

caliglov 
Beitragsersteller
 28.05.2020, 14:39
@Gerhart

Alles klar. Vielen Dank für deine Tipps!

Bezüglich rausekeln: ich bin nicht der Typ dafür. Ich kann das nicht wirklich, bin in dem Bereich super unkreativ und bekomme ganz schnell Gewissensbisse. Außerdem hat mein MB eine extremst dicke Haut, er schert sich ja sowieso nicht um das WG-Klima und wenn seine Freundin nicht hier wohnt und keine CouchSurfer hier sind, dann verkriecht er sich eigentlich den ganzen Tag in seinem Zimmer und man hört nichts von ihm (außer es fällt ihm um halb 6 Uhr morgens ein, Muffins zu backen).

Ich weiß, ich wirke hier ein wenig kleinlich, aber ich geb mir das ganze halt schon länger und habe echt oft versucht, mit ihm zu reden und ihm immer wieder ne Chance zu geben. Ich hab den Vermieter bis jetzt wegen keiner einzigen Sache, nicht mal bei den Nebenkosten, eingeschaltet, weil ich immer noch daran geglaubt habe, dass er sich ändert. Da tut sich aber nix.

Ich hoffe, dass er durch die Beschwerde beim Vermieter sich entweder ändert oder ganz auszieht, sodass man sich einen passenderen MB holen kann. Ich weiß natürlcih auch, dass ich selbst ausziehen könnte, allerdings ist der dritte MB ein guter Freund von mir, Lage und Preis der Wohnung sind unschlagbar und eine andere Wohnung ist schlicht und einfach nicht drin bei mir.

Soll ich ihn anrufen und mit ihn reden? Eigentlich wenn er nicht stört und sauber hält könnt ihr ihn eine Wohnung suchen zusammen

caliglov 
Beitragsersteller
 26.05.2020, 01:35

Danke, passt schon. Wir haben ihm schon nahe gelegt, dass er, wenn er dauerhaft mit seiner Freundin zusammen wohnen will, sich ne Wohnung mit ihr suchen soll.

Tarzan3  26.05.2020, 01:38
@caliglov

Das muss du verstehen wenn ein hübscher dich besuchen will würdest du auch nicht denken meine Mitbewohner werden nicht wollen und so..Geduld Kopf hoch kann auch schlimmer sein

caliglov 
Beitragsersteller
 26.05.2020, 01:44
@Tarzan3

Ich versteh es natürlich, wenn man so viel Zeit wie möglich mit seinem Partner verbringen will. Gegen kleine Besuche gibts auch nix zu sagen. Aber aktuell wohnt sie dauerhaft bei uns und das ist halt ohne unser Einverständnis nicht okay (zumal sie sich auch bei ihr in der Wohnung wohnen könnten). So viel Platz gibts bei uns auch nicht. Unsere Wohnung ist auf 3 Personen ausgelegt. Die Küche ist mit ihr ständig überbelegt und sie verbraucht auch unser warmes Wasser mit.

Gerne kann sie mal n Wochenende kommen aber die jetzige Situation ist sehr anstrengend.

Tarzan3  26.05.2020, 01:49
@caliglov

Setzt euch zusammen redet darüber unter mir ist auch eine 3er wg drei jungs der eine junge ist auch immer mit seiner Freundin die Situation ist in deiner Hand wenn du etwas sagst zum Vermieter dann wird sich etwas ändern 🙂

caliglov 
Beitragsersteller
 26.05.2020, 01:50
@Tarzan3

Danke :)

Wir haben ja schon geredet, allerdings sieht das Paar nichts ein. Mal schauen, wie es weitergeht ;)

Warum nicht wenn es Platz gibt

caliglov 
Beitragsersteller
 26.05.2020, 01:29

Weil wir anderen beiden Mitbwohner das nicht wollen. Wir sind bewusst in eine 3er-WG eingezogen und haben niemals zugestimmt, dass eine vierte Person (kostenlos) hier wohnen kann.

Tarzan3  26.05.2020, 01:30
@caliglov

4 Personen in einer 3er wg geht eigentlich nicht

caliglov 
Beitragsersteller
 26.05.2020, 01:31
@Tarzan3

Das sehen wir auch so. Es gibt ja auch nur 3 Schlafzimmer, die an uns vermietet werden. Die Gemeinschaftsräume teilen wir uns, die sind aber auch nicht allzu groß.

sie ist besuch

sie kommt für 6 wochen und schläft 1 tag nicht da und die 6 wochen zählen wieder

sie ist ja kein wg-bewohner oder zahlt sie miete?

sie ist besuch

caliglov 
Beitragsersteller
 26.05.2020, 01:25

Nein sie zahlt weder Miete noch Nebenkosten, die sie verursacht

Ketzerfuerst  26.05.2020, 01:26
@caliglov

ja, sie ist ja auch besuch

caliglov 
Beitragsersteller
 26.05.2020, 01:27
@Ketzerfuerst

Da kann man gar nichts machen? Es ist einfach so nervig...

Ketzerfuerst  26.05.2020, 01:27
@caliglov

über 6 wochen ist kein besuch mehr

aber es reicht, dass sie einen tag woanders schläft und die 6 wochen laufen wieder neu