Kann ich meinen ganzen Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen?
Ich gehe am 18.01.2017in Mutterschutz. Jetzt ist meine frage für 2017 habe ich ja dann neuen Urlaub sind womöglich wieder 32 Tage. Da ich mindestens zwei Jahre in Elternzeit gehe kann ich diesen Urlaub ja nicht mehr 2017 nehmen. Kann ich den gesamten Urlaub vor meinem Mutterschutz nehmen das heist theoretisch vor Weihnachten in Urlaub gehen und dann in den Mutterschutz hinein. Oder wird das nicht gehen? Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Du kannst Deinen ganzen Urlaub vor Beginn des Mutterschutzes nehmen, es ist allerdings fraglich, ob das 32 Urlaubstage sind.
Dein Arbeitgeber darf Dir nach § 17 Abs. 1 BEEG für jeden vollen Kalendermonat in der Elternzeit 1/12 des Jahresurlaubs kürzen. Ob er das tut, kann ich Dir nicht sagen. Vielleicht klärst Du das vorab mit Deinem AG, da er Dir nach § 17 Abs. 4 BEEG nach dem Ende der Elternzeit den zuviel gewährten Urlaub kürzen kann.
Wann genau beginnt denn Deine Elternzeit? Beginnt sie im April, kann der AG entsprechend die vollen Monate Mai - Dezember kürzen. Dein Anspruch wären daher noch 4/12 der 32 Urlaubstage = 10,66 Urlaubstage die auf 11 Urlaubstage aufgerundet werden müssen
theoretisch vor Weihnachten in Urlaub gehen
Das funktioniert nicht. Der neue Urlaubsanspruch entsteht am 1. Januar. Da kann man nicht im Vorjahr schon "Vorschuss" nehmen, da gibt es den Urlaubsanspruch noch gar nicht. Vor Weihnachten kannst Du nur Resturlaub aus diesem Jahr beantragen
Bitte, gerne.
Wenn Du mit dem AG schon gesprochen hast, weißt Du ja, dass Du den Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich beim AG abgeben musst.
Alles Gute für Dich und Dein Kind
Ich denke, wir sprechen von 2018?
Wenn Du ab 18.01.18 in Mutterschutz gehst, hast Du keinen Anspruch auf den vollen Urlaub für 2018, sondern lediglich für 1/12 des Gesamturlaubs, weil Du für die Monate, in denen Du voll in Elternzeit bist, keinen Urlaubsanspruch hast.
Der Arbeitgeber darf den Urlaub für die vollen Elternzeitmonate streichen, nicht jedoch für die begonnenen Monate.
Wenn Du also für 2 Jahre in EZ gehst ab dem 18.01.18, dann hast Du für den Januar 2018 1/12 Urlaubsanspruch und für den 2020 den vollen Urlaubsanspruch, da Du ja ab 19.01.20 wieder arbeitest.
Ne spreche von 2017. Aber ist ja theoretisch egal weil wie du meinst habe ich ja keinen Urlaubsanspruch für das Jahr 2017 vor dem Mutterschutz.
Ich korrigiere du hast recht 2018 reden wir es is ja schon 2017 ^^"
Wie kommst Du auf den Anspruch von 1/12 für 2018?
Es ist richtig, dass der AG für jeden vollen Kalendermonat 1/12 des Urlaubsanspruchs kürzen kann. Das betrifft allerdings nur die Elternzeit und nicht den Mutterschutz.
Wenn man sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in Mutterschutz geht und die folgenden acht Wochen Mutterschutz noch rechnet, beginnt meiner Ansicht nach die Elternzeit Ende April, so dass erst ab Mai gekürzt werden darf.
Hast Recht. Ich dachte, die Rede war von Elternzeit. Aber es ist ja vorher noch der Mutterschutz. Entsprechend gilt das eben für die Zeit ab tatsächlichem Beginn der EZ.
Also eben nur ein Anteil wenn ich dich richtig verstehe ? Oder eben dadurch das ich kein vollen Monat mehr arbeiten werde nichts ?
Also Elternzeit habe ich bis jetzt noch nicht beantragt aber habe mit dem AG schon grob darüber gesprochen das ich nach dem Mutterschutz zwei Jahre nehmen würde. Ok das war mir eigentlich klar das das womöglich nicht geht dieses Jahr die für nächstes Jahr zu nehmen. Ok vielen Dank