Verein gründen trotz Privat-Insolvenz?

5 Antworten

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Kein Problem. Du kannst auch eine Firma gründen. Die Insolvenz bezieht sich nur auf dein Privatvermögen.

schelm1  14.01.2011, 14:05
Irrtum!

Gründet er z.B. eine GmbH, so hafte er als Gesellschafter nicht für die Steuerschulden der Gesellschaft, als Vereinsvorstand hingegen schon, wie auch bei allen übrigen Personengesellschaften, die er beabsichtigt zu gründen!

possel  14.01.2011, 14:07
@schelm1

So ein Einwurf ohne Begründung bringt uns nicht wirklich weiter...

schelm1  14.01.2011, 14:29
@possel

Das ist Gesetzeslage! Die Gründe sind dort nachzulesen! Wer nicht lesen will oder kann, sollte sich kostenintensiven anwaltlichen Rates bedienen und hier nicht unqualifiziert stänkern!

possel  14.01.2011, 14:49
@schelm1

Sorry, ich hatte zuerst nur die Überschrift im Browser. Aber wenn schon Verweis auf "Gesetzeslage", würden ein paar Verweise (BGB..?) das ganze noch qualifizierter machen...

Als Vorsitzender eines Vereins sollst du ja mit deinem Privatvermögen haften. Wenn dich jemand in diese Position wählt, geht er jedenfalls ein erhebliches Risiko ein.

Ist dies bei jedem Verein, auch bei geimeinnützigem und eingetragenen Verein der Fall ? Das wäre jedenfalls wirklich schade :-(

Maryah  15.01.2011, 09:04

Ich betreue selbst, meist behinderte Menschen, die in eine private Insolvenz gedrängt worden sind. Warum sollst Du keinen Verein gründen? Ich bin der Überzeugung, das Wichtigste für alle Insolvenzler ist, zurück in die eigene Regie zu finden und das irrsinnige Wort "Darf ich" in Ich werde- zu verändern. Es geht weder um Sünde noch um büsen. Meine Aufgabe ist es, betroffene Menschen in den Mittelpunkt zu rücken und zu selbstbewussten Menschen zu stärken. Lese mein Buch auf meiner Seite im world wide web unter meinem Namen Maryah, dann Bindestrich und Mills. Gehe auf Diamanten und mein Buch: ein bischen Strafe muss sein.

Vielleicht findest Du etwas, was Dir hilft. Im Übrigen, einer der größen Vereine sind die privaten Insolvezler... schaue im Netz. herzliche Grüße und überlasse keinem Treuhänder die Regie: Maryah

schelm1  14.01.2011, 14:30

Die Gemeinnützigkeit ist unerheblich! Ob eingetragen oder nicht - beim Verein haftet der Vorstand in jedem Falle persönlich mit seinem Privatvermögen gegenüber den Steuerbehörden. Vereinsmitglieder sind beim eingetragenen Verein hingegen anders als beim nicht eingetragenen Verein geschützt.

FSDeutschland 
Beitragsersteller
 14.01.2011, 15:54
@schelm1

Beim eingetragenen Verein haftet der Verein als solches, und nicht die Mitglieder. Habs eben nachgelesen :-)

Da Sie als Vorstand gegenüber den Steuerbehörden für einen eingetragenen Verein persönlich voll haften, gehen Sie eine Eventualverbindlichkeit ein, die Ihre Privatinsolvenz. bzw. die in Aussicht gestellte Restschuldbefreiung zerstört.

possel  14.01.2011, 14:11

Ja bei einem eingetragen Verein ja wohl gerade nicht, sonst würde ja kein Mensch einen e.V. gründen? "Für Verbindlichkeiten, die der eingetragene Verein durch seinen Vorstand begründet, haften nicht die einzelnen Vereinsmitglieder mit ihrem jeweiligen Privatvermögen, sondern nur der Verein mit dem Vereinsvermögen. Ausnahmsweise kann es zur Haftung, der Durchgriffshaftung, der Vorstandsmitglieder kommen." (Q: Wikipedia) Und was bitte soll eine Eventualverbindlichkeit sein? Und selbst wenn, das hat nie und nimmer etwas mit dem Insolvenzverfahren zu tun! Der einzige kritische Punkt wäre, wenn der Fragestelle etaige "Aufwandsvergütungen" des Vereins gegenüber dem Insolvenzverwalter verschweigt.

FSDeutschland 
Beitragsersteller
 14.01.2011, 14:19
@possel

Bei so vielen Antworten mit verschiedenen Aussichten bin ich auf der hier grade hängen geblieben. Könnte mir das jemand nicht sicher sagen, ob bei eingetragenen Vereinen, welche auch die gemeinnützligkeit anerkannt haben, die Privatinsolvenz beeinflusst werden kann ?

schelm1  14.01.2011, 14:22
@possel

Ob eingetragen oder nicht - beim Verein haftet der Vorstand in jedem Falle persönlich mit seinem Privatvermögen gegenüber den Steuerbehörden. Vereinsmitglieder sind beim eingetragenen Verein hingegen anders als beim nicht eingetragenen Verein geschützt.

schelm1  14.01.2011, 14:25
@FSDeutschland

Nehmen Sie meine Ausführungen ruhig an und unterlassen Sie die Übernahme einer Vereinsvorstandsfunktion, dann psayaiert Ihenn auch nicht nachteiliges! Es stimmt, dass Sie vieles an Anworten erhalten haben, darunter aber auch einiges an Mist!

possel  14.01.2011, 15:04
@FSDeutschland

Ich bleibe mal dabei, Verein und Privatinsolvenz sind zwei paar Schuhe. Daß man sich allerdings über Haftungsfragen Gedanken machen sollte, ist sicherlich nicht verkehrt - aber auch das hat primär nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun, das sollte jeder tun :-) . Und warum wir hier gleich über Steuerschulden reden bleibt auch unklar... schliesslich soll es ja um einen ganz normalen Verein ohne Gewinnabsicht gehen, oder? Frag vielleicht mal unter www.forum-schuldnerberatung.de, vielleicht hat da jemand Erfahrung mit Vereinsgründung(en).... Und noch was: Im Gegensatz zum TV-induzierten Halbwissen mancher Leute ist ein Insolvenzverfahren kein Entmündigungsverfahren!