Praktikum vor Arbeitsantritt kündigen?
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Kündigung. Und zwar habe ich einen Praktikumsvertrag (über 3 Monate) abgeschlossen in welchem zum Thema Kündigung nur steht, dass sie während der Vertragslaufzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen möglich ist. Probezeit ist übrigens keine festgelegt.
Bedeutet dies indirekt, dass ich vor Antritt nicht kündigen kann? Das Praktikum startet im Oktober und ich habe evtl. ein besseres Angebot.
Welche Möglichkeiten habe ich denn überhaupt? Danke für eure Hilfe!
7 Antworten
Wenn es keine Vereinbarung im Vertrag gibt dass eine Kündigung vor Antritt des Praktikums nicht möglich ist und auf die gesetzliche Kündigungsfrist hingewiesen wird, kannst Du nach § 622 Abs. 1 mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats kündigen.
Du hast ja bis Oktober noch ein wenig Zeit. Solltest Du z.B. im Juli oder August einen anderen Praktikumsplatz haben (unterschriebener Vertrag), kannst Du mit der vorgeschriebenen Frist selbstverständlich kündigen.
Der letzte Kündigungstermin wäre der 2. September. Wenn der AG die Kündigung dort erhält fängt die Frist von 28 Tagen am 3. September an zu laufen und Du brauchst dort nicht "anzutreten". Es ist aber sicherer die Kündigung früher abzugeben.
Um auch dem Betrieb entgegenzukommen, solltest Du sofort nach Abschluss eines neuen Vertrages die Kündigung abgeben. Dann hat man dort auch noch Zeit einen anderen Bewerber einzustellen.
Danke fürs Sternchen und alles Gute im neuen Job
Da auf die gesetzlichen Kündigungsfristen verwiesen wird, kannst du mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten kündigen. Das ist auch vor Antritt möglich, da diese Möglichkeit nicht ausgeschlossen wird.
Hallo Questionmark,
ich bin mal auf die experten gespannt.
Ich denke, dass du, sollte es zu einem Prozess kommen, recht bekommst. Zum einen bist du als Praktikannt keine Arbeitskraft die fest eingeplant wird. Hier sollte der Lehrauftrag im Vordergrund stehen, dass bedeutet das dem Betrieb durch dein ausscheiden kein Leistungsverlust erleidet.
Zudem halte ich es für recht ungewöhnlich das ein Vertrag so lange im Vorraus abgeschlossen wird. Wenn du nicht erst 2 Wochen vor Antritt kündisgst, sondern wirklich zeitnah, sollte es keine Probleme geben.
Ich denke, dass du, sollte es zu einem Prozess kommen, recht bekommst.
Wer redet denn hier von einem Prozess?
Zudem halte ich es für recht ungewöhnlich das ein Vertrag so lange im Vorraus abgeschlossen wird.
Warum?
P. S.: Voraus, nicht Vorraus.
Bedeutet dies indirekt, dass ich vor Antritt nicht kündigen kann?
Nein, das bedeutet es nicht. Wäre eine Kündigung vor Antritt nicht zulässig, müsste das ausdrücklich so im Vertrag stehen.
Probezeit ist übrigens keine festgelegt.
Dann gibt es auch keine.
Das Praktikum startet im Oktober und ich habe evtl. ein besseres Angebot.
Dann solltest du so lange abwarten mit einer Kündigung, bis du deine Unterschrift unter das bessere Angebot gesetzt hast.
Wenn du genau das geschriebene dem Ag mitteilst wird er die Kündigung annehmen. Praktikanten sind kein muss ..Allerdings tragen Leute wie du dazu bei , dass man immer mehr Abstand von Praktkanten nimmt. Er muss aber ohne Benennung einer Begründung akzeptieren wenn der Vertrag keine 2 Wochen alt ist..
Er muss aber ohne Benennung einer Begründung akzeptieren wenn der Vertrag keine 2 Wochen alt ist..
Wo steht das?
jeder abgeschlossene Vertrag hat eine 2-4 wöchige Kündigungsfrist .. muss nicht unbedingt festgehalten sein.Sogar Handys wenn sie noch nicht aktiviert wurden..
Was hat ein Rücktrittsrecht mit einem Arbeitsvertrag zu tun?
Geschlossene Verträge sind GRUNDSÄTZLICH einzuhalten.
Ein Rücktrittsrecht ist die AUSNAHME
Handyverträge mit Arbeitsverträgen zu vergleichen ist ungefähr so sinnvoll, wie Katzen und Gorillas zu vergleichen.
jeder abgeschlossene Vertrag hat eine 2-4 wöchige Kündigungsfrist .. muss nicht unbedingt festgehalten sein
Wo steht das denn bitte?
Bei Arbeitsverträgen gibt es üblicherweise kein Rücktrittsrecht.
Er muss aber ohne Benennung einer Begründung akzeptieren
Bis hierhin ist der Satz richtig...
wenn der Vertrag keine 2 Wochen alt ist..
...aber das ist totaler Blödsinn.
Ergänzung: