Privatinsolvenz und Halter Auto geht das
Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben. Ich werde wohl in die Insolvenz gehen müssen, habe ein Auto was ich auch brauche, wegen Arbeit. Nun meine Frage, das Auto ist finanziert, ich habe den Rat bekommen, das Auto zu verkaufen, an einen guten Freund, der die Finanzierung übernimmt. Kann ich trotzdem Halter und Versicherungsnehmer bleiben? Bitte nicht mit mir schimpfen, mir gehts schlecht genug
7 Antworten
@zj1000 - Das hat mit Betrug nix zu tun.-Leider ist es so, dass bei Schuldnern die eigentliche Hauptforderung in den seltensten Fällen n Problem ist.-Das Problem kommt meistens dann, wenn Inkasso-Parasiten die Kosten um sich zu bereichern ins unermessliche treiben.-Das ist leider ein Problem bei uns in"D", dass zuu häufig Zecken u. Parasiten mitverdienen.-Z.B. Zeitarbeit, Inkasso usw.-Auch Internetabzoccker u. Telefonnepper werden leider immenoch durch Gesetze u. Gerichte geduldet.-Unter dem Gesichtspunkt ist wirklich JEDEM Schuldner anzuraten, sich nach allen Regeln der Kunst selbst zu schützen.-D.h. im Klartext KEINEN ct mehr als unbedingt nötig zurückzahlen.-ich halte es für Asozial wenn Parasiten wie Zeitarbeit u.Inkasso grade DIE Leute ausnehmen, die eh schon mit dem Rücken zur Wand stehen.
Fahrzeughalter und Eigentümer muss ja nicht das gleiche sein! ;-) Normalerweise kein Problem. Frag mal Deinen Chef, ob er Dir statt des eh gepfändeten Anteils nicht lieber ein Auto stellt.
Bedi mir kann nixhts mehr gepfändet werden, da mein Arbeitgeber mir die Stunden gekürzt hat und nicht nur mir, leider bekommt man dann ja auch ensprechend weniger lohn
grundsätzlich kann man das auto behalten ,wenn es dazu dient das man den arbeitsplatz erhält ,was ja wichtig ist . sollte es in der unterhaltung zu hoch sein ,einfach ein günstiges zulegen . nach meinen kenntnisstand ,wird aber die insolvenz berechnung so gehandhabt ,das ein auto weiter geführt werden kann ,das wird alles in der berechnung mit einkalkuliert ,denn es muß ja noch geld zum leben bleiben ,man hat halt dann nur noch eine verpflichtung und diese an den insoventverwalter und nicht tausend andere kreditnehmer
Danke, das hilft mir vielleicht ein bisschen weiter
Moin, bei der Inso wird die Bank die Finanzierung kündigen, auch dann wenn du brav bedient hast.-Dann wird das FZ durch die Bank verwertet.-Genau geht das so, dass die Bank auch Inso-Gläubiger wird und das zur Kreditsicherung übertragene FZ im Rahmen der Absonderung verwerten kann.-Das FZ wäre dann also so, o. so weg.-Die Möglichkeit, die du hast:Jemand übernimmt den FZ-Kredit VOR der Inso auf seinen Namen (wenn die Bank das mitmacht).- Dann muss der "Jemand" FZ-Halter sein,-du selbst kannst Versicherungsnehmer bleiben (wegen Prozente).- Oder, ähnlich: Der "Jemand" kauft das Auto u. löst den jetzigen Kredit ab.-Möglicherweise muss der "Jemand" selbst n Kredit dafür machen.- Dann meldet "Jemand das FZ auf seinen Namen an, mit Deiner Versicherung (das heißt dann Halter u. Vers-Nehmer nicht identisch).- Dann vermietet dir "Jemand" das FZ.-Von den "Mieteinnahmen" werden dann die Unterhaltskosten für das FZ gezahlt.-Wahrscheinlich musst du FZ das dann aber v. deinem pfändungsfreien Einkommen "Mieten".- Leichter wirds wenn du selbstständig bist, mit ner Regel-Inso.-wenn dann der Inso-Verwalter das Gewerbe freigibt, "mietet" man n Betribs-FZ v. "Jemand".-Das ist dann als Betribsausgabe wegzubuchen.-Dann würde im Rahmen einer Einnahmen-/Überschussrechnung nur das, was als Privatentnahme über bleibt zur Berechnung der pfändungsfreien Bezüge herangezogen.-Das is z.B. bei mir so.-Da sind dann viele Sachen halt betrieblich: Kfz, Handy, Internet usw. eben alles was man legal wegbuchen kann.- Für die Priv Nutzung weist man dann z.B. n Roller, n Prepaid-Handy usw. nach.--Sonst muss man dabei n Privanteil buchen (20% 30% o. 40%, je nachdem halt). Also, bei ner priv-Inso ist das wohl sehr schwierig n finanziertes FZ halten zu können. Wenn das FZ komplett mit allen Kosten mit dem pfändungfreien Betrag zu halten ist, kannste das machen.- Wenn nicht, wird das zum Bumerang, der sogar die Restschuldbefreiung gefährden kann.-bei nem schon abbezahlten "angemessenem" FZ ist das am leichtesten. Dann muss nämlich der Inso-Verwalter die die Möglichkeit lassen überhaupt einkünfte zu erwirtschaften.-D.h. n bereits bezahltes Auto darfste behaalten,-Wenn das nicht grade das neueste Modell aus Stugart o Zuffenhausen ist.-
grundsätzlich sieht der gesetzgeber es so das du auf deinen weg zur arbeit auch mehrere stunden bahnfahrt in kauf nehmen musst.wenn das auto finaziert ist gehe ich davon aus das es in der inlolvenz masse drin ist dann kannst du es eh net behalten weils ja der bank quasi gehört die pfändet dann ihr eigentum noch rechtzeitig.wenns nicht in der masse drin ist (warum auch immer) und du denkst das du dir die monatlichen raten leisten kannst u einen freund findest der es auf sich nimmt dann könntest du es behalten.was du von deinem pfändungsfreien geld machst geh ja schließlich keinen etwas an.viel glück