Kann ich verkaufen obwohl eventuell Privatinsolvenz droht?

3 Antworten

Rechtlich gesehen kannst du ohne Probleme verkaufen. Du bist ja Eigentümer (ich gehe davon aus, dass die Gegenstände alle in deinem Eigentum stehen) und ein Verkauf wäre ohne weiteres wirksam.

In einer Insolvenz gibt es aber besondere Möglichkeiten für den Insolvenzverwalter, Geschäfte die vor der Insolvenz geschlossen wurden, wieder "rückggängig" zu machen. Das nennt sich Anfechtung. Wenn der Insolvenzverwalter also meint, dass du zu billig verkauft hast, kann er die Anfechtung des Geschäfts erklären und damit die Fahrzeuge wieder zur Masse zurückholen. Das ist für deinen Geschäftspartner an den du verkauft hast ein großes Problem, denn der Insolvenzverwalter muss ihm den Kaufpreis nicht mehr zurückzahlen. Das Thema Anfechtung ist sehr komplex und hier nicht vollständig zu erläutern. Es ist aberr das liebste Betätigungsfeld der Insolvenzverwalter. Anfechtung ist bis für einen Zeitraum von 10 Jahren vor der Insolvenzeröffnung möglich. Kritisch sind daber immer die letzten Monate vor der Insolvenz.

Solltest du unter Wert verkaufen, kann das auch strafbar sein als

§ 283 StGB Bankrott

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit

  1. Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseite schafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht,

Fazit: So ein "Schlussverkauf" macht in aller Regel nur Probleme und ich würde dir davon abraten.

DaNi7778 
Beitragsersteller
 31.01.2012, 09:41

Danke vorerst für die Antwort. Wie gesagt, es sind keine wertvollen Fahrzeuge. Wenn ich sie verkaufe, dann natürlich zu einem ordentlichen Preis, also nicht unter Wert. Was passiert mit den Einnahmen aus dem Verkauf? Kann ich sie ausgeben oder bekomme ich dann in der Insolvenz Ärger? Besten Dank!!!

ThomasKeller  31.01.2012, 21:16
@DaNi7778

Wenn sie zu einem korrekten Preis verkauft werden und gleich gezahlt werden, handelt es sich um ein Bargeschäft, das nicht anfechtbar ist. Solange du nicht in Insolvenz bist, kannst du das Geld auch ausgeben.

Bei noch nicht angemeldeter Insolvenz darfst du verkaufen. Aber auch bei Anmeldung der Privatinsolvenz darfst du EIN Fahrzeug geringen Werts (und ggf. einen Anhänger) behalten, vor allem wenn du die Fahrzeuge zur Sicherung deiner Erwerbstätigkeit brauchst. Das Motorrad ist fraglich, hängt vom Gericht ab. Prinzipiell werden sie gepfändet, vor allem als Zweitfahrzeug. Wenn aber die Sicherstellungs- und Verwertungskosten höher sind als der zu erlösende Preis, dann wird oft von einer Verwertung abgesehen.

Wenn du noch keine Insolvenz angemeldet hast kannst du verkaufen was du willst, allerdings nichts was Lieferanten gehört, wenn du weißt, du kannst die Ware nicht bezahlen, das ist dann Vorsatz

DaNi7778 
Beitragsersteller
 30.01.2012, 21:33

Ich habe mal was gehört, man darf es zwei Monate davor nicht mehr.