Wohnung als wg-tauglich?
Hallo,
Woher weißt man, ob eine Mietwohnung WG-tauglich ist oder nicht.
Steht ausdrücklich im Mietvertrag?
oder ist einfach mündliche Vereinbarung mit Vermieter?
LG
2 Antworten
Du musst die Wohnung einfach ansehen und gucken ob die zimmeraufteilung passt oder ob es durchgangszimmer sind. Du kannst auch direkt den Vermieter fragen ob die Wohnung WG geeignet ist wenn du anrufst. Je nachdem kannst du die denn eine Besichtigung sparen wenn der Vermieter das gar nicht will.
Ja. Hauptmieter ist einer Person. Sie ist Ansprechpartner für den Vermieter. Die anderen WG Bewohner sind Untermieter von Hauptmieter. Untervermietung muss genehmigt werden.
Nie, Ich meine Genehmigung für Untervermietung nicht direkt im Mietvertrag des Hautmieter steht und muss jedesmal der Hauptmieter für neu Untermieter mit Vermieter genehmigen lässt.
Wenn der Eigentümer 1x Untervermietung genehmigt hat ist es dem Hauptmieter sein Problem wer einzieht und wie er die Miete zahlt. Macht ein Untermieter Probleme ist der Hauptmieter Ansprechpartner für den Eigentümer. Der Hauptmieter erhält Mahnungen und Kündigung wenn Untermieter sich nicht an die Hausordnung hält und den Hausfrieden stört.
Dass ihr eine Wohnung als WG anmieten wollt, könnt ihr nur mit dem Vermieter klären. Das sollte man aber schriftlich festhalten. Mündlich ist hinterher immer anfechtbar.
Dafür gibt es keine offiziellen Richtlinien. Theoretisch können sich auch zwei Bewohner einen Raum teilen.
@Michael941 danke! Aber die Wohnung als WG nutzen darf, dass schriftlich im Mietvertrag stehen soll?